Neuer Richtlinienentwurf veröffentlicht

JA – 02/2023

Am 13. Februar hat die Europäische Kommission angekündigt, zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Grenzwerte für die gesundheitsschädlichen Chemikalien Blei und Diisocyanate – ein Rohstoff für die Herstellung z. B. von Bauschaum – am Arbeitsplatz festzusetzen.

Änderungen von zwei Richtlinien

Konkret sieht der Richtlinienentwurf Änderungen der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit in Bezug auf Blei sowie der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit in Bezug auf Blei und Diisocyanate vor.

Blei und Diisocyanate: gesundheitliche Risiken

Die Stoffe werden u. a. für die Herstellung von Batterien, den Bau von Elektroautos, Windturbinen sowie für Gebäudeisolierungen verwendet und kommen daher im Zuge der Energiewende vermehrt zum Einsatz. Blei kann sich auf die Sexualfunktion, die Fruchtbarkeit und die Entwicklung eines Fötus bei schwangeren Frauen auswirken sowie andere negative Auswirkungen auf das Nervensystem, die Nieren, das Herz und das Blut von exponierten Personen haben. Diisocyanate sind häufig Auslöser von berufsbedingten Atemwegserkrankungen.

Prävention und Arbeitsschutz

Daher plant die Europäische Kommission, die bestehenden Grenzwerte für Blei am Arbeitsplatz weiter zu senken und eine maximale Konzentration des Stoffes in der Luft, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einatmen, festzulegen. Für Diisocyanate sollen erstmalig auf EU-Ebene Grenzwerte eingeführt werden, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Exposition zu schützen.

Gesunde und sichere Arbeitsplätze in der EU

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission soll dazu beitragen, Arbeitsplätze gesünder und sicherer zu machen und schließt damit an die Verpflichtungen im Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 an. Die Kommission lädt bis zum 14. April zum Feedback ein.