Chancen und Herausforderungen für Mitgliedstaaten und Sozialversicherungsträger

CC – 10/2022

Mit der Vorlage des Verordnungsentwurfes zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) hat die Europäische Kommission ein ambitioniertes Projekt begonnen. Mit größeren Datenmengen und einer höheren Datenverfügbarkeit soll die medizinische Versorgung der Menschen in der EU verbessert werden.

In unserer aktuellen Ausgabe des Themenletters ed* werfen wir schon heute einen Blick auf den EHDS und zeigen auf, welche Herausforderungen auf die Mitgliedstaaten und uns als Sozialversicherungsträger zukommen.

Zugriff auf Gesundheitsdaten – Primärdatennutzung

Patientinnen und Patienten sollen das Recht haben, überall in der EU auf ihre Behandlungsdaten elektronisch zugreifen und ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten verfügbar machen zu können. Um dies zu ermöglichen, müssen Leistungserbringende an eine interoperable Dateninfrastruktur angebunden sein, um den Zugriff und Austausch von z.B. eRezepten und Patientenkurzakten zu ermöglichen. Durch die Harmonisierung sollen nicht nur die Kosten des Gesundheitsdatenverkehrs in der EU gesenkt, sondern auch die grenzüberschreitende Mobilität in Europa gestärkt werden.

Zusammenführung von Gesundheitsdaten – Sekundärdatennutzung

Der zweite große Bereich, den der EHDS regeln soll, ist die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Dabei sollen die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsdaten EU-weit für Forschung, Innovation, politische Entscheidungen, die Entwicklung von KI und der personalisierten Medizin zu Verfügung stellen. Im EHDS soll geregelt werden, auf welche Daten sie wo und in welcher Qualität zugreifen können. Mit der Bündelung großer Datenmengen sollen wichtige medizinische Fortschritte für die Behandlung von Erkrankungen möglich werden.

Unterschiede in den Mitgliedstaaten

Eine zentrale Herausforderung ist, dass sich der EHDS gut in die bereits bestehenden nationalen Gesundheits- und Sozialstrukturen einfügt. Diese unterscheiden sich in den Mitgliedstaaten stark, zum Beispiel beim Digitalisierungsniveau, den technischen Governance-Strukturen und den datenschutzrechtlichen Konventionen.

Für die Primärdatennutzung besteht zum Beispiel grundsätzlich bereits eine interoperable Dateninfrastruktur in dem Projekt MyHealth@EU. Sie ist auch von einigen Mitgliedstaaten erprobt worden, sodass der EHDS auf diese Struktur aufsetzen kann. Für die Sekundärdatennutzung muss diese Dateninfrastruktur erst geschaffen werden. Hier unterscheiden sich die jeweiligen in den Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Infrastrukturen zum Austausch von Gesundheitsdaten zum Teil erheblich. Das betrifft unter anderem die Datenqualität und die Datenformate sowie behördliche Zuständigkeiten. Daneben sind in rechtlicher Hinsicht neben der DSGVO unterschiedliche nationale Vorschriften zu Gesundheits- und Forschungsdaten zu beachten.

Mehr können Sie in unserem Themenletter ed* erfahren.