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ed* Nr. 01/2023

Anpassungsfähigkeit – was passiert mit den Menschen?

Bildung und Weiterbildung (Grundsatz 1 der ESSR) werden im Bericht als Voraussetzung für eine anpassungsfähige Gesellschaft benannt. So teilt die HLG die Einschätzung der Europäische Kommission, dass der europäische Grüne Deal insgesamt zusätzlich Arbeitsplätze schaffen kann.

ed* Nr. 01/2023 – Kapitel 7

Voraussetzung ist jedoch, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft von den richtigen Maßnahmen begleitet wird. Eine zentrale Maßnahme ist hierbei die Weiterbildung und Umschulung der Beschäftigten. Die Folgen des Klimawandels und des europäischen Grünen Deals werden zwangsläufig für die einzelnen Sektoren und Berufsgruppen sehr unterschiedlich sein. Die grüne Transformation wird Arbeitsplätze in traditionellen Industriesektoren verringern, in anderen Sektoren neue Arbeitsplätze schaffen. Dieser Effekt wird durch die Digitalisierung noch verstärkt. Diese doppelte ­Transformation erfordert eine erhebliche Anpassung an die Beschäftigungs­strukturen, die mit umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen einhergehen muss. Auch aus Sicht der Sozialversicherung ist dies eine zentrale Forderung. Für ein hohes Sozialschutzniveau wird eine hohe Erwerbsbeteiligung benötigt. Die Beschäftigten müssen hierfür durch vielfältige Maßnahmen befähigt werden. Hierzu trägt auch die Sozialversicherung durch vielfältige Präventionsangebote, einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes sowie der medizinischen und beruflichen Rehabilitation maßgeblich bei.


Auf europäischer Ebene soll dieser Wandel im Rahmen von „Fit for 55“ durch die europäische Kompetenzagenda unterstützt werden.1 Nach Ansicht der HLG ist dies ein wichtiger Schritt, dem jedoch erheblich größere Anstrengungen folgen müssen. Der Europäische Grüne Deal bedarf der Befähigung des Einzelnen.

Zentrale Maßnahme für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft ist die Weiterbildung und Umschulung der Beschäftigten.

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