
Kommission plant neue Grenzwerte für Blei und Diisocyanate
Neuer Richtlinienentwurf veröffentlicht
JA – 02/2023
Am 13. Februar hat die Europäische Kommission
angekündigt, zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Grenzwerte für die gesundheitsschädlichen Chemikalien Blei und
Diisocyanate – ein Rohstoff für die Herstellung z. B. von Bauschaum – am
Arbeitsplatz festzusetzen.
Änderungen von zwei Richtlinien
Konkret sieht
der Richtlinienentwurf Änderungen der Richtlinie
2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber
Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit in Bezug auf Blei sowie der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der
Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit in Bezug auf Blei und Diisocyanate vor.
Blei und Diisocyanate: gesundheitliche Risiken
Die
Stoffe werden u. a. für die Herstellung von Batterien, den Bau von Elektroautos,
Windturbinen sowie für Gebäudeisolierungen verwendet und kommen daher im Zuge
der Energiewende vermehrt zum Einsatz. Blei kann sich auf die Sexualfunktion,
die Fruchtbarkeit und die Entwicklung eines Fötus bei schwangeren Frauen auswirken sowie
andere negative Auswirkungen auf das Nervensystem, die Nieren, das Herz und das
Blut von exponierten Personen haben. Diisocyanate sind häufig Auslöser von
berufsbedingten Atemwegserkrankungen.
Prävention und Arbeitsschutz
Daher plant die Europäische Kommission, die
bestehenden Grenzwerte für Blei am Arbeitsplatz weiter zu senken und eine
maximale Konzentration des Stoffes in der Luft, die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer einatmen, festzulegen. Für Diisocyanate sollen erstmalig auf
EU-Ebene Grenzwerte eingeführt werden, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vor einer Exposition zu schützen.
Gesunde und sichere Arbeitsplätze in der EU
Der Richtlinienvorschlag der Europäischen
Kommission soll dazu beitragen, Arbeitsplätze gesünder und sicherer zu machen und
schließt damit an die Verpflichtungen im Strategischen Rahmen der EU für
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 an. Die Kommission lädt bis
zum 14. April zum Feedback ein.