Inflation, Energiepreise und COVID-19 mögliche Berichtsthemen

VS – 10/2022

Der Sozialschutzausschuss der EU (SPC) richtet für die Erstellung des Berichts über die Angemessenheit der Renten 2024 (PAR) eine Arbeitsgruppe (WGPA) ein. Der gemeinsame Bericht des SPC und der Europäischen Kommission wird seit 2012 alle drei Jahre veröffentlicht. Ziel ist die Analyse aktueller und zukunftsorientierter Aspekte der Angemessenheit der Rentensysteme. Der letzte Bericht wurde vom Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) im Juni 2021 gemeinsam mit dem zweiten gemeinsamen Bericht des SPC und der Europäischen Kommission zur Langzeitpflege angenommen.

Für die Arbeitsgruppe WGPA benennen die EU-Länder jeweils ein Mitglied sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Das Ausschusssekretariat wird von der Europäischen Kommission gestellt. Zusätzlich wird die Expertise der OECD im Bereich Alterssicherung einbezogen.

Zielstellung des Berichts

Im Bericht werden die derzeitige und die prognostizierte Angemessenheit der Renten in Bezug auf Einkommenssicherung, Armutsschutz und Rentendauer sowie die Auswirkungen der jüngsten Reformen untersucht. Neben der regelmäßigen Überwachung aktueller und zukunftsorientierter Angemessenheitsindikatoren bietet jede Ausgabe eine eingehende Analyse ausgewählter politischer Fragen oder Aspekte der Rentensysteme.

Neben den Folgen der COVID-19-Pandemie, die im letzten Bericht nur kursorisch angesprochen wurden, sind die Auswirkungen von Inflation und des Energiepreisschocks auf die Lebenssituation der Älteren potenzielle Themen. So gehörten nach Eurostat schon vor der Energiekrise die alleinlebenden über 64-Jährigen zu den Menschen in der EU, die die meisten Probleme hatten, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Deutschland bildete hier eine Ausnahme. Auch mögliche Vorschläge der Expertengruppe zur Zukunft des Sozialschutzes und des Wohlfahrtsstaates in der EU werden im Bericht aufgegriffen. Diese soll vor dem Hintergrund laufender und künftiger Herausforderungen bis Ende 2022 eine Vision für die Stärkung der europäischen Sozialschutz- und Sozialsysteme vorlegen.

Finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme

Parallel wird vom wirtschaftspolitischen Ausschuss der EU (WPA) der Bericht über die Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft auf die fiskalische Tragfähigkeit der altersbezogenen öffentlichen Ausgaben erstellt. Zuständig ist hierfür die Arbeitsgruppe Alterung des WPA. Neben den öffentlichen Rentenausgaben werden darin auch die Themen Gesundheit und Pflege einbezogen.

Die langfriste Sicherung sowohl der Angemessenheit von Rentensystemen als auch deren finanzieller Tragfähigkeit bedingen sich gegenseitig. Um dem gerecht zu werden, verwenden beide Arbeitsgruppen die gleichen Annahmen zur zukünftigen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung. Beide Berichte sollen im Jahr 2024 veröffentlicht werden.