Eine nachhaltige Wirtschaft, die niemanden zurücklässt

SW – 06/2022

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ hat am 16. Juni eine Empfehlung angenommen, um die sozialen und beschäftigungspolitischen Herausforderungen und Konsequenzen des Europäischen Grünen Deals abzufedern. Es soll sichergestellt werden, dass der Übergang der EU zu einer klimaneutralen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 fair gestaltet wird und niemanden zurücklässt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Maßnahmen zu ergreifen, die die beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen der Klima-, Energie- und Umweltpolitik berücksichtigen. Zudem sollen diese in einschlägige nationale Strategien einbezogen werden.

Maßnahmenpakete für einen fairen grünen Übergang

In der Empfehlung werden unter anderem Maßnahmen zur Unterstützung der vom grünen Übergang am stärksten betroffenen Personen angeregt. Die Mitgliedstaaten werden angehalten, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern. Aber auch die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze steht im Fokus.

Die Mitgliedstaten sind aufgefordert, die Auswirkungen des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu analysieren. Sie sollen unter Berücksichtigung des Strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027 Maßnahmen zur Bewältigung neuer oder der Verschlimmerung bestehender Risiken fördern.

Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen im Fokus

Auch die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften über die Arbeitsbedingungen sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen. Dies gilt insbesondere für die Themen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Arbeitsorganisation und Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um faire Arbeitsbedingungen und die Qualität der Arbeitsplätze in der Übergangsphase zu gewährleisten.

Nachhaltige Sozialleistungssysteme

Weitere Vorschläge konzentrieren sich auf die Fairness der Steuer- und Sozialleistungssysteme. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Sozialschutzsysteme, einschließlich der Politik der sozialen Eingliederung, im Hinblick auf die beschäftigungs-, sozial- und gesundheitspolitischen Herausforderungen des grünen Übergangs zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Qualitativ hochwertige, erschwingliche und zugängliche Sozial-, Gesundheits- und Langzeitpflegedienste sollen sichergestellt werden. Hierzu sollen insbesondere Investitionen in soziale Infrastruktur für Kinderbetreuung, Langzeitpflege und Gesundheitsversorgung getätigt werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte am 14. Dezember 2021 den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität vorgelegt, um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmenpaketen zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität zu unterstützen. Nach Einschätzung der Europäische Kommission könne, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen würden, im Zuge des ökologischen Wandels eine Million Arbeitsplätze bis 2030 und etwa zwei Millionen Arbeitsplätze bis 2050 zusätzlich geschaffen werden. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass niemand zurückgelassen werde.