Rentenalter soll auf 64 Jahre steigen

01/2023

Anfang Januar hat die französische Regierung ihre Pläne für eine Rentenreform vorgestellt. Die wesentlichen Aspekte sind die schrittweise Erhöhung des Rentenalters von heute 62 auf 64 Jahre im Jahr 2030 sowie die beschleunigte Anhebung der für eine abschlagsfreie Rente nötigen Beitragszeiten von 42 auf 43 Jahre. Auch soll die Reform dazu beitragen, das französische Rentensystem langfristig stärker zu vereinheitlichten.

Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit im Fokus

Der französische Sozialbereirat (Conseil d’orientaion des retraites) hatte im September 2022 Berechnungen veröffentlicht, wonach die Rentenversicherung mittelfristig ein Defizit aufweisen wird, das im Jahr 2032 zwischen 0,5 und 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen soll. Für das Jahr 2022 hat die Rentenversicherung noch einen leichten Überschuss in Höhe von 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgewiesen. Eine Finanzierung des Defizits über Steuermittel lehnt die französische Regierung mit dem Verweis auf Investitionen zur Erreichung der Klimaziele ab. Um die finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen, liegt der Schwerpunkt der Reform auf der Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie der Erhöhung der Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Anhebung des Rentenalters in Frankreich

Bisher können Versicherte in Frankreich mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie über 42 Beitragsjahre verfügen. Nach aktuellem Rentenrecht sollen diese Mindestbeitragszeiten bis zum Jahr 2035 auf 43 Jahre steigen. Für alle Versicherten, die diese Zeiten nicht erfüllen, gilt für einen abschlagsfreien Rentenbezug die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Nach dem Vorschlag der französischen Regierung soll das Rentenalter jährlichen um drei Monate bis auf 64 Jahre in 2030 erhöht werden. Weiterhin wird der Anstieg der Mindestbeitragszeiten auf das Jahr 2027 vorgezogen. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird von der Reform nicht berührt.

Ausnahmeregelungen zur Anhebung des Rentenalters

Die niedrigeren Altersgrenzen bei der Rente für Beschäftigte in besonders belastenden Berufen, wie beispielsweise im Militär oder Pflegekräfte in Krankenhäusern, sollen nicht verändert werden. Das Rentenalter von langjährigen Versicherten wird hingegen angepasst. Dabei soll sichergestellt werden, dass niemand länger als 44 Jahre für einen abschlagsfreien Rentenzugang arbeiten muss. Danach können Versicherte, die vor dem 16. Lebensjahr eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben und durchgehend Beiträge geleistet haben, mit 58 Jahren in Rente gehen. Für die 16- bis 18- Jährigen gilt das Rentenalter von 60 Jahren und für die 18- bis 20-Jährigen von 62 Jahren.

Stärkung der Prävention

Zur Stärkung der Prävention am Arbeitsplatz sieht der Entwurf die Einführung eines Fonds in Höhe von einer Milliarde Euro vor. Auch soll die medizinische Betreuung von Beschäftigten in stark belastenden Berufen verbessert werden. Des Weiteren sollen neue Möglichkeiten zur Finanzierung von Umschulungsurlaub geschaffen werden.

Langfristiges Ziel: Vereinheitlichung des Rentensystems

Zentrales Ziel der nicht umgesetzten Reform des Rentensystems während der ersten Präsidentschaft Emmanuel Macrons war die Vereinheitlichung des Rentensystems und die Abschaffung der verschiedenen Sonderrentensysteme. Der aktuelle Reformvorschlag ist hier weit weniger ambitioniert. Die unterschiedliche Berechnung der Rentenanwartschaften wie beispielsweise im öffentlichen Dienst oder in den obligatorischen Zusatzrentensystemen werden nicht angetastet. Die oben genannten Maßnahmen zur Erhöhung des Rentenalters sollen nur auf neue Beschäftigte in Sonderrentensysteme übertragen werden, wie beispielsweise Beschäftigte des Pariser Nahverkehrsunternehmens RATP, des Energie- und Gasversorgers EDF, der Zentralbank und der Notariatsgehilfen.