Richtlinienüberarbeitung in der Zielgeraden.

IF – 02/2022

Am 17. Februar wurde die vorläufige Trilog-Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der von Arbeitnehmern gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene im Europäischen Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit abgestimmt. Für die ausverhandelte Trilog-Einigung stimmten 686 dafür, 4 dagegen und 4 Europaabgeordnete haben sich enthalten.

Kommission kündigt weitere Maßnahmen an

In der vorangegangenen Debatte hat sich auch Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und Soziales, in Straßburg zu Wort gemeldet. 52% aller berufsbedingten Todesfälle seien krebserregenden Stoffen geschuldet. Dies müsse verhindert werden. Schmit kündigte an, dass es eine 5. Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG zum Schutz von Arbeitnehmern gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene geben werde, in der mehr reproduktive Stoffe aufgenommen werden sollen. Ein weiterer Schutz durch medizinische Produkte soll auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im medizinischen Bereich geschaffen werden. Er kündigte an, dass Ende 2022 neue Leitlinien für den Arbeitsschutz mit verstärkten Schulungsmaßnahmen und die Einführung einer Methodik zur Messung von Grenzwerten veröffentlicht werden.

Seltene parteipolitische Einigkeit

In der Debatte bekannten sich alle Fraktionen zu einem stärkeren Arbeitsschutz und höherem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa. Das Trilog-Ergebnis wurde fraktionsübergreifend befürwortet, daher das wirklich sehr eindeutige Abstimmungsergebnis der Europaabgeordneten. Damit hat das Europäische Parlament deutlich gemacht, wie wichtig das Thema ist.

Ein guter Weg aus deutscher Sicht

Deutschland ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Da Deutschland eine sehr starke Industrie hat, ist auch der Anspruch an den Arbeitsschutz demensprechend hoch. Ein Knackpunkt in den Verhandlungen war die Bestimmung von gefährlichen Stoffen. Das Parlament wollte allein neue reproduktive Stoffe bestimmen, allerdings wehrte sich der Rat dagegen. Da die Mitgliedsländer für den Arbeitsschutz zuständig sind, wissen nur die Arbeitsschützer besser welche Stoffe aufgenommen werden sollen.

Letzte Etappe sind die Mitgliedsländer

Die Richtlinienänderung muss noch formal im Rat abgestimmt werden, da dies ein A-Punkt ist, ohne wietere Diskussion, kann das Dossier in jeder Ratsformation abgesegnet werden. Es könnte aber auch im EPSCO-Rat am 14. März 2022 abgestimmt werden.

Den finalen Text zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit finden Sie hier. Hier finden Sie gerne Informationen über das Prozedere zur Abstimmung im Parlament, der Zustimmung zum Kommissionstext, die Erklärung der Kommission und die Erklärung von Parlament und Rat.