Lenk- und Ruhezeiten von Kraftomnibusfahrern
Ihre Meinung ist gefragt.
SW – 12/2021
Die
EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Thema „EU-Vorschriften über Lenk-
und Ruhezeiten von Kraftomnibusfahrern im Gelegenheitsverkehr“ eingeleitet.
Ziel der
Konsultation ist es, Rückmeldungen zur Überarbeitung der Lenk- und
Ruhezeitvorschriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter
Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG)
Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung
(EWG) Nr. 3820/85 des Rates einzuholen.
Nach den
geltenden EU-Vorschriften unterliegen Berufskraftfahrer, die an der
Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beteiligt sind,
denselben Vorschriften über die Regelung der Arbeits- und Lenkzeiten,
Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten wie Lkw-Fahrer im Güterverkehr. Die
EU-Kommission möchte die geltenden Vorschriften bewerten und gegebenenfalls
Maßnahmen vorschlagen, um den besonderen Bedürfnissen des Sektors gerecht zu
werden.
Die Verordnung (EG)
Nr. 561/2006 wurde bereits im Rahmen des sogenannten „Mobilitätpakets I“ überarbeitet, das verschiedene Neuregelungen
in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und
-fahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften betraf. Bei
den Änderungen ging es jedoch schwerpunktmäßig um die Fragen im
Güterkraftverkehr.
Im Januar 2021
hat die EU-Kommission eine sogenannte „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ vorgelegt. Demnach zielt die
Initiative darauf ab, ein angemessenes Arbeits- und Geschäftsumfeld für den
Kraftomnibussektor zu gewährleisten und zur Erholung der
Kraftomnibusunternehmen beizutragen. Bei den Unternehmen handelt es sich
mehrheitlich um kleine und mittelständige Unternehmen sowie um Kleinstunternehmen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind.
Um die Ziele zu
erreichen, wurden hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten verschiedene politische
Optionen aufgezeigt. Neben der Beibehaltung der bestehenden einheitlichen
Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten für den Güter- und Personenverkehr werden
folgende Abweichungen von den geltenden Vorschriften als Optionen für
Kraftomnibusfahrer im grenzüberschreitenden und inländischen
Gelegenheitsverkehr benannt:
- begrenzte
Verschiebung der wöchentlichen Ruhezeit,
- flexible
Verteilung der Pausen auf die täglichen Lenkzeiten und Regelungen für tägliche
Ruhezeiten,
- flexible
Verteilung der Unterbrechungen auf die täglichen Lenkzeiten und anpassbare
Regelungen für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.
Mit der
Konsultation möchte die EU-Kommission Meinungen und Erfahrungen zu den
geltenden Vorschriften in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Stress und Ermüdung der
Fahrer, Einhaltung der Vorschriften und Regulierungskosten sowie deren Rolle
bei der Bewältigung der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie einholen und
die Vor- und Nachteile möglicher Änderungsoptionen bewerten.
Interessierte
können sich bis zum 15. Februar 2022 an der Konsultation beteiligen. Nach derzeitigem Stand plant die Kommission, die Initiative im vierte Quartal 2022 vorzulegen. Weitere Informationen
und den Konsultationsfragebogen finden Sie unter folgendem Link.