Europäische Kommission stärkt Schutz vor Asbest
Weg in eine asbestfreie Zukunft
LB – 10/2022
Die
Europäische Kommission hat am 28. September 2022 ein umfassendes Konzept für einen besseren Schutz vor
krebserregendem Asbest und für eine asbestfreie Zukunft vorgelegt. Unter
anderem soll der derzeit geltende Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest
am Arbeitsplatz in der EU um das Zehnfache sinken, von 0,1 auf 0,01 Fasern
pro Kubikzentimeter (f/cm³) oder anders gesagt, von maximal 100.000 Fasern auf
maximal 10.000 Fasern je Kubikmeter.
Gesundheitsrisiko Asbest
Asbest ist ein krebserregender Stoff, der in der EU
seit 2005 nicht mehr verwendet werden darf, allerdings noch in vielen älteren Gebäuden
enthalten ist und deshalb etwa für Menschen im Baugewerbe ein gesundheitliches
Risiko darstellen kann. Viele der in den EU-Staaten
anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit
Asbest. Nicht nur vor dem Hintergrund des ökologischen Wandels,
den die Europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien anstrebt, ist es
daher wichtig, den Schutz vor Asbest zu verbessern. Die Europäische Kommission
möchte auch die Gesundheit am Arbeitsplatz optimieren.
Vorschläge der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hatte
sich deshalb unter anderem vorgenommen, die Richtlinie zum Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am
Arbeitsplatz zu aktualisieren und die Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen
und schädlicher Strahlung zu reduzieren.
Neben dem jetzt erfolgten Vorschlag
zur Richtlinie mit einem angepassten Grenzwert legte sie außerdem eine Mitteilung über den Weg hin zu einer
asbestfreien Zukunft vor,
in der das Thema Asbest umfassend angegangen wird – von der besseren Diagnose
und Behandlung von Asbesterkrankungen, über die Erkennung und sichere
Beseitigung von Asbest in Gebäuden bis hin zur Entsorgung von Asbestabfall. Über die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung werden EU-Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten hierbei zu
unterstützen.
Reaktionen auf Absenkung
Die
Europäische Kommission betonte, dass die Senkung des Grenzwerts für Asbest am
Arbeitsplatz auf das 10-fache des derzeitigen Wertes – von 0,1 f/cm³ auf 0,01 f/cm³ – auf den neuesten
wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen basiere. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2021 unter
Berufung auf die Internationale Kommission für Arbeitsmedizin einen noch
strengeren Grenzwert von 0,001 f/cm³ gefordert. Insofern zeigten sich
beispielsweise die Gewerkschaften ebenso wie die S&D-Fraktion vom Richtlinienvorschlag enttäuscht.
In
Deutschland ist der Umgang mit Asbest im Arbeitsschutz über einen
Exposition-Risiko-Ansatz mit zwei Grenzwerten geregelt. Die DSV hatte deswegen im April 2022 eine stufenweise Absenkung
sowie die Festlegung einer Frist zur Überprüfung vorgeschlagen. Außerdem hatte
sie die Definition bisher unbestimmter Rechtsbegriffe in der Asbestrichtlinie
angeregt.
Nächste Schritte
Der Kommissionsvorschlag zur
Änderung der Richtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und den
Mitgliedstaaten diskutiert. Nach der Annahme des Kommissionsvorschlags haben
die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen.