EPSCO verabschiedet Empfehlungen zur Krebsfrüherkennung
Krebsfrüherkennung ist vornehmlich Länderangelegenheit
UM – 12/2022
Der Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz (EPSCO) hat am 9. Dezember die neuen Ratsempfehlungen
zur Krebsfrüherkennung verabschiedet. Somit erhält die Europäische Union
(EU) einen neuen Rahmen für die systematische Suche nach Krebserkrankungen in
einem frühen Stadium. Rechtlich bindend ist die Empfehlung nicht.
In fünf Ratsarbeitsgruppensitzungen ist der Vorschlagstext der
Europäischen Kommission beschlussreif gefasst worden. Die Änderungen beziehen
sich sowohl auf die Vorschläge zur Weiterentwicklung der etablierten Programme
zu Brust-, Darm- und Gebärmutterhaltkrebs als auch zur Übertragung des
Screening-Ansatzes auf weitere Krebsarten wie Prostata-, Lungen- und
Magenkrebs. Was die Ministerinnen und Minister im EPSCO verabschiedet haben, lehnt
sich mit explizitem Hinweis auf Artikel 168 Absatz 7 AEUV und ihre Zuständigkeit
nun mehr am Machbaren vor Ort an.
Große Unterschiede bei Krebsfrüherkennung
Denn die Mitgliedstaaten sind hinsichtlich der Umsetzung der
organisierten Krebsfrüherkennung unterschiedlich weit. Die bevölkerungsbezogen
Krebsfrüherkennungsprogramme sind im Jahr 2020 weder in allen Mitgliedstaaten
eingeführt noch vollständig umgesetzt worden. Es bestehen auch große Ungleichheiten.
So variierte die Zielgruppenabdeckung bei der Brustkrebsvorsorge zwischen 6 und
90 Prozent und bei der Gebärmutterhalskrebsvorsorge zwischen etwa 25 und 80 Prozent.
Nachzulesen ist dies im europäischen
Krebsplan.
Ressourcen beachten
Vor diesem Hintergrund ist in den Verhandlungen um das im
Krebsplan aufgerufene Ziel, bis zum Jahr 2025 mindestens 90 Prozent der
Zielpersonen für Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs ein Früherkennungsangebot
zu machen, hart gerungen worden. Am Ende fand es sich dennoch in den
Ratsempfehlungen wieder. Hinsichtlich des Monitorings ihrer Umsetzung haben die
Mitgliedstaaten aber deutlich gemacht, dass dies nur unter Berücksichtigung der
Kapazitäten sowie der finanziellen und personellen Ressourcen erfolgen kann.
Die Gesundheitssysteme sollten nicht unnötig mit Bürokratie belastet werden.
Kosteneffektivität durch Länder prüfen
Darüber hinaus müsse das Kosten-Nutzenverhältnis eines jeden
Programms ausgewogen sein. Die Länder haben betont, dass die Kosten-Nutzen-Bewertung
als ein fester Bestandteil der Umsetzung der Früherkennungsprogramme auf
nationaler Ebene erfolgen muss. Dieses hänge von einer Reihe von Faktoren ab, neben
der Epidemiologie auch von der Organisation und Durchführung der Programme sowie
einer ausreichend hohen Beteiligung der Zielgruppe. Bei der Umsetzung seien
zudem die verfügbaren Diagnose-, Behandlungs- und Nachsorgedienste in den Blick
zu nehmen.
Europäische Kommission nicht ganz zufrieden
Die Europäische Kommission hat die Verabschiedung der
Ratsempfehlungen zur Krebsfrüherkennung grundsätzlich begrüßt. Sie hätte sich
aber mehr gewünscht. In einer Protokollnotiz kritisiert sie, dass der Umfang der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durch
die Länder eingeschränkt worden ist. So wäre es insbesondere besser gewesen, die
breitere Altersspanne für das Brustkrebs-Screening und den Verweis auf den Grad
der Wirksamkeit von Lungen- und Prostatakrebs-Screening beizubehalten. Die
Mitgliedstaaten konnten sich allerdings nur darauf verständigen, die geltende
Altersspanne für Frauen vom 50. bis zum 69. Lebensjahr für die
Früherkennungsuntersuchung der Brust zu empfehlen. Bei der Wirksamkeit der
Früherkennung auf Lungen- und Prostata- sowie unter bestimmten Umständen auch
für Magenkrebs sei nach Einschätzung der Mitgliedstaaten die notwendige Evidenz
nur in begrenztem Umfang gegeben.