Comeback eines zentralen Ziels der sozialen Sicherung in Europa.

VS – 12/2021

Zugang zum Sozialschutz

Im Rahmen seiner Beratung über das europäische Semester hat der EPSCO auf seiner Sitzung am 6. und 7. Dezember erstmals die nationalen Berichte zum Zugang zum Sozialschutz diskutiert. Dieser erste Austausch auf europäischer Ebene ist ein wesentlicher Bestandteil der Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige vom 8. November 2019.

Die erste Berichtsrunde startete im Mai 2021. Die Ergebnisse werden in das europäische Semester eingehen. Dabei sollen festgestellte Defizite und Lücken prioritär in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden. Ergänzt wird die nationale Berichterstattung durch einen von Sozialschutzausschuss (SPC) und Europäischer Kommission erstellten Monitoring Rahmen für den Zugang zum Sozialschutz in den Mitgliedstaaten.

Erste nationalen Berichte

Ein Schwerpunkt der diesjährigen nationalen Berichterstattung lag auf den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie, den speifischen Maßnahmen zur Absicherung besonders vulnerabler Gruppen und den neuen Erkenntnissen zur Absicherung dieser Gruppen. Daneben berichteten die Mitgliedstaaten erstmals über umgesetzte und geplante Maßnahmen. Neben den festgestellten Defiziten und der Umsetzung geplanter Maßnahmen soll im Monitoring die Gender Perspektive besser abgebildet werden. In diesem Zusammengang strebt die Kommission die Vereinbarung von Meilensteinen für nach Gender differenzierbaren Kennziffern an.

Ein gemeinsames Ziel mit langer Vorgeschichte

Die Sicherstellung eines angemessenen Sozialschutzes für alle Erwerbstätigen wird bereits seit vielen Jahre auf europäischer Ebene diskutiert. Schon in der ursprünglichen Formulierung der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung (OMK) im Jahr 2000 ist der Zugang zu Sozialschutz als ein zentrales gemeinsames Ziel hervorgehoben worden. Mit der OMK hatten sich die Mitgliedstaaten der EU auf gemeinsame sozialpolitische Leitlinien und Ziele verständigt und ein jährliches Monitoring der Fortschritte bei der Zielerreichung vereinbart.

In der weiteren Entwicklung des sozialpolitischen Monitorings auf europäischer Ebene hat dieses Ziel jedoch eine deutlich geringere Bedeutung eingenommen als die anderen benannten zentralen Ziele von angemessenen Renten- und Gesundheitsleistungen sowie der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Mit der Neuausrichtung der sozialpolitischen Zielsetzungen durch die Vereinbarung der europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) hat sich dies geändert. Damit sollen neue und wirksamere Grundsätze und Prinzipien für alle Bürgerinnen und Bürger in den Dimensionen „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „faire Arbeitsbedingungen“ und „Sozialschutz und soziale Inklusion“ geschaffen werden. Ziel ist, dass bestehende Lücken geschlossen werden und dass Mitgliedsstaaten mit schwächer ausgeprägten Sicherungssystemen aufholen (Aufwärtskonvergenz). Dabei soll die Frage des Zugangs zum Sozialschutz im Mittelpunkt stehen.