Ein unterschätztes Problem?

SW – 04/2022

Am 28. März 2022 haben die Abgeordneten des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes den Entwurf eines Berichts der Berichterstatterin Maria Walsh (EVP, IE) über geistige Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt diskutiert. Der Entwurf enthält weitreichende Forderungen an die Europäische Kommission, um die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz – vor allem vor dem Hintergrund des digitalen Wandels – zu verbessern.

Die COVID-19 Pandemie habe das Thema psychische Gesundheit noch stärker in den Fokus gerückt und neue, aber auch bereits zuvor bestehende Probleme noch einmal deutlich gemacht. Nach Ansicht der Berichterstatterin wird das Ausmaß des Problems jedoch unterschätzt. Die nächste Gesundheitskrise werde die psychische Gesundheit betreffen. Die Europäische Kommission wird daher dringend aufgefordert, eine EU-Strategie für psychische Gesundheit auszuarbeiten.

Recht auf Nichterreichbarkeit

Mit Blick auf den digitalen Wandel unterstreicht die Berichterstatterin die Bedeutung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit sei wesentlich, um das psychische Wohlbefinden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sicherzustellen. Die Europäische Kommission wird erneut aufgefordert, Rechtsvorschriften mit Mindestanforderungen für die Telearbeit festzulegen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten dies zuvor bereits mehrfach gefordert, so zum Beispiel in ihrer Entschließung zum Recht auf Nichterreichbarkeit mit Empfehlungen an die Kommission vom 21. Januar 2021.

Der zuständige Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, hat in einer Aussprache zum Bericht des Europäischen Parlaments zum Strategischen Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 10. März 2022 bekräftigt, dass die Europäische Kommission eine angemessene Nachverfolgung der Entschließung sicherstellen wird. Er sieht aber zunächst die Sozialpartner in der Pflicht. Die Kommission sei bereit, die Sozialpartner bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen und ermutige diese, ihre Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung aus dem Jahr 2020 weiterzuverfolgen.

Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz

Sehr weitreichend sind die Forderungen der Berichterstatterin zum Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Um entsprechenden Risiken wirksam vorzubeugen, soll die Europäische Kommission eine Richtlinie über psychosoziale Risiken und das Wohlbefinden bei der Arbeit auf den Weg bringen. Zudem wird sie aufgefordert, Angstzustände, Depressionen und Burnouts als Berufskrankheiten anzuerkennen, Mechanismen für deren Prävention und die Wiedereingliederung der Betroffenen am Arbeitsplatz einzurichten. Anstelle von Maßnahmen auf persönlicher Ebene solle zu einem Ansatz auf der Ebene der Arbeitsorganisation übergegangen werden.

Während ein europäischer Gesetzesvorschlag, der darauf abzielt, Angstzustände, Depressionen und Burnouts als Berufskrankheit anzuerkennen in die Freiheit der Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme durch die Mitgliedstaaten eingreifen würde, sind Initiativen und Maßnahmen zu ihrer Prävention grundsätzlich zu begrüßen. Die Unfallversicherungsträger in Deutschland erbringen bereits mit Hilfe von Präventionsexpertinnen und -experten umfassende Präventionsmaßnahmen, wie Beratungsangebote und Qualifizierungsprogramme.

Kosten psychischer Gesundheitsprobleme

Schon vor der COVID-19-Pandemie verursachten psychische Gesundheitsprobleme erhebliche finanzielle Kosten. Ein Expertengremium, dass die Europäische Kommission zu Fragen hinsichtlich effizienter, zugänglicher und belastbarer Gesundheitssysteme berät, schätzt in einem Bericht zum Thema „Supporting Mental Health of Health Workforce and other Essential Workers“ die Gesamtkosten allein für arbeitsbedingte Depressionen in der EU-27 im Jahr 2013 auf 620 Milliarden Euro. Die Behandlungskosten der Gesundheitssysteme beliefen sich demnach auf 60 Milliarden Euro, die Kosten der Sozialsysteme aufgrund von Invaliditätsleistungen auf 40 Milliarden Euro.

Der zuständige Ausschuss „Beschäftigung und Soziales“ wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 über den Bericht abstimmen. Ein Termin für die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlamentes liegt derzeit noch nicht vor.