Vorläufige politische Einigung erzielt

SW – 07/2022

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) erzielt.

Bei persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POP) handelt es sich um Chemikalien, die für lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich in Nahrungsketten anreichern und der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können. Hierzu zählen zum Beispiel Pestizide (wie DDT), Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle, die in elektrischen Geräten weit verbreitet waren) und unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, bei der Zersetzung oder bei der Verbrennung entstehen (z. B. Dioxine und Furane).

Obwohl POPs in neuen Produkten nicht mehr verwendet werden, können sie noch in Abfällen aus Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten vorkommen. Zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft, in der Abfälle zunehmend als Sekundärrohstoffe verwendet werden, sei es entscheidend, das Vorkommen von POPs in Abfällen zu beschränken.

Die vorläufige Einigung sieht strengere Konzentrationsgrenzwerte für eine Reihe von Stoffen oder Stoffgruppen in Abfällen vor, zum Teil auch eine stufenweise Absenkung der Werte. Neben der Verschärfung von Konzentrationsgrenzwerten in Anhang IV und V der POP-Verordnung sollen weitere Chemikalien in die Liste der POPs aufgenommen werden.

Eine Überprüfung und Neubewertung der Grenzwerte soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen. Die Europäische Kommission wird verpflichtet, zu prüfen, ob die Abfallgesetzgebung der EU dahingehend geändert werden muss, dass Abfälle, die POPs in Konzentrationen über den in Anhang IV der POP-Verordnung festgelegten Grenzwerten enthalten, als gefährlich eingestuft werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Anhänge IV und V der POP-Verordnung am 28. Oktober 2021 vorgelegt. Der Vorschlag ist ein weiterer Schritt zur Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft und soll zur Erreichung des Null-Schadstoffziels des europäischen Grünen Deals und der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien beitragen.

Mit ihrem Vorschlag möchte die Europäische Kommission zudem sicherstellen, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere zu dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, nachkommt.

Um die von POPs ausgehenden Gefahren zu bekämpfen, hat die internationale Gemeinschaft mehrere Abkommen zur Verringerung und Beseitigung dieser Stoffe geschlossen, unter anderem das Stockholmer Übereinkommen, das 2004 in Kraft trat. Die Vertragsparteien verpflichten sich Maßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung von POPs in die Umwelt zu beseitigen oder zu verringern. In Europa wird das ⁠Stockholmer Übereinkommen⁠ durch die POP-Verordnung umgesetzt.

Nächste Schritte

Die vorläufige politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich bestätigt werden.