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ed* Nr. 01/2023

Anpassungsfähigkeit – resiliente Sozialversicherungssysteme

Für die Sozialversicherung geht Anpassungsfähigkeit noch über die individuelle Ebene hinaus. Im Zusammenhang mit Klimawandel wird häufig der Begriff Resilienz verwendet. Resilienz oder ­Krisenfestigkeit bezeichnet die Fähigkeit, sowohl kurzfristig auf externe Schocks zu reagieren, wie auch mittel- und langfristig Strukturen an sich wandelnde Anforderungen anzupassen.

ed* Nr. 01/2023 – Kapitel 8

Die Sozialversicherungssysteme haben in der Vergangenheit ihre Resilienz immer wieder unter Beweis gestellt. Zum Beispiel mit Blick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels und die Folgen der Corona-Pandemie. Die Stärke der Sozialversicherungssysteme erwächst aus ihren großen Versichertengemeinschaften. Externe Schocks können in der Gesamtheit der Versicherten fair und sozial gerecht aufgefangen werden. Gerade in Zeiten des Wandels und während Krisen zeigt sich diese Stärke von großen Sozialversicherungen gegenüber individualisierten Lösungen. Dies wird beim Klimawandel nicht anders sein. Auf europäischer Ebene fehlt allerdings noch ein gemeinsamer Ansatz, der das Potenzial der Sozialversicherungen bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen miteinbezieht. 


Zur Frage der zukünftigen Finanzierung der sozialen Sicherung hat die HLG in ihrem Abschlussbericht einen Paradigmenwechsel gefordert und hierfür eine neue „Golden Rule“ formuliert. Danach ist es vor dem Hintergrund von Klimawandel und Digitalisierung die Aufgabe der Fiskalpolitik in der EU, den zukünftigen Bedarf an Sozialschutz und Sozialinvestitionen sicher zu stellen (Empfehlung 19). Damit würde ein wichtiger Schritt auf europäischer Ebene vollzogen. Eine leistungsfähige und zukunftsfähige soziale Sicherung ist Aufgabe aller europäischer Akteure, auch der Finanzpolitik.