Rat verabschiedet gemeinsamen Beschäftigungsbericht
Auswirkungen des Energiepreisanstiegs
VS – 03/2023
Am 14. März hat der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) den gemeinsamen
Beschäftigungsbericht von Rat und Europäischer Kommission verabschiedet und
die Schlussfolgerungen
des Jahresberichts über nachhaltiges Wachstum und des gemeinsamen
Beschäftigungsberichts angenommen. Im Fokus des diesjährigen Berichts
stehen die Auswirkungen des Energiepreisanstiegs in Folge des russischen
Angriffs auf die Ukraine. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des
Energiepreisanstiegs entgegenzuwirken und Kaufkraftverlusten von abhängigen
Beschäftigten, insbesondere mit niedrigem Einkommen, abzumildern.
Energiearmut und Auswirkung des Energiepreisanstiegs auf die Lebenshaltungskosten
Im Bericht wird festgestellt, dass sich der EU-Arbeitsmarkt
vollständig von der COVID-19-Pandemie erholt hat und seit dem dritten Quartal
2021 das Beschäftigungsniveau aus der Zeit vor der Pandemie übertrifft. Auch scheint
die Einkommensungleichheit in der EU während der COVID-19-Krise stabil
geblieben zu sein.
Die neuen Herausforderungen sind allerdings die hohen und
stark steigenden Energiepreise. Dadurch steigt die Gefahr von Energiearmut. Da
der Preisdruck auch über den Energiesektor hinaus zunimmt, wird es immer
wichtiger, dass befristete Unterstützungsmaßnahmen gezielt auf gefährdete
Haushalte ausgerichtet sind. Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur
Unterstützung des Zugangs zu Energie für Haushalte mit niedrigem Einkommen
eingeführt, um diese Risiken zu verhindern und zu mindern.
Erste Evaluation der im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte vereinbarten Ziele
Auf dem Sozialgipfel am 7. Mai 2021 in Porto haben die Europäische
Kommission und die Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan zur Europäischen Säule
sozialer Rechte verabschiedet. Darin werden unter anderem Zielvorgaben
festgelegt, die in ganz Europa bis 2030 umgesetzt werden sollen:
- eine Beschäftigungsquote in der Europäischen
Union von mindestens 78 Prozent;
- die Teilnahme von mindestens 60 Prozent der
Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen in jedem Jahr;
- die Verringerung der Zahl der von sozialer
Ausgrenzung oder Armut bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen,
einschließlich 5 Millionen Kinder.
In der Folge haben die Mitgliedstaaten hierzu nationale
Ziele festgelegt, die zusammengenommen die für die EU insgesamt formulierten
Ziele übertreffen.
Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht werden nun erstmals die
Fortschritte auf europäischer und nationaler Ebene evaluiert. Wobei die
Entwicklung zwischen 2019 und den letztverfügbaren Daten primär durch die COVID-19-Pandemie
geprägt ist. Auch wird im Bericht hervorgehoben, dass weiterhin große
Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Sozialschutzsysteme zwischen den
Mitgliedstaaten bestehen.
Teil des Europäischen Semesters
Der gemeinsame Beschäftigungsbericht ist Teil der des
europäischen Semesters. Hierbei handelt es sich um einen jährlich von November bis
Juni andauernden europäischen Koordinierungsprozess politischer Maßnahmen zu
Erreichung der gemeinsamen finanz-, wirtschafts-, arbeitsmarkt- und
sozialpolitischer Ziele. Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird dabei die
Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Einklang mit den Grundsätzen der
Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert. Auf derselben Sitzung hat der EPSCO
auch die Schlussfolgerungen zum Jahresbericht über nachhaltiges Wachstum 2023
und zum Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 angenommen. Darin werden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, die Prioritäten und Ergebnisse beider Dokumente in
ihren bis Ende April zu erstellenden nationalen Reformprogrammen zu
berücksichtigen.