
Vereinfachung und Digitalisierung der Kennzeichnungsvorschriften
EU-Kommission möchte Informationen über Chemikalien verbessern.
SW – 12/2021
Die EU-Kommission
hat eine öffentliche Konsultation zum Thema „Vereinfachung und
Digitalisierung der Kennzeichnungsvorschriften“ von Chemikalien eingeleitet.
Sie möchte die Meinungen von Interessenträgern und Bürgern zur Einführung
einer digitalen Kennzeichnung vieler täglich verwendeter Produkte wie
Klebstoffe, Wasch- und Geschirrspülmittel sowie Düngemittel im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien und der Verordnung (EU) 2019/1009 mit Vorschriften für die Bereitstellung
von EU-Düngeprodukten auf dem Markt einholen.
Die Evaluierung
der relevantesten Rechtsvorschriften über Chemikalien und der Verordnung über
Detergenzien, d.h. Stoffen oder Gemischen, die Seifen oder andere Tenside enthalten
und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt sind, hätten gezeigt, dass das
Verständnis der Kennzeichnung und damit der Verbraucherschutz verbessert werden
könnten. Ausgenommen von dieser Evaluierung war die Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung).
Mit einer
Legislativinitiative möchte die EU-Kommission dazu beitragen, Informationen
über Chemikalien besser zu kommunizieren und dadurch negative Wirkungen
gefährlicher Chemikalien auf die Gesundheit und die Umwelt zu verringern sowie die
Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, die Kosteneffizienz und
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Regulierungsaufwand für die chemische
Industrie zu minimieren. Die Vereinfachung von Kennzeichnungsvorschriften für
einige Kategorien von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen und eine digitale
Kennzeichnung sollen dazu beitragen, diese Ziele umzusetzen.
Bereits im Juli
2021 hat die EU- Kommission eine sogenannte „Folgenabschätzung in der
Anfangsphase“ vorgelegt, die zwei Handlungsoptionen vorsah: Zum einen die Vereinfachung
von Informationen durch Entfernen oder Hinzufügen von Informationen (relevant nur
für die CLP- und die Detergenzienverordnung). Zum anderen die Änderung der Art
und Weise, in der bestimmte Informationen derzeit bereitgestellt werden, zum
Beispiel den Übergang von physischen Etiketten zu digitalen Tools (relevant für
die CLP-, Detergenzien- und Düngemittelverordnung).
Von der Initiative
erhofft sich die EU-Kommission mehr Sicherheit für Verbraucher und
Produktnutzer und einen
besseren Schutz ihrer Gesundheit. Signifikante Auswirkungen auf die
Beschäftigungs- und Arbeitsmärkte werden nicht erwartet, eine bessere
Kommunikation könne aber Arbeitsbedingungen verbessern, zum Beispiel durch eine
bessere Vermittlung von Produktgebrauchsanweisungen. Weitere detaillierte politische Optionen
sollen im Rahmen einer umfassenden Folgenabschätzung entwickelt werden, nachdem
relevante Daten gesammelt wurden.
Eine
Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 16. Februar 2022 möglich. Ihre
Initiative möchte die EU-Kommission nach derzeitiger Planung im vierte Quartal
2022 vorlegen. Weitere Informationen und den Konsultationsfragebogen finden Sie
unter folgendem Link.