Interoperables Europa
Mit neuem Gesetz soll öffentlicher Sektor besser vernetzt werden
UM – 01/2023
Mit mehr Verbindlichkeit und einem klaren Governance-Konzept
will die Europäische Kommission die grenzüberschreitende Interoperabilität im
öffentlichen Sektor stärken. Dazu hat sie am 18. November 2022 einen Vorschlag
für ein Gesetz für ein interoperables Europa vorgelegt. Dieser zielt auf
einen nahtlosen und ungehinderten Austausch von Daten der öffentlichen
Verwaltungen und öffentlicher Stellen. Bereits in den vergangenen mehr als 15
Jahren ist an einem Politikrahmen für die Interoperabilität in der EU und
darüber hinaus gearbeitet worden. Neu ist nun, dass dieser Rahmen (EIF) umfassend
ausgestaltet und rechtsverbindlich werden soll. Mit dem Verordnungsentwurf wird
zudem ein Governance-Ansatz vorgeschlagen.
Freiwilligkeit reicht nicht
Die Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission geht auf
den Wunsch der Mitgliedstaaten zurück, die angesichts des fortschreitenden
digitalen Wandels im Oktober 2020 eine Intensivierung der Zusammenarbeit zur
Verbesserung der Interoperabilität eingefordert hatten. Diese ist nicht zuletzt
wegen der vielen, engen Verknüpfungen mit dem öffentlichen Sektor für die
Digitalisierung des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung. Angesprochen sind
Bereiche wie Justiz und Inneres, Steuern und Zoll, Verkehr, Wirtschaft, aber
auch Gesundheit. Nicht zuletzt aufgrund der Freiwilligkeit des Ansatzes nutzten
die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten des EIF bislang nur zurückhaltend.
Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor strukturieren
Mit ihrem Legislativaufschlag will die Europäische
Kommission dazu beitragen, dass digitale Dienste für alle Menschen in Europa
grenzüberschreitend funktionieren. Nötig sind Vereinbarungen und Prozesse
zwischen verschiedenen Organisationen, abgestimmte Datenbeschreibungen sowie
Gesetze, die den Datenaustausch und eine langfristige, strukturierte Zusammenarbeit
bei der grenzüberschreitenden Interoperabilität des öffentlichen Sektors ermöglichen.
Beirat für ein interoperables Europa
Als Governance-Organ ist ein Beirat aus Vertreterinnen und
Vertretern der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission
vorgesehen. Dieser soll den EIF verbindlich ausgestalten und weiterentwickeln. Im
Ergebnis sollen quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten und IT-Tools
entstehen. Diese sollen über ein neues, von der Europäischen Kommission
betriebenes, Portal zur Verfügung gestellt werden. So soll die Verfügbarkeit von
öffentlichen Diensten über Länder-, Sektoren- und Organisationsgrenzen hinweg
nahtlos gestaltet werden.
Portal für ein interoperables Europa
Das „Portal für ein interoperables Europa“ soll somit als zentrale
Anlaufstelle und Drehscheibe für einen vertrauenswürdigen Informationsaustausch
zur grenzüberschreitenden Interoperabilität von in der EU verwendeten Netz- und
Informationssystemen dienen. Der Austausch und die Weitergabe von
Interoperabilitätslösungen über das Portal soll mit gesetzlichen Pflichten
flankiert werden, um sicherzustellen, dass bei Planung oder Änderung von Netz-
und Informationssystemen in der öffentlichen Verwaltung die
grenzüberschreitende Interoperabilität in Form von Bewertungen immer mitgedacht
wird. Dies gilt auch für die Organisationen der gesetzlichen Sozialversicherung
und ihre Verbände, die vom Geltungsbereich des Gesetzesvorschlags miterfasst
sind.
Agenda für ein interoperables Europa
Mit dem Gesetzesvorschlag möchte die Europäische Kommission
eine EU-weite Kooperation von öffentlichen Verwaltungen anregen, die in konkreter
Projektarbeit mündet. In einer strategisch angelegten EU-weiten „Agenda für ein
interoperables Europa“ sollen hierfür Vorschläge für weitere Verbesserungen
gesammelt und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen festgelegt werden. Bereits
im Entwurf ist schon vorgesehen, dass innovative digitale
Interoperabilitätslösungen für öffentliche Dienste in Reallaboren eine
begrenzte Zeit getestet werden können.