Neuer Themenletter ed*: Europäischer Gesundheitsdatenraum
Chancen und Herausforderungen für Mitgliedstaaten und Sozialversicherungsträger
CC – 10/2022
Mit der Vorlage des Verordnungsentwurfes zum Europäischen
Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) hat die Europäische
Kommission ein ambitioniertes Projekt begonnen. Mit größeren Datenmengen und
einer höheren Datenverfügbarkeit soll die medizinische Versorgung der Menschen
in der EU verbessert werden.
In unserer aktuellen
Ausgabe des Themenletters ed* werfen wir schon heute einen Blick auf
den EHDS und zeigen auf, welche Herausforderungen auf die Mitgliedstaaten und
uns als Sozialversicherungsträger zukommen.
Zugriff auf Gesundheitsdaten – Primärdatennutzung
Patientinnen und Patienten sollen das Recht haben, überall
in der EU auf ihre Behandlungsdaten elektronisch zugreifen und ihren
behandelnden Ärztinnen und Ärzten verfügbar machen zu können. Um dies zu ermöglichen,
müssen Leistungserbringende an eine interoperable Dateninfrastruktur angebunden
sein, um den Zugriff und Austausch von z.B. eRezepten und Patientenkurzakten zu
ermöglichen. Durch die Harmonisierung sollen nicht nur die Kosten des
Gesundheitsdatenverkehrs in der EU gesenkt, sondern auch die
grenzüberschreitende Mobilität in Europa gestärkt werden.
Zusammenführung von Gesundheitsdaten – Sekundärdatennutzung
Der zweite große Bereich, den der EHDS regeln soll, ist die
Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Dabei sollen die Mitgliedstaaten ihre
Gesundheitsdaten EU-weit für Forschung, Innovation, politische Entscheidungen,
die Entwicklung von KI und der personalisierten Medizin zu Verfügung stellen. Im
EHDS soll geregelt werden, auf welche Daten sie wo und in welcher Qualität
zugreifen können. Mit der Bündelung großer Datenmengen sollen wichtige
medizinische Fortschritte für die Behandlung von Erkrankungen möglich werden.
Unterschiede in den Mitgliedstaaten
Eine zentrale Herausforderung ist, dass sich der EHDS gut in
die bereits bestehenden nationalen Gesundheits- und Sozialstrukturen einfügt.
Diese unterscheiden sich in den Mitgliedstaaten stark, zum Beispiel beim
Digitalisierungsniveau, den technischen Governance-Strukturen und den datenschutzrechtlichen
Konventionen.
Für die Primärdatennutzung besteht zum Beispiel grundsätzlich
bereits eine interoperable Dateninfrastruktur in dem Projekt MyHealth@EU. Sie
ist auch von einigen Mitgliedstaaten erprobt worden, sodass der EHDS auf diese Struktur
aufsetzen kann. Für die Sekundärdatennutzung muss diese Dateninfrastruktur erst
geschaffen werden. Hier unterscheiden sich die jeweiligen in den
Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Infrastrukturen zum Austausch von
Gesundheitsdaten zum Teil erheblich. Das betrifft unter anderem die
Datenqualität und die Datenformate sowie behördliche Zuständigkeiten. Daneben
sind in rechtlicher Hinsicht neben der DSGVO unterschiedliche nationale
Vorschriften zu Gesundheits- und Forschungsdaten zu beachten.
Mehr können Sie in unserem Themenletter
ed* erfahren.