EU-Kommission möchte Informationen über Chemikalien verbessern.

SW – 12/2021

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Thema „Vereinfachung und Digitalisierung der Kennzeichnungsvorschriften“ von Chemikalien eingeleitet. Sie möchte die Meinungen von Interessenträgern und Bürgern zur Einführung einer digitalen Kennzeichnung vieler täglich verwendeter Produkte wie Klebstoffe, Wasch- und Geschirrspülmittel sowie Düngemittel im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien und der Verordnung (EU) 2019/1009 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt einholen.

Die Evaluierung der relevantesten Rechtsvorschriften über Chemikalien und der Verordnung über Detergenzien, d.h. Stoffen oder Gemischen, die Seifen oder andere Tenside enthalten und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt sind, hätten gezeigt, dass das Verständnis der Kennzeichnung und damit der Verbraucherschutz verbessert werden könnten. Ausgenommen von dieser Evaluierung war die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung).

Mit einer Legislativinitiative möchte die EU-Kommission dazu beitragen, Informationen über Chemikalien besser zu kommunizieren und dadurch negative Wirkungen gefährlicher Chemikalien auf die Gesundheit und die Umwelt zu verringern sowie die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, die Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Regulierungsaufwand für die chemische Industrie zu minimieren. Die Vereinfachung von Kennzeichnungsvorschriften für einige Kategorien von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen und eine digitale Kennzeichnung sollen dazu beitragen, diese Ziele umzusetzen.

Bereits im Juli 2021 hat die EU- Kommission eine sogenannte „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ vorgelegt, die zwei Handlungsoptionen vorsah: Zum einen die Vereinfachung von Informationen durch Entfernen oder Hinzufügen von Informationen (relevant nur für die CLP- und die Detergenzienverordnung). Zum anderen die Änderung der Art und Weise, in der bestimmte Informationen derzeit bereitgestellt werden, zum Beispiel den Übergang von physischen Etiketten zu digitalen Tools (relevant für die CLP-, Detergenzien- und Düngemittelverordnung).

Von der Initiative erhofft sich die EU-Kommission mehr Sicherheit für Verbraucher und Produktnutzer und einen besseren Schutz ihrer Gesundheit. Signifikante Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Arbeitsmärkte werden nicht erwartet, eine bessere Kommunikation könne aber Arbeitsbedingungen verbessern, zum Beispiel durch eine bessere Vermittlung von Produktgebrauchsanweisungen. Weitere detaillierte politische Optionen sollen im Rahmen einer umfassenden Folgenabschätzung entwickelt werden, nachdem relevante Daten gesammelt wurden.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 16. Februar 2022 möglich. Ihre Initiative möchte die EU-Kommission nach derzeitiger Planung im vierte Quartal 2022 vorlegen. Weitere Informationen und den Konsultationsfragebogen finden Sie unter folgendem Link.