Bericht über Angemessenheit der Renten 2024
Inflation, Energiepreise und COVID-19 mögliche Berichtsthemen
VS – 10/2022
Der Sozialschutzausschuss der
EU (SPC) richtet für die Erstellung des Berichts über die Angemessenheit der
Renten 2024 (PAR) eine Arbeitsgruppe (WGPA) ein. Der gemeinsame Bericht des SPC
und der Europäischen Kommission wird seit 2012 alle drei Jahre veröffentlicht. Ziel
ist die Analyse aktueller und zukunftsorientierter Aspekte der Angemessenheit
der Rentensysteme. Der letzte Bericht wurde vom Rat Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) im Juni 2021 gemeinsam mit dem
zweiten gemeinsamen Bericht des SPC und der Europäischen Kommission zur Langzeitpflege angenommen.
Für die Arbeitsgruppe WGPA benennen
die EU-Länder jeweils ein Mitglied sowie eine Stellvertreterin bzw. einen
Stellvertreter. Das Ausschusssekretariat wird von der Europäischen Kommission
gestellt. Zusätzlich wird die Expertise der OECD im Bereich Alterssicherung einbezogen.
Zielstellung des Berichts
Im
Bericht werden die derzeitige und die prognostizierte Angemessenheit der Renten
in Bezug auf Einkommenssicherung, Armutsschutz und Rentendauer sowie die
Auswirkungen der jüngsten Reformen untersucht. Neben der regelmäßigen
Überwachung aktueller und zukunftsorientierter Angemessenheitsindikatoren
bietet jede Ausgabe eine eingehende Analyse ausgewählter politischer Fragen
oder Aspekte der Rentensysteme.
Neben den Folgen der COVID-19-Pandemie,
die im letzten Bericht nur kursorisch angesprochen wurden, sind die Auswirkungen
von Inflation und des Energiepreisschocks auf die Lebenssituation der Älteren potenzielle
Themen. So gehörten nach Eurostat schon vor der Energiekrise die alleinlebenden
über 64-Jährigen zu den Menschen in der EU, die die meisten Probleme hatten,
ihre Energierechnungen zu bezahlen. Deutschland bildete hier eine Ausnahme. Auch
mögliche Vorschläge der Expertengruppe zur Zukunft des Sozialschutzes
und des Wohlfahrtsstaates in der EU werden
im Bericht aufgegriffen. Diese soll vor dem Hintergrund laufender und künftiger
Herausforderungen bis Ende 2022 eine Vision für die Stärkung der europäischen
Sozialschutz- und Sozialsysteme vorlegen.
Finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme
Parallel
wird vom wirtschaftspolitischen Ausschuss der EU (WPA) der Bericht über die
Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft auf die fiskalische Tragfähigkeit
der altersbezogenen öffentlichen Ausgaben erstellt. Zuständig ist hierfür die
Arbeitsgruppe Alterung des WPA. Neben den öffentlichen Rentenausgaben werden
darin auch die Themen Gesundheit und Pflege einbezogen.
Die langfriste Sicherung
sowohl der Angemessenheit von Rentensystemen als auch deren finanzieller Tragfähigkeit
bedingen sich gegenseitig. Um dem gerecht zu werden, verwenden beide
Arbeitsgruppen die gleichen Annahmen zur zukünftigen demografischen und
wirtschaftlichen Entwicklung. Beide Berichte sollen im Jahr 2024 veröffentlicht
werden.