Beschäftigungsquote soll erhöht werden

SW – 06/2022

Der Rat hat anlässlich seiner Tagung am 16. Juni eine Orientierungsaussprache zum Thema "Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen" geführt. Erörtert wurde unter anderem, wie die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen erhöht werden kann. Die Debatte hat sich dabei insbesondere auf zwei Punkte konzentriert. Die Ministerinnen und Minister berieten darüber, wie Hindernisse für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen beseitigt und wie wirksame Maßnahmen zur Förderung ihrer beruflichen Eingliederung ergriffen werden können.

In dem der Debatte zugrundeliegendem Hintergrundpapier wird auf die von verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffenen Anreize verwiesen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dies sind zum Beispiel verbindliche Mindestquoten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen, jährliche Diversitätspläne mit messbaren Zielen und regelmäßigen Bewertungen, finanzielle Unterstützung für angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz, Steuererleichterungen und finanzielle Anreize, insbesondere für klein- und mittelständige Unternehmen sowie die Berücksichtigung bei öffentlichen Ausschreibungen.

Inklusive Arbeitsmärkte und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung unterrepräsentierter Gruppen, wie die der Menschen mit Behinderungen, sollen dazu beigetragen, die europäischen Beschäftigungsziele für 2030 zu erreichen. Der Aktionsplan zur Europäischen Säule Sozialer Rechte sieht bis 2030 eine Beschäftigungsquote von 78 Prozent der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren vor.

Als Ursachen für die nach wie vor niedrige Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen werden folgende Faktoren genannt:


  • Ungleichheiten beim Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung, geringere Ausbildungsniveaus im Vergleich zur Gesamtbevölkerung,
  • Vorurteile der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bezug auf die Produktivität,
  • tatsächliche oder vermeintliche Kosten und Informationsdefizite hinsichtlich angemessener Vorkehrungen,
  • Defizite bei der Personalverwaltung.


Eine Verbesserung der Beschäftigungsquote erfordere Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, insbesondere die Förderung von Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen für den individuellen Bedarf, den Erwerb marktgerechter Kompetenzen sowie Investitionen in Soforthilfedienste, integrative und zugängliche Lernrahmen, lebenslanges Lernen und die Verknüpfung von Schulzyklus und Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Hintergrund und nächste Schritte

Etwa ein Fünftel der EU-Bevölkerung (derzeit etwa 87 Millionen Menschen) hat Schätzungen zufolge eine Form der Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen das Recht auf volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Doch trotz der Fortschritte in einigen Bereichen stoßen sie nach wie vor auf zahlreiche Hindernisse.

So waren im Jahr 2021 nur etwa die Hälfte der Menschen mit Behinderungen (50,8 Prozent) in der EU erwerbstätig, im Vergleich zu 75 Prozent der Menschen ohne Behinderungen. Menschen mit Behinderungen sind häufiger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als Menschen ohne Behinderungen (28,4 Prozent im Vergleich zu 18,4 Prozent).

Die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt ist ein Kernthema der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030. Eine der Leitinitiativen der Strategie ist das sogenannten „Beschäftigungspaket“, das die Europäische Kommission noch in diesem Jahr vorlegen wird. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, den Sozialpartnern und den Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, möchte sie deren Arbeitsmarktchancen verbessern.