Die Sozialschutzsysteme in Europa verhindern einen Anstieg von Einkommensungleichheit und Armutsgefährdung während der COVID-19-Pandemie.

VS – 10/2021

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ hat am 13. Oktober den jährlichen Bericht des Sozialschutzausschuss (SPC) angenommen. Dieser gibt einen Überblick über das sozialpolitische Handeln der Mitgliedsstaaten während der COVID-19-Pandemie und liefert eine erste Analyse der Auswirkungen der Krise auf den Sozialschutz.

Danach ging mit Einsetzen der COVID-19-Pandemie eine Phase weitreichender Verbesserungen der sozialen Lage zu Ende. In der Folge kam es zu beispiellosen Verwerfungen des wirtschaftlichen wie sozialen Lebens. Allerdings konnten die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme den Rückgang der Haushaltseinkommen erheblich abmildern. Es ist auch wesentlichen deren Leistungsfähigkeit zu verdanken, dass es in der Krise ein Anstieg von Einkommensungleichheit und Armutsgefährdung verhindert werden konnte. Schon zuvor schutzbedürftige Gruppen wie beispielsweise Pflegebedürftige oder atypisch Beschäftigte waren jedoch stärker von den Auswirkungen der Krise betroffen.

Orientierungshilfen für Sozialschutzmaßnahmen nach der Krise

Anhand der vorgenommenen Analyse formuliert der Bericht Orientierungshilfen für Sozialschutzmaßnahmen nach der pandemiebedingten Krise. Danach sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung auch weiterhin Priorität eingeräumt werden. Entsprechend des Aktionsplans zu Europäischen Säule sozialer Rechte gilt es, die Einkommensungleichheit weiter zu reduzieren und die die Resilienz der Sozialschutzsysteme zu erhöhen. Hervorgehoben wird hierbei der Ausbau von leistungsfähigen Mindestsicherungssystemen und der breite Zugang zu Sozialschutzleistungen. Dabei bedarf es gezielter Maßnahmen für die am stärksten gefährdeten Personen.

Die Erfahrungen der Pandemie und die Analysen im Pflegebericht 2021 des SPC haben gezeigt, dass die die Bewältigung der strukturellen Herausforderungen in der Pflege erheblicher Anstrengungen bedarf.  Für die langfristige Sicherstellung von angemessen und finanziell tragfähigen Alterssicherungssystemen wird auf den Rentenangemessenheitsbericht 2021 des SPC verwiesen. Dabei wird betont, dass die Arbeit an einer nachhaltigen Finanzierung fortgesetzt werden muss.