Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Auch Menschen mit Behinderung im Fokus
IF – 11/2022
Unternehmen sollen
künftig darüber berichten, wie sie Menschen mit Behinderung in in- und externen
Aktivitäten einbeziehen wollen. Eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen soll festlegen, wie Unternehmen ihre
nichtfinanziellen Aktivitäten melden müssen. Die Richtlinie zwingt Unternehmen
zwar nicht direkt ihren Umgang mit dem Thema Inklusion zu ändern, fordert aber doch,
über die getätigten Maßnahmen in diesem Bereich zu berichten.
Menschen mit Behinderung in Unternehmen
Die Richtlinie
enthält Klarstellungen dazu, wie die Berichte zu Inklusion und Barrierefreiheit
gestaltet werden sollten. Beispielsweise heißt es in der Richtlinie schon früh,
dass „Berichterstattungsstandards auch die Informationen spezifizieren sollen
und wie die Unternehmen in Bezug auf die Grundfreiheiten und Standards, die in
der Internationalen Menschenrechtscharta, der UN-Menschenrechtskonvention,
einschließlich der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen“ umgehen sollen.
Inklusion in Unternehmen
Wie genau über Inklusion in Unternehmen berichtet werden soll, regelt
die neue Richtlinie ebenfalls. Personen, die sich mit Inklusion von Menschen
mit Behinderung im Unternehmen befassen, sollen regelmäßig über die ergriffenen
Maßnahmen zur Barrierefreiheit berichten. Nachweise über die Gleichbehandlung,
einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und des gleichen Entgelts
für gleichwertige Arbeit, Ausbildung und Kompetenzentwicklung sowie Maßnahmen
gegen Gewalt und Belästigung sind offenzulegen. Zusätzlich soll in der Diversitätspolitik
in Unternehmen bei der Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen hinsichtlich des Geschlechts und anderen Aspekten wie Alter,
Bildungs- und Berufshintergrund oder Behinderung angewendet und berücksichtigt
werden.
Europäisches Parlament zufrieden
Der
federführende Rechtsausschuss (JURI) und die mitberatenden Ausschüsse für
Beschäftigung und Soziales (EMPL) sowie Umweltfragen, öffentliche Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sprachen sich dafür aus, dass Berichtspflichten
Aufschluss darüber geben, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Inklusion
von Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben umsetzen. Die Abgeordneten
betonten, dass soziale Probleme vermieden werden könnten und die Förderung von
Transparenz in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen nur ein
Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei.
Bereits am 14. Juli
billigte der JURI-Ausschuss den bei den interinstitutionellen Verhandlungen in
erster Lesung vereinbarten Text. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments verabschiedeten
nun am 10. November den endgültigen Text der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen in der Plenarsitzung in Straßburg.
Nun hat auch der Rat am 28. November der Richtlinie endgültig
zugestimmt. Das bedeutet, dass
Unternehmen bald verpflichtet sind, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen zu veröffentlichen. Diese Richtlinie hilft auch Investoren und anderen
Interessengruppen fundierte Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsfragen zu treffen. Dadurch wird die Verantwortlichkeit eines Unternehmens erhöht, abweichende
Nachhaltigkeitsstandards verhindert und der Übergang zu einer nachhaltigen
Wirtschaft erleichtert.