EU-Wahlrechtsreform
Vorbereitung für Europawahlen 2024
IF – 04/2022
Im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments wurde im März über Reformen des europäischen Wahlrechts abgestimmt. In Hinblick auf die nächste Europawahl 2024 wollen sich die EU-Abgeordneten ein peinliches Debakel wie bei den letzten Europawahlen 2019 ersparen. Denn das so viel gepriesene Spitzenkandidatenprinzip, also eine Person pro Fraktion zu nominieren, wurde damals nicht eingehalten. Anstelle des eigentlichen Spitzenkandidaten der Konservativen Manfred Weber (EVP) wurde überraschenderweise die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (EVP) Kommissionspräsidentin.
Dies führte damals zu Empörung zwischen allen Parteien und gefiel ebenso wenig den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs. Rechtlich gab es damals auch keine Handhabe das Spitzenkandidatenprinzip einzufordern, da dies eine überparteiliche Vereinbarung war.
Wunschliste zum Wahlablauf
Um sich bestmöglich für die Zukunft der EU und das Wahlprozedere zu wappnen, hat das Europäische Parlament die Wahlthematik in Angriff genommen. So muss auch hier bedacht werden, dass die Hälfte der Wahlperiode bereits erreicht ist. Daher sollen die Wahlen zum Europäischen Parlament bei allen zukünftigen Urnengängen, auf Wunsch der Abgeordneten, europazentrierter ablaufen.
Was bedeutet das genau?
Das Anliegen des Parlaments ist die Einrichtung einer neuen europäischen
Wahlbehörde, deren Aufgabe einheitliche Fristsetzungen, länderübergreifende Koordination
und allgemeine Auszählung aller abgegebenen Stimmen koordinieren soll. Diese
Zielsetzung ist nicht neu, denn ein einheitliches Wahlverfahren ist seit 1957
in den Verträgen (Art. 138 Abs. 3 EWG-V) verankert.
Wahllisten länderübergreifend
Außergewöhnlich ist die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger 28
Kandidatinnen und Kandidaten aus einem gesamteuropäischen Wahlkreis wählen
dürfen. Diese gehören keinem nationalen Wahlkreis an, sondern stehen für die
gesamte Europäische Union. Zusätzlich sollen alle Wahllisten
geschlechterparitätisch nach dem Reißverschlusssystem bestimmt werden. Derzeit
gibt es diverse Fristen für die Fertigstellung der Wahllisten, die zwischen 17
und 83 Tagen variieren können. Hier besteht deutlicher Handlungsbedarf, um
einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen.
Effizienter mit elektronischer Wahl
Um die Wahlbeteiligung insgesamt zu erhöhen, wäre ein gewichtiger Anreiz
beispielweise die elektronische Stimmabgabe europaweit rasch verfügbar zu
machen. Die notwendigen Datenschutzstandards würden durch die neu geschaffene europäische
Wahlbehörde kontrolliert werden. Zusätzlich fordern die Abgeordneten, dass der
Wahltag immer der 9. Mai, der Europatag, sein soll und europaweit als Feiertag festgehalten
werden. Bei einer Abstimmungsmehrheit im Verfassungsausschuss würden die
Europaabgeordneten voraussichtlich in der Plenarsitzung des Europäischen
Parlaments im Mai darüber abstimmen.