Tarifverträge sind eine Chance für besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz von Solo-Selbstständigen

VS – 02/2022

Der Leitlinienentwurf der Europäische Kommission zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen ist Bestandteil des von der Europäischen Kommission am 9. Dezember 2021 vorgestellten Maßnahmenpaket zur Plattformbeschäftigung. Die Europäische Kommission hat alle Interessierten eingeladen, hierzu Stellung zu beziehen (siehe auch News Dezember 2021). Die DSV hat die Gelegenheit genutzt und am 10. Februar ihre Stellungnahme abgegeben.

Chancen nutzen – Sozialschutz sichern

Infolge der digitalen Transformation entstehen neue Beschäftigungsformen, die flexiblere Arbeitsmodelle schaffen. Diese können für beide Vertragsparteien von Vorteil sein. Manche bergen jedoch auch Risiken für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu zählen die Beschäftigungsverhältnisse von Solo-Selbstständigen (d. h. Selbstständigen ohne Mitarbeiter), wenn deren Auftraggeber über eine viel stärkere Verhandlungsposition verfügen. Tarifverhandlungen sind dabei eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken und die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen besser zu schützen sowie Mindeststandards für Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Dabei bezieht der Leitlinienentwurf ausdrücklich Solo-Selbstständige auf digitalen Arbeitsplattformen mit ein.

Mit dem Leitlinienentwurf soll Rechtssicherheit geschaffen und sichergestellt werden, dass das EU-Wettbewerbsrecht Kollektivvereinbarungen von Solo-Selbstständigen zu ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung nicht entgegensteht.

Tarifverhandlung sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Deutsche Sozialversicherung teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass Tarifverhandlungen ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen sein können, und befürwortet die vorgeschlagenen Priorisierungen in der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der sowohl dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechnung trägt als auch Verbrauchern und Wirtschaft ermöglicht, weiterhin von wettbewerbsfähigen Preisen und innovativen Geschäftsmodellen profitieren.

Nächste Schritte

Nach Abschluss der Konsultation soll der Entwurf von der Europäischen Kommission angenommen werden. Die Leitlinien sind für die Europäische Kommission bei der späteren Auslegung und Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln bindend.