Soziales Europa: Bessere Arbeitsbedingungen für alle
Mehr Schutz aufgrund von Richtlinienumsetzung
IF – 09/2022
Bis
Anfang August 2022 mussten die Mitgliedstaaten die 2019 beschlossene Richtlinie über transparente und
verlässliche Arbeitsbedingungen in das eigene nationale Recht
umsetzen. Diese Richtlinie soll rund 180 Millionen europäische Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in der Arbeitswelt noch besser schützen.
Mehr Transparenz
Konkrete Änderungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen sind beispielsweise definierte
Arbeitsaufträge und -zeiten. Diese müssen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
klar kommuniziert werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf wesentliche Informationen
des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsort und die Entlohnung. Dies ist
ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines starken sozialen Europas und trägt
zu der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei, die die Europäische Kommission im Jahr 2017 initiiert hat.
Anpassungen an die veränderte Arbeitswelt
Um auf die
gegenwärtige Arbeitswelt mit den neuen Arbeitsformen und -modellen zu reagieren,
erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Anspruch auf ausführliche
Informationen über ihre Arbeitsbedingungen. Aufgrund der vielen
unterschiedlichen Bedürfnisse ist in der Richtlinie festgehalten, dass
Informationen zum Beschäftigungsverhältnis, zur Dauer der Probezeit und zur Unterrichtung
über die zeitliche Arbeitsplanung vorgeschrieben sind. Zusätzlich müssen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den Beschäftigten eine kostenfreie
Fortbildung zu den auszuführenden Aufgaben anbieten.
Atypische Beschäftigungsformen werden berücksichtigt
Bei
prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich die Richtlinie mit
Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen positiv aus. Dadurch verbessert
sich der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, beispielsweise mit dem
Recht auf bessere Vorhersehbarkeit ihrer Arbeitszeit, wie bei Liefer- und
Schichtdienst. Positiv für Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite, wirkt sich
die Richtlinie auf die größere Flexibilität bei atypischen
Beschäftigungsverhältnissen aus.
Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber profitieren von der Richtlinie, indem der Arbeitsschutz an die
neuesten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten angepasst wird. Homeofficeregelungen,
Work-Life-Balance, Fachkräftemangel und der demografische Wandel sind nur einige
von vielen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung. Administrative Schwierigkeiten
sollen laut der Richtlinie abgebaut werden. Für alle Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber in der EU sollen gleiche Rahmenbedingungen gelten, um den
Binnenmarkt und den Wettbewerb zu stärken.
Auch Sozialversicherung wird gestärkt
Ebenso
ist in der Richtlinie geregelt, dass jedwede Informationen über die Identität
der Sozialversicherungsträger, die die Sozialbeiträge erhalten, transparent
sein muss. Leistungen bei Krankheit, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
sowie Leistungen im Alter, bei Invalidität, für Hinterbliebene und bei
Vorruhestand müssen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergegeben
werden. Im Idealfall sollte auch über Zusatzrentensysteme im Zuge des
Sozialversicherungsschutzes informiert werden.
Kontrolle der Umsetzung
Als
Nächstes wird die Europäische Kommission prüfen, ob die von den einzelnen
Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen anwendbar sind und der
Richtlinie auch tatsächlich entsprechen.