Magazine ed*
ed* Nr. 01/2023

Edito­rial

Liebe Lese­rinnen und Leser,

der Klima­wandel als ein globales Problem ist schon lange kein Phänomen der Zukunft mehr. Extreme Wette­rer­eig­nisse, wie zuneh­mende Hitze­wellen mit stei­genden Außen­tem­pe­ra­turen, Überschwem­mungen, Stürme und Wald­brand­ge­fahr, haben in den vergan­genen Jahren zuge­nommen. Wir müssen uns deswegen zuneh­mend mit den daraus resul­tie­renden gesund­heit­li­chen Schäden und neu auftre­tenden Infek­ti­ons­krank­heiten beschäf­tigen.

ed* Nr. 01/2023 – Kapitel 1

Hitzestress, eine erhöhte UV-Belastung für die Beschäftigten, die regelmäßig unter freiem Himmel arbeiten, Dehy­dration, eine erhöhte Feinstaubbelastung oder neue Allergien sowie psychische Belastungen sind nur einige unmittelbare Auswirkungen, auf die die Sozialversicherung mit neuen Präventions-, Behandlungs- und Pflegemaßnahmen reagieren muss. Auch die im Rahmen der Energiewende und einer sich etablierenden Kreislaufwirtschaft einzuführenden neuen Technologien müssen wir im Blick haben. Sie führen zu neuen Berufsbildern und damit zu Anpassungen im Arbeitsschutz. Die wirtschaftlichen Belastungen dieser Krisen müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. 


Die Sozialversicherung muss sich auf diese Veränderungen vorbereiten. Hierzu bedarf es nicht nur ­resilienter und nachhaltiger Strukturen in den Sozialversicherungssystemen, sondern auch neuer Strategien, um die ­Gesundheit der Versicherten zu schützen und den Rückgang der Arbeitsproduktivität zu verhindern. Insgesamt ist der Schutz vor den Auswirkungen der Klimaveränderungen jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 


Auch die Europäische Union (EU) hat sich dieser Aufgabe angenommen und die Bekämpfung der Klimakrise als eine ihrer Prioritäten auf die politische Agenda gesetzt. Mit dem europäischen Grünen Deal hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schon am 11. Dezember 2019 ein Konzept vorgestellt, das bis 2050 in der EU die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null reduzieren soll. Europa soll damit der erste klimaneutrale Kontinent werden. Dabei wird auch die Frage aufgeworfen, wie ein erfolgreicher Schutz für die Bürgerinnen und Bürger vor den Auswirkungen des Klimawandels im Zusammenhang mit leistungsfähigen Sozialschutzsystemen gestaltet werden kann. Neben Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Abmilderung oder Kompensation der Maßnahmen zu einem gerechten Übergang zur Klimaneutralität, hat Brüssel auch verschiedene Gesetze vorgeschlagen, um die unmittel­baren gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu verringern.


Lösungen für einen gerechten und sicheren Übergang zur Klimaneutralität müssen deswegen auf allen Ebenen gefunden und miteinander verknüpft werden. 


Wie wir den Herausforderungen, die vom Klimawandel und von Klimaschutzmaßnahmen ausgehen, gemeinsam begegnen können und welche Rolle die EU dazu beitragen kann, diskutieren wir in unserer aktuellen Ausgabe des Themenletters ed*. 


Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre!


Ihre Ilka Wölfle

Direktorin

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