Schutz und Rechte von Beschäf­tigten stehen im Mittel­punkt des Maßnah­men­pa­kets der Euro­päi­schen Union.

VS – 12/2021

Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2021 ein umfassendes Maßnahmenpaket zu Plattformbeschäftigung vorgestellt. Damit soll ein europaweit gültiger Rahmen für den Zugang zum Sozialschutz und die Arbeitsrechte von Plattformbeschäftigten geschaffen und Rechtssicherheit für Plattformbetreiber und -beschäftigte hergestellt werden. Ziel ist, die Vorteile der digitalen Transformation zu nutzen und die europäische soziale Marktwirtschaft zu schützen. Zusätzlich strebt die Europäische Kommission die Tariffähigkeit von Solo-Selbstständigen an. Hierzu zählen auch Selbstständige, die auf digitalen Arbeitsplattformen tätigen sind.

Vorschlag für eine Richt­linie zur Verbes­se­rung der Arbeits­be­din­gungen in der Platt­form­ar­beit

Im Richtlinienvorschlag legt die Europäische Kommission eine Liste mit Kriterien zur Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten vor. Diese basieren auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Erfüllt eine Plattform zwei dieser Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass die Plattform als Arbeitgeber agiert und Plattformbeschäftigte Arbeitnehmer sind. Für diese Plattformbeschäftigte gelten dann u.a. die Regelungen zu Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz, das Recht auf bezahlten Urlaub oder verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Sozialversicherungspflicht inklusive des Anspruchs auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Plattformen können diese Einstufung anfechten, wobei die Beweislast, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt, bei den Plattformen liegt.

Der Richtlinienvorschlag reguliert auch die Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen. Zentrale Aspekte sind eine erhöhte Transparenz bei deren Anwendung und das Recht automatisierte Entscheidungen anzufechten zu können. Diese Rechte gelten für alle Plattformbeschäftigte, unabhängig vom Beschäftigtenstatus. Darüber hinaus werden die bestehenden Verpflichtungen zur Meldung von Arbeiten bei den nationalen Behörden präzisiert.

Mittei­lung der Kommis­sion "Bessere Arbeits­be­din­gungen für ein stär­keres soziales Europa: Die Vorteile der Digi­ta­li­sie­rung für die Zukunft der Arbeit nutzen"

In der Mitteilung werden Konzept und Maßnahmen der EU zur Plattformarbeit darlegt. Die Mitteilung dient darüber hinaus als europäischer Input für die Diskussion künftiger globaler Standards für Plattformbeschäftigung. Auch werden die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner sowie alle relevanten Akteure aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorzuschlagen.

Tarif­fä­hig­keit für Solo-Selbst­stän­dige

Mit dem Entwurf für Leitlinien zur Klärung der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Kollektivvereinbarungen von Solo-Selbstständigen soll sichergestellt werden, dass das EU-Wettbewerbsrecht Kollektivvereinbarungen von Solo-Selbstständigen zu ihren Arbeitsbedingungen und zu ihrer Entlohnung nicht entgegensteht. Die Leitlinien sind für die Kommission bei der späteren Auslegung und Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln bindend.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Nach einer Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Zum Entwurf der Leitlinien für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation mit Frist bis zum 24. Februar 2022 eingeleitet. Anschließend soll der Leitlinienentwurf von der Europäischen Kommission angenommen werden.

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