Sparen für den Ruhestand – die Europarente „PEPP“
Private Altersvorsorge jetzt grenzübergreifend möglich
LB – 04/2022
Bürgerinnen und Bürger der EU haben zukünftig mehr Wahlmöglichkeiten, um für ihren Ruhestand vorzusorgen. Seit dem 22. März 2022 ermöglicht die „Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“ (PEPP) die private Altersvorsorge auch grenzübergreifend und ergänzt damit die nationalen Rentensysteme. Auf europäischer Ebene profitieren davon ebenfalls Finanzunternehmen und die Wirtschaft.
Europäischer Binnenmarkt für private Altersvorsorge
Die PEPP-Verordnung ist Teil eines Aktionsplans der EU-Kommission zur Stärkung der Kapitalmarktunion. Sie gilt in diesem Zusammenhang als eine der wichtigsten Maßnahmen – mit PEPP wird ein europäischer Binnenmarkt für die private Altersvorsorge geschaffen. Damit reagiert die EU sowohl auf die sich wandelnde Bevölkerungsstruktur als auch auf moderne Arbeitsformen und die Digitalisierung: So kann beispielsweise die weiterhin verpflichtende Beratung der Anbieter mit Hilfe eines voll- oder teilautomatisierten Systems erfolgen.
Damit können nicht nur Eintrittsbarrieren gesenkt, sondern auch Kosten reduziert werden, was wiederum Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommt. Darüber hinaus soll PEPP dazu beitragen, Ersparnisse in langfristige Anlagen zu lenken und somit auch das Wachstum in der EU anzukurbeln.
Finanzunternehmen können seit März Zulassung beantragen
Die private Altersvorsorge, die neben der gesetzlichen und der betrieblichen Rente beispielsweise in Deutschland zu den drei Säulen des Rentensystems gehört, war bisher auf die nationale Ebene begrenzt. Seit dem 22. März 2022 kommt nun die bereits 2019 beschlossene Verordnung über ein „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“, auch „Europarente“ genannt, zur Anwendung in der Praxis in der EU. Damit ist es Finanzunternehmen möglich, die Zulassung zu beantragen und PEPP grenzübergreifend zu vertreiben.
Erweitertes Angebot für Sparerinnen und Sparer
Renten-Sparende haben so eine größere Auswahl – sie sind bei der privaten Altersvorsorge nicht mehr auf ihr jeweiliges Land beschränkt, sondern können auf Anbieter aus der gesamten Europäischen Union zurückgreifen. Zugleich profitieren sie von den Vorteilen eines stärkeren Wettbewerbs sowie einer transparenteren und flexibleren Produktpalette. Der Verbraucherschutz wird gestärkt.
Beim Umzug innerhalb der Europäischen Union können Sparerinnen und Sparer den Europarenten-Vertrag einfach „mitnehmen“, wovon insbesondere die jüngere Generation profitiert. Die steuerliche Behandlung der Finanzprodukte erfolgt jedoch weiterhin national. Eine steuerliche Förderung oder eine staatliche Bezuschussung geht mit PEPP nicht automatisch einher. Offen ist somit, inwieweit PEPP dazu beitragen kann, die private individuelle Altersvorsorge attraktiver zu gestalten.
Die deutsche Fassung der Verordnung findet sich hier, Eckpunkte und weitere Hintergründe können auf der Webseite der Europäischen Kommission abgerufen werden.