Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Vorläufige politische Einigung erzielt
SW – 07/2022
Das Europäische
Parlament und der Rat haben eine vorläufige politische Einigung zur
Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe
(POP-Verordnung) erzielt.
Bei persistenten
organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POP) handelt
es sich um Chemikalien, die für lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich in
Nahrungsketten anreichern und der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
schaden können. Hierzu zählen zum Beispiel Pestizide (wie DDT),
Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle, die in elektrischen Geräten
weit verbreitet waren) und unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen
Prozessen, bei der Zersetzung oder bei der Verbrennung entstehen (z. B. Dioxine
und Furane).
Obwohl POPs in
neuen Produkten nicht mehr verwendet werden, können sie noch in Abfällen aus
Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und
Elektronikgeräten vorkommen. Zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft, in der
Abfälle zunehmend als Sekundärrohstoffe verwendet werden, sei es entscheidend,
das Vorkommen von POPs in Abfällen zu beschränken.
Die vorläufige Einigung
sieht strengere Konzentrationsgrenzwerte für eine Reihe von Stoffen oder Stoffgruppen in Abfällen vor, zum Teil auch eine
stufenweise Absenkung der Werte. Neben der Verschärfung von
Konzentrationsgrenzwerten in Anhang IV und V der POP-Verordnung sollen weitere
Chemikalien in die Liste der POPs aufgenommen werden.
Eine
Überprüfung und Neubewertung der Grenzwerte soll fünf Jahre nach Inkrafttreten
der Verordnung erfolgen. Die Europäische Kommission wird verpflichtet, zu
prüfen, ob die Abfallgesetzgebung der EU dahingehend geändert werden muss, dass
Abfälle, die POPs in Konzentrationen über den in Anhang IV der POP-Verordnung
festgelegten Grenzwerten enthalten, als gefährlich eingestuft werden.
Hintergrund
Die Europäische
Kommission hat ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Anhänge IV und V
der POP-Verordnung am 28. Oktober 2021 vorgelegt. Der Vorschlag ist ein
weiterer Schritt zur Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft
und soll zur Erreichung des Null-Schadstoffziels des europäischen Grünen Deals
und der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien beitragen.
Mit ihrem
Vorschlag möchte die Europäische Kommission zudem sicherstellen, dass die EU
ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere zu dem Stockholmer
Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, nachkommt.
Um die von POPs
ausgehenden Gefahren zu bekämpfen, hat die internationale Gemeinschaft mehrere
Abkommen zur Verringerung und Beseitigung dieser Stoffe geschlossen, unter
anderem das Stockholmer Übereinkommen, das 2004 in Kraft trat. Die
Vertragsparteien verpflichten sich Maßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung
von POPs in die Umwelt zu beseitigen oder zu verringern. In Europa wird das Stockholmer
Übereinkommen durch die POP-Verordnung umgesetzt.
Nächste Schritte
Die vorläufige
politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch
förmlich bestätigt werden.