Mitgliedstaaten legen sich selbst Sozialziele auf

IF – 07/2022

Die Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales haben ihre nationalen Ziele für die Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte bis 2030 dargelegt. Ob die vielversprechenden Vorhaben von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden können, bleibt fraglich.

Die Europäische Kommission äußerte sich positiv zu dem Vorhaben und unterstützt die Mitgliedstaaten mit Nachdruck. Nur von einem gemeinsamen und inklusiven Europa zu sprechen, reiche schon längst nicht mehr aus.

Die EU-27 müssen stärker denn je ihren nationalen Verpflichtungen nachkommen. Sozialpolitik ist ein integrales Thema und in allen Lebensbereichen zu spüren und zu berücksichtigen. Erschwert wird die Lage nun auch durch den Ukrainekrieg und die vielen flüchtenden Menschen in die Union.

Bis 2030 Erreichung der sozialen Kernziele

Mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wollte die Europäische Kommission zusätzlich Druck aufbauen, damit die Mitgliedstaaten ihre europapolitischen „Hausaufgaben“ auch zufriedenstellend erledigen. Dazu zählen Reformen der Arbeitsmärkte, Stärkung von Aus- und Weiterbildung und mehr Investitionen in soziale Inklusion. Der Aktionsplan umfasst auf EU-Ebene drei soziale Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen:


  1. Mindestens 78 Prozent der 20- bis 64-Jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.
  2. Mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
  3. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte im Vergleich zu 2019 um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Neueste Zahlen zeigen erfreuliches

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu nationalen Zielen im Sozialbereich. Alle Mitgliedstaaten haben inzwischen Vorschläge ihrer nationalen Ziele an die EU vorgelegt und im letzten Rat der Sozialministerinnen und -minister präsentiert. Die nationalen Ziele werden zur Erreichung der Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung bis 2030 beitragen.

Bei der Beschäftigungsquote aller Mitgliedstaaten liegen die nationalen Ziele (78,5 Prozent) bereits über dem EU-Kernziel (78 Prozent). Bei der Aus- und Weiterbildung Erwachsener ist das Ziel von 60 Prozent mit 57,6 Prozent fast erreicht. Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein wesentlicher Teil, um zu einem sozialen Europa beizutragen. Ziel soll sein, die Anzahl der von Armut bedrohten Menschen um 15 Millionen zu verringern.

Nächste Überprüfung 2023

Zusätzlich müssen der Angriffskrieg in der Ukraine durch Russland und die sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse, welche in Erhebungen mit den Mitgliedstaaten seit dem Herbst 2021 zustande kamen, sind daher vor dem Kriegsbeginn besonders positiv.

Die Europäische Kommission wird die Umsetzung und den Fortschritt im Zuge des Europäischen Semesters im nächsten Zyklus 2023 überwachen.