DSV begrüßt den Leitlinienentwurf zu Tarifverträgen für Solo-Selbstständigen
Tarifverträge sind eine Chance für besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz von Solo-Selbstständigen
VS – 02/2022
Der Leitlinienentwurf der Europäische Kommission zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf
Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen ist Bestandteil des von
der Europäischen Kommission am 9. Dezember 2021 vorgestellten Maßnahmenpaket
zur Plattformbeschäftigung. Die Europäische Kommission hat alle Interessierten eingeladen, hierzu Stellung zu
beziehen (siehe auch News Dezember 2021). Die DSV hat die
Gelegenheit genutzt und am 10. Februar ihre Stellungnahme abgegeben.
Chancen nutzen – Sozialschutz sichern
Infolge der digitalen Transformation entstehen neue
Beschäftigungsformen, die flexiblere Arbeitsmodelle schaffen. Diese können für
beide Vertragsparteien von Vorteil sein. Manche bergen jedoch auch Risiken für
den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu zählen die
Beschäftigungsverhältnisse von Solo-Selbstständigen (d. h. Selbstständigen ohne
Mitarbeiter), wenn deren Auftraggeber über eine viel stärkere
Verhandlungsposition verfügen. Tarifverhandlungen sind dabei eine Möglichkeit,
dem entgegenzuwirken und die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen besser
zu schützen sowie Mindeststandards für Arbeits- und Gesundheitsschutz
sicherzustellen. Dabei bezieht der Leitlinienentwurf ausdrücklich
Solo-Selbstständige auf digitalen Arbeitsplattformen mit ein.
Mit dem Leitlinienentwurf soll Rechtssicherheit geschaffen und
sichergestellt werden, dass das EU-Wettbewerbsrecht Kollektivvereinbarungen von
Solo-Selbstständigen zu ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung nicht
entgegensteht.
Tarifverhandlung sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Deutsche Sozialversicherung teilt die Einschätzung der Europäischen
Kommission, dass Tarifverhandlungen ein wichtiges Instrument zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen sein können, und befürwortet
die vorgeschlagenen Priorisierungen in der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts.
Damit wird ein Rahmen geschaffen, der sowohl dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechnung trägt als auch Verbrauchern und Wirtschaft ermöglicht, weiterhin von
wettbewerbsfähigen Preisen und innovativen Geschäftsmodellen profitieren.
Nächste Schritte
Nach Abschluss der Konsultation soll der Entwurf von der Europäischen
Kommission angenommen werden. Die Leitlinien sind für die Europäische
Kommission bei der späteren Auslegung und Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln
bindend.