
Zugang zum Sozialschutz
Comeback eines zentralen Ziels der sozialen Sicherung in Europa.
VS – 12/2021
Zugang zum Sozialschutz
Im
Rahmen seiner Beratung über das europäische Semester hat der EPSCO auf seiner
Sitzung am 6. und 7. Dezember erstmals die nationalen Berichte zum Zugang zum
Sozialschutz diskutiert. Dieser erste Austausch auf europäischer Ebene ist ein wesentlicher
Bestandteil der Empfehlung
des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige vom
8. November 2019.
Die
erste Berichtsrunde startete
im Mai 2021. Die
Ergebnisse werden in das europäische Semester eingehen. Dabei
sollen festgestellte Defizite und Lücken prioritär in die länderspezifischen
Empfehlungen aufgenommen werden. Ergänzt wird die nationale Berichterstattung durch
einen von Sozialschutzausschuss (SPC) und Europäischer Kommission erstellten Monitoring
Rahmen für
den Zugang zum Sozialschutz in den Mitgliedstaaten.
Erste nationalen Berichte
Ein
Schwerpunkt der diesjährigen nationalen Berichterstattung lag auf den Auswirkungen
der Covid-19 Pandemie, den speifischen Maßnahmen zur Absicherung besonders
vulnerabler Gruppen und den neuen Erkenntnissen zur Absicherung dieser Gruppen.
Daneben berichteten die Mitgliedstaaten erstmals über umgesetzte und geplante Maßnahmen. Neben den festgestellten
Defiziten und der Umsetzung geplanter Maßnahmen soll im Monitoring die Gender
Perspektive besser abgebildet werden. In diesem Zusammengang strebt die
Kommission die Vereinbarung von Meilensteinen für nach Gender differenzierbaren
Kennziffern an.
Ein gemeinsames Ziel mit langer Vorgeschichte
Die
Sicherstellung eines angemessenen Sozialschutzes für alle Erwerbstätigen wird
bereits seit vielen Jahre auf europäischer Ebene diskutiert. Schon in der
ursprünglichen Formulierung der offenen Methode der Koordinierung im Bereich
Sozialschutz und soziale Eingliederung (OMK) im Jahr 2000 ist der Zugang zu
Sozialschutz als ein zentrales gemeinsames Ziel hervorgehoben worden. Mit der
OMK hatten sich die Mitgliedstaaten der EU auf gemeinsame sozialpolitische
Leitlinien und Ziele verständigt und ein jährliches Monitoring der Fortschritte
bei der Zielerreichung vereinbart.
In
der weiteren Entwicklung des sozialpolitischen Monitorings auf europäischer
Ebene hat dieses Ziel jedoch eine deutlich geringere Bedeutung eingenommen als
die anderen benannten zentralen Ziele von angemessenen Renten- und
Gesundheitsleistungen sowie der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Mit
der Neuausrichtung der sozialpolitischen Zielsetzungen durch die Vereinbarung
der europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) hat sich dies geändert. Damit
sollen neue und wirksamere Grundsätze und Prinzipien für alle Bürgerinnen und
Bürger in den Dimensionen „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „faire
Arbeitsbedingungen“ und „Sozialschutz und soziale Inklusion“ geschaffen werden.
Ziel ist, dass bestehende Lücken geschlossen werden und dass Mitgliedsstaaten
mit schwächer ausgeprägten Sicherungssystemen aufholen (Aufwärtskonvergenz).
Dabei soll die Frage des Zugangs zum Sozialschutz im Mittelpunkt stehen.