Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherung
Nach der COVID-Pandemie stabilisiert sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
UM – 03/2023
Das Ergebnis war absehbar: Die grenzüber-
schreitende
Zusammenarbeit in Europa hat sich im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas
gefestigt. 2020 waren die transnationalen Aktivitäten aufgrund der Corona-Krise
und des ersten Lockdowns dramatisch eingebrochen. Der freie Fall konnte im
Folgejahr deutlich gebremst werden. Dies geht aus dem jährlichen statistischen
Bericht der Europäischen Kommission hervor.
Entsendungen noch rückläufig
Beziffert
werden kann die Anzahl der ausgegebenen portablen Dokumente PD A1. Mit diesem
weisen grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Beamtinnen und Beamte, aber auch Selbstständige nach, dass das
Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates gilt. Im Jahr 2020 wurden knapp
3,7 Millionen PD A1 ausgestellt – das waren 900.000 Dokumente weniger als im
Vorjahr. 2021 waren es nochmals knapp 90.000 weniger – die Gesamtzahl belief
sich auf 3,6 Millionen PD A1.
Deutschland ist das Land, in das die meisten klassischen
Entsendungen mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten erfolgen. Sie machen knapp
ein Fünftel aller Entsendungen EU-weit aus. Etwa 125.000 Entsendungen kommen
allein aus Polen. Deutschland ist auch das Land, das die meisten PD A1
ausstellt. Die Zielländer der Entsendungen sind hauptsächlich Österreich und
Frankreich, die Schweiz und die Niederlande und damit direkt angrenzende
Mitgliedstaaten.
Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten steigt
Das PD A1 wird auch für die Fälle ausgestellt, in denen die
mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in zwei oder mehreren
Mitgliedstaaten arbeiten. Hier ist Polen der Spitzenreiter. Rund 445.000 PD A1 sind
im Jahr 2021 von den zuständigen polnischen Stellen ausgegeben worden. Das sind
elf Prozent mehr als im Vorjahr. Die hohen Zahlen in Polen sind unter anderem durch
den großen Anteil von polnischen Kräften im straßengebundenen Güterverkehr
bedingt.
Zurückhaltung bei Gesundheitsversorgung
Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung wurde
ebenfalls von der Corona-Pandemie stark getroffen. Dies gilt einmal für die ungeplanten
medizinischen Behandlungen bei Auslandsaufenthalten oder Urlaubsreisen. Auch
wenn im Jahr 2021 die meisten Reiseeinschränkungen aufgehoben waren, war deutliche
Zurückhaltung weiterhin zu spüren. Wurden im Jahr 2019 noch 2,4 Millionen
Erstattungsanträge gestellt, die sich auf rund 1,2 Milliarden Euro summierten, belief
sich das Kostenerstattungsvolumen in den beiden Folgejahren auf 700 Millionen
Euro.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den geplanten Behandlungen
im Ausland. Das grenzüberschreitende Geschehen bezieht sich hier auf nur
wenige, in sieben von zehn Fällen benachbarte Länder, vornehmlich Frankreich,
Belgien, Luxemburg, Deutschland und die Schweiz. Der Anspruch auf eine geplante
Behandlung wird durch das portable Dokument PD S2 dokumentiert. Nach einem pandemiebedingten
gravierenden Rückgang 2019 auf 2020 zeigt sich 2021 eine leichte Erholung um 0,3
Prozent bei den ausgestellten PD S2. Die Zahl der eingegangenen PD nahm um 14,7
Prozent zu. Dies deutet auf Verschiebeeffekte hin.
Zahlen zur Rente
Im Berichtszeitraum wurden rund sechs Millionen Renten in
einem Umfang von insgesamt 24,8 Milliarden Euro an Personen ausgezahlt, die in
einem anderen EU-/EFTA-Land oder im Vereinigten Königreich wohnhaft sind. Mehr
als die Hälfte der Zahlungen leisteten die Schweiz (5,9 Milliarden Euro an 886
000 Rentnerinnen und Rentner), Deutschland (5,4 Milliarden Euro an 1,3
Millionen Rentnerinnen und Rentner) und Frankreich (3,2 Milliarden Euro an eine
Million Rentnerinnen und Rentner).
Auch diese Zahlen überraschen angesichts von
Wohlstandsunterschieden im räumlichen Geltungsbereich des Koordinierungsrechts
nicht. Allerdings sind hier auch die sehr unterschiedlichen
Altersversorgungsysteme der Länder zu beachten.