Hoch­ran­gige Exper­ten­gruppe stellt Empfeh­lungen vor

VS – 02/2023

Im Rahmen des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte hat die Europäische Kommission die Einrichtung einer hochrangigen Expertengruppe angekündigt, die die Zukunft des Wohlfahrtsstaates, seine Finanzierung und die Zusammenhänge mit der sich verändernden Arbeitswelt und der des Klimawandels untersuchen soll.

Diese im November 2021 eingerichtete Gruppe unter dem Vorsitz der ehemaligen griechischen Ministerin und EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Anna Diamantopoulou, hat am 7. Februar ihren Abschlussbericht vorgestellt. Darin unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser 21 Empfehlungen, die sich um neun strategische Ziele für einen integrativen Sozialschutz über den gesamten Lebensverlauf gruppieren.

Auswir­kungen von Mega­trends auf den Sozi­al­schutz

Aufgabe der Expertengruppe war, die erwarteten Auswirkungen von Megatrends wie den demografischen Wandel, die Transformationen auf dem Arbeitsmarkt, die Digitalisierung und Globalisierung sowie das Aufkommen neuer Risiken im Sozialschutz, mit Blick auf den Klimawandel und den Green Deal, zu analysieren. Darauf aufbauend sollte die Gruppe Empfehlungen für die Gestaltung und den Umfang der Sozialschutzsysteme sowie deren Finanzierung entwickeln.

Sozi­al­schutz­po­litik in einzelnen Lebens­phasen

Der Bericht stellt die Lebensabschnitte der EU-Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt seiner sozialpolitischen Überlegungen. Dabei wird zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen Lebensphasen unterschieden. Dies ermöglicht zu definieren, welche Kombination von Sozialdienstleistungen, Einkommensunterstützung und unterstützenden Regelungen erforderlich ist, um einen wirksamen Sozialschutz und Wohlstand über den gesamten Lebensverlauf zu erreichen. Im Bericht wird betont, dass einige Herausforderungen in allen Lebensabschnitten wichtig sind, so beispielsweise im Krankheitsfall versorgt zu werden. Jedoch variieren die meisten Bedürfnisse je nach Lebensphase und erfordern entsprechende zielgerichtete Sozialschutzpolitiken.

Star­ting Strong: Teil­habe ab Kind­heits­phase

Unter dieser Überschrift wird im Bericht der langfristige Nutzen betont, wenn schon in der frühen Kindheitsphase sowie in der anschließenden schulischen Phase massiv in soziale Kohäsion und Bildung investiert wird. Möglichst gute Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sind wesentlich, um Wohlstand und Sozialschutz auch in Zukunft zu sichern. Gleichzeitig leisten frühzeitige Interventionen auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Generationenvertrags. Die Jungen profitieren von den Investitionen in soziale Teilhabe und Bildung. In ihrer Erwerbsphase tragen sie dann die Sozialschutzleistungen für ältere Menschen.

Die Finan­zie­rung von Sozial­in­ves­ti­tionen

Aufgabe der Expertengruppe war auch, sich mit der nachhaltigen Finanzierung des Sozialschutzes zu befassen. Im Bericht wird dabei die Bedeutung von kontinuierlichem Wachstum und höheren Erwerbsquoten insbesondere von älteren Menschen hervorgehoben. Wobei keine Empfehlung für eine pauschale Erhöhung der Regelaltersgrenze vorgeschlagen wird, sondern die Bedeutung integrativer Arbeitsmärkte sowie von Prävention betont wird.

Überar­bei­teter Rahmen für die Maas­tricht­kri­te­rien

Für die europäische Ebene wird ein überarbeiteter Rahmen für die Maastrichtkriterien zur Staatsverschuldung vorgeschlagen. Danach sollen die Aufwendungen für soziale Investitionen nicht mehr im Rahmen eines Defizitverfahrens berücksichtigt werden. Die anwesenden Sozialminister aus Spanien, José Luis Escrivá, und Belgien, Frank Vandenbroucke, haben in der Diskussion diesen Aspekt aufgenommen. So soll unter den kommenden Ratspräsidentschaften von Spanien, im zweiten Halbjahr 2023, und Belgien, im ersten Halbjahr 2024, die Europäische Kommission und die zuständigen Ausschüsse der Mitgliedstaaten an Definition und Operationalisierung von Sozialinvestitionen arbeiten.

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