Mit neuem Gesetz soll öffentlicher Sektor besser vernetzt werden

UM – 01/2023

Mit mehr Verbindlichkeit und einem klaren Governance-Konzept will die Europäische Kommission die grenzüberschreitende Interoperabilität im öffentlichen Sektor stärken. Dazu hat sie am 18. November 2022 einen Vorschlag für ein Gesetz für ein interoperables Europa vorgelegt. Dieser zielt auf einen nahtlosen und ungehinderten Austausch von Daten der öffentlichen Verwaltungen und öffentlicher Stellen. Bereits in den vergangenen mehr als 15 Jahren ist an einem Politikrahmen für die Interoperabilität in der EU und darüber hinaus gearbeitet worden. Neu ist nun, dass dieser Rahmen (EIF) umfassend ausgestaltet und rechtsverbindlich werden soll. Mit dem Verordnungsentwurf wird zudem ein Governance-Ansatz vorgeschlagen.

Freiwilligkeit reicht nicht

Die Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission geht auf den Wunsch der Mitgliedstaaten zurück, die angesichts des fortschreitenden digitalen Wandels im Oktober 2020 eine Intensivierung der Zusammenarbeit zur Verbesserung der Interoperabilität eingefordert hatten. Diese ist nicht zuletzt wegen der vielen, engen Verknüpfungen mit dem öffentlichen Sektor für die Digitalisierung des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung. Angesprochen sind Bereiche wie Justiz und Inneres, Steuern und Zoll, Verkehr, Wirtschaft, aber auch Gesundheit. Nicht zuletzt aufgrund der Freiwilligkeit des Ansatzes nutzten die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten des EIF bislang nur zurückhaltend.

Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor strukturieren

Mit ihrem Legislativaufschlag will die Europäische Kommission dazu beitragen, dass digitale Dienste für alle Menschen in Europa grenzüberschreitend funktionieren. Nötig sind Vereinbarungen und Prozesse zwischen verschiedenen Organisationen, abgestimmte Datenbeschreibungen sowie Gesetze, die den Datenaustausch und eine langfristige, strukturierte Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Interoperabilität des öffentlichen Sektors ermöglichen.

Beirat für ein interoperables Europa

Als Governance-Organ ist ein Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission vorgesehen. Dieser soll den EIF verbindlich ausgestalten und weiterentwickeln. Im Ergebnis sollen quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten und IT-Tools entstehen. Diese sollen über ein neues, von der Europäischen Kommission betriebenes, Portal zur Verfügung gestellt werden. So soll die Verfügbarkeit von öffentlichen Diensten über Länder-, Sektoren- und Organisationsgrenzen hinweg nahtlos gestaltet werden.

Portal für ein interoperables Europa

Das „Portal für ein interoperables Europa“ soll somit als zentrale Anlaufstelle und Drehscheibe für einen vertrauenswürdigen Informationsaustausch zur grenzüberschreitenden Interoperabilität von in der EU verwendeten Netz- und Informationssystemen dienen. Der Austausch und die Weitergabe von Interoperabilitätslösungen über das Portal soll mit gesetzlichen Pflichten flankiert werden, um sicherzustellen, dass bei Planung oder Änderung von Netz- und Informationssystemen in der öffentlichen Verwaltung die grenzüberschreitende Interoperabilität in Form von Bewertungen immer mitgedacht wird. Dies gilt auch für die Organisationen der gesetzlichen Sozialversicherung und ihre Verbände, die vom Geltungsbereich des Gesetzesvorschlags miterfasst sind.

Agenda für ein interoperables Europa

Mit dem Gesetzesvorschlag möchte die Europäische Kommission eine EU-weite Kooperation von öffentlichen Verwaltungen anregen, die in konkreter Projektarbeit mündet. In einer strategisch angelegten EU-weiten „Agenda für ein interoperables Europa“ sollen hierfür Vorschläge für weitere Verbesserungen gesammelt und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen festgelegt werden. Bereits im Entwurf ist schon vorgesehen, dass innovative digitale Interoperabilitätslösungen für öffentliche Dienste in Reallaboren eine begrenzte Zeit getestet werden können.