
Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt
Beschäftigungsquote soll erhöht werden
SW – 06/2022
Der Rat hat anlässlich seiner Tagung am
16. Juni eine Orientierungsaussprache zum Thema "Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen" geführt. Erörtert wurde unter anderem, wie die
Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen erhöht werden kann. Die
Debatte hat sich dabei insbesondere auf zwei Punkte konzentriert. Die
Ministerinnen und Minister berieten darüber, wie Hindernisse für die
Einstellung von Menschen mit Behinderungen beseitigt und wie wirksame Maßnahmen
zur Förderung ihrer beruflichen Eingliederung ergriffen werden können.
In dem der
Debatte zugrundeliegendem Hintergrundpapier wird auf die von verschiedenen
Mitgliedstaaten geschaffenen Anreize verwiesen, um die Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dies sind zum Beispiel verbindliche Mindestquoten
für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit
Behinderungen, jährliche Diversitätspläne mit messbaren Zielen und regelmäßigen
Bewertungen, finanzielle Unterstützung für angemessene Vorkehrungen am
Arbeitsplatz, Steuererleichterungen und finanzielle Anreize, insbesondere für klein-
und mittelständige Unternehmen sowie die Berücksichtigung bei öffentlichen
Ausschreibungen.
Inklusive Arbeitsmärkte und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
unterrepräsentierter Gruppen, wie die der Menschen mit Behinderungen, sollen
dazu beigetragen, die europäischen Beschäftigungsziele für 2030 zu erreichen.
Der Aktionsplan zur Europäischen Säule
Sozialer Rechte sieht bis 2030 eine Beschäftigungsquote von 78 Prozent der
Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren vor.
Als Ursachen
für die nach wie vor niedrige Beschäftigungsquote von Menschen mit
Behinderungen werden folgende Faktoren genannt:
- Ungleichheiten
beim Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung, geringere
Ausbildungsniveaus im Vergleich zur Gesamtbevölkerung,
- Vorurteile
der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bezug auf die Produktivität,
- tatsächliche
oder vermeintliche Kosten und Informationsdefizite hinsichtlich angemessener
Vorkehrungen,
- Defizite
bei der Personalverwaltung.
Eine
Verbesserung der Beschäftigungsquote erfordere Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen,
insbesondere die Förderung von Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen für
den individuellen Bedarf, den Erwerb marktgerechter Kompetenzen sowie
Investitionen in Soforthilfedienste, integrative und zugängliche Lernrahmen,
lebenslanges Lernen und die Verknüpfung von Schulzyklus und Eingliederung in
den Arbeitsmarkt.
Hintergrund und nächste Schritte
Etwa ein Fünftel
der EU-Bevölkerung (derzeit etwa 87 Millionen Menschen) hat Schätzungen zufolge
eine Form der Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen
das Recht auf volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Doch trotz der Fortschritte
in einigen Bereichen stoßen sie nach wie vor auf zahlreiche Hindernisse.
So waren im
Jahr 2021 nur etwa die Hälfte der Menschen mit Behinderungen (50,8 Prozent) in
der EU erwerbstätig, im Vergleich zu 75 Prozent der Menschen ohne
Behinderungen. Menschen mit Behinderungen sind häufiger von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht als Menschen ohne Behinderungen (28,4 Prozent im Vergleich
zu 18,4 Prozent).
Die Integration
von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt ist ein Kernthema der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen 2021-2030. Eine der Leitinitiativen der Strategie ist das sogenannten
„Beschäftigungspaket“, das die Europäische Kommission noch in diesem Jahr vorlegen
wird. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk der öffentlichen
Arbeitsverwaltungen, den Sozialpartnern und den Organisationen, die Menschen
mit Behinderungen vertreten, möchte sie deren Arbeitsmarktchancen verbessern.