Das COVID-Zertifikat geht in die Verlängerung
Die Europäische Kommission will den freien Personenverkehr in der Krise um ein weiteres Jahr sichern.
UM – 02/2022
Am 3. Februar hat die Europäische Kommission vorgeschlagen,
die Gültigkeit der Verordnung (EU)2021/953 über einen Rahmen für die
Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur
Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer
COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der
Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (siehe
hier) um ein Jahr zu verlängern.
Pandemieprognosen fallen schwer
Nach wie vor sind die Infektionszahlen hoch und die weitere
Entwicklung über den Sommer hinweg kaum absehbar. Nach wie vor können neue
Mutationen auftreten, die hinsichtlich Ansteckung, Erkrankung und
Krankheitsverlauf neue Gefährdungslagen schaffen. Angesichts dieser
Unsicherheiten ist eine längere Geltungsdauer der Verordnung angezeigt. Sie ist
auch geboten, da die Impfstrategien in vielen Mitgliedstaaten eher schleppend
verlaufen. „Impf-Nachzügler“ hätten kaum einen Vorteil vom EU-Zertifikat, liefe
die Verordnung tatsächlich am 30. Juni Juni dieses Jahres aus.
Das Zertifikat zeigt nur, was ist der Status Quo
Mit dem digitalen COVID-Zertifikat ist der Europäischen
Kommission ein großer Wurf gelungen. 1,2 Milliarden Menschen, ausgerüstet mit einem moderne Handy,
nutzen das EU-Zertifikat. Die QR-Codes sind elektronisch ablesbar und das in
jedem Mitgliedstaat der EU und 33 weiteren Ländern. In einer Welt, die durch
pandemiebedingte Einschränkungen des Alltaglebens geprägt wird, ist das
COVID-Zertifikat für vieles die Eintrittskarte. Vorausgesetzt, man ist
hinreichend geimpft, eine Infektion liegt noch nicht zu lange zurück oder der
Test ist negativ. Das COVID-Zertifikat bildet den Impf-, Test- und Genesungsstatus
ab. Es kann nur zeigen, was ist. Was man darf, ist Sache der Länder.
Ausnahmen bestätigen die Regel ...
Nicht geregelt wird an dieser Stelle die Gültigkeit der einzelnen
Zertifikate. Hier gibt es EU-weite Vorgaben, die aber nicht in allen
Mitgliedsländern ganz genau umgesetzt werden. Das Impfzertifikat ist nach
erfolgter zweiter Impfung seit dem 1. Februar EU-weit 270 Tage gültig (siehe
hier); in Österreich allerdings erst nach der dritten Impfung (siehe hier).
Voraussetzung für ein Testzertifikat ist ein negativer PCR-Test, der weniger
als 72 Stunden alt ist oder ein negativer Antigentest, der weniger als 48
Stunden alt ist. Grundlage für ein Genesungszertifikat ist ein positiver
PCR-Test, der vor mehr als elf Tagen, aber nicht vor mehr als 180 Tagen durchgeführt
wurde. Darauf hat sich der Rat am 25. Januar verständigt. Deutschland bildete
hier mit einer Gültigkeit von nur 90 Tagen zwischenzeitlich eine Ausnahme.
... und im Parlament steigt der Ärger
Was im Einzelfall akzeptierbar erscheint, kann in der Gesamtheit sehr wohl ein Ärgernis darstellen. In diesem Sinn haben sich 52 Europa-Abgeordnete - auch aus Österreich und Deutschland - an Binnenkommissar Thierry Breton gewendet, um gegen die weiter fortbestehenden Behinderungen im freien Personenverkehr zu protestieren. "Nach wie vor müssen die Bürgerinnen und Bürger auf mehreren Websites nachsehen, was vor der Reise zu beachten ist, ob sie Formulare für die Passagierlokalisierung benötigen, ob eine Prüfung erforderlich ist, ob ihre zweite Dosis in anderen Staaten noch gültig ist, und so weiter", so im Schreiben vom 7. Februar 2022. Der Flickenteppich von Beschränkungen in den EU-Ländern müsse durch eine "angemessene Harmonisierung der Maßnahmen" ersetzt werden.
Weitere Änderungen beabsichtigt
Doch zurück: Die Europäische Kommission will die Gesetzesanpassung auch dazu nutzen, um kleinere inhaltliche Änderungen auf den
Weg zu bringen. So sollen Testzertifikate auch bei hochwertigen
Labor-Antigentests ausgestellt werden können. Daneben soll sichergestellt
werden, dass Impfungen, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten vorgenommen
werden, im Impfzertifikat abgebildet werden. Bislang werden nur die Impfungen
zertifiziert, die im ausstellenden Land erfolgen. Zudem sollen Personen, die an
klinischen Tests für COVID-19-Impfstoffe teilnehmen, ebenfalls ein Zertifikat
erhalten.
Damit die Änderungen – insbesondere aber die Verlängerung
der Verordnung – rechtzeitig in Kraft treten können, müssen Parlament und Rat
die Vorschläge zeitnah bestätigen.