Ein weiterer Schritt auf dem "Weg in die digitale Dekade"
Rat und Europäisches Parlament erzielen vorläufige Einigung
LB – 08/2022
Kurz vor der Sommerpause haben Rat und Europäisches
Parlament eine vorläufige Einigung zum Programm "Weg in die digitale
Dekade" für 2030 erzielt,
das bereits im vergangenen September vom Rat vorgelegt worden war. Dessen
übergeordnetes Ziel ist es, den digitalen Wandel im Einklang mit den Werten der
Europäischen Union (EU) zu realisieren.
Mit dem Programm soll die
Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Politik für eine digitale
Führungsrolle der EU gestärkt werden – zum Wohl von Bürgerschaft und
Unternehmen. Der digitale Wandel in Europa soll durch unionsweite digitale
Ziele, gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Union sowie
gemeinsame Investitionen gestaltet werden. Die Richtung gibt der sogenannte Digitale
Kompass der Europäischen Kommission von März 2021 vor, für dessen vier
Bereiche Kompetenzen, sichere und nachhaltige digitale Infrastrukturen,
digitaler Wandel in Unternehmen und Digitalisierung öffentlicher
Dienstleistungen konkrete
Ziele bis
2030 festgelegt wurden. Mit der zielorientierten digitalen Transformation soll
zu einer modernen, wettbewerbsfähigen, gut ausgebildeten und wohlhabenden Gesellschaft
innerhalb der EU beigetragen werden.
Präzisierung von Definitionen und Mehrländerprojekt-Konzept
In
der vorläufigen Einigung von Rat und Europäischem Parlament werden mehrere
Definitionen der allgemeinen Ziele des Programms präzisiert, wobei der
Schwerpunkt auf der Stärkung der Grundrechte, der Transparenz und der
Sicherheit sowie auf der Förderung digitaler Kompetenzen liegt.
Auch das Konzept der
Mehrländerprojekte wird im Text klarer formuliert. Dabei handelt es sich um
groß angelegte Projekte, bei denen Mittel der EU, der Mitgliedstaaten und aus
dem Privatsektor gebündelt werden. So sollen Fortschritte erreicht werden, die ein
Mitgliedstaat allein nicht erzielen könnte. In folgenden Bereichen sollen Investitionen
erleichtert werden: Hochleistungsrechentechnik, gemeinsame Dateninfrastrukturen
und -dienste, Blockchain, stromsparende Prozessoren, europaweite Entwicklung
von 5G-Korridoren, High-Tech-Partnerschaften für digitale Kompetenzen, sichere
Quanteninfrastruktur und Netz von Cybersicherheitszentren, digitale öffentliche
Verwaltungen, Testeinrichtungen und Zentren für digitale Innovationen.
Neu: enge Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission
Mit dem politischen
Programm wird auch eine neue Art des gemeinsamen Regierens eingeführt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen
Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission soll sicherzustellen, dass die EU ihre Ziele
erreicht. Vorgesehen ist, dass die Europäische Kommission gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten für jedes EU-Digitalziel Zielpfade auf EU-Ebene entwickelt. Die
Mitgliedstaaten werden nationale Zielpfade und strategische Fahrpläne
ausarbeiten; deren Überprüfung ist für 2026 geplant. Die Europäische Kommission
wird den Fortschritt zum „Stand der digitalen Dekade“ auf der Grundlage des Index
für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) in ihrem Jahresbericht
bewerten, der auch dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird. Die
Abgeordneten hatten in den Verhandlungen Wert darauf gelegt, dass das Europäische
Parlament eine starke
Kontrollfunktion bei der Erreichung der digitalen Ziele bis 2030 ausüben kann.
Digitale Rechte und Grundsätze sind schon heute handlungsleitend
Seit der Veröffentlichung im März 2021 ist das
Programm eine Richtschnur für das Handeln der Europäischen Kommission. Dies
gilt insbesondere für die digitalen Rechte und Grundsätze. So basiert beispielsweise
das übergeordnete Ziel „Sicherstellung von Fairness, Transparenz und
Rechenschaftspflicht im algorithmischen Management“ des Richtlinienvorschlags
zur Plattformbeschäftigung auf diesen
Grundsätzen. Der breite Konsens auf europäischer Ebene zeigt sich auch hier. In
den ersten Diskussionen des Richtlinienvorschlags im Europäischen Parlament und
im Rat hat gerade dieses Ziel viel Unterstützung erfahren.
Weiteres Vorgehen
Die erzielte
vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt
werden. Der seit 1. Juli zuständige tschechische Vorsitz des Rats beabsichtigt,
eine Einigung möglichst bald dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates
zur Billigung vorzulegen.