Auswir­kungen des Ener­gie­preis­an­stiegs

VS – 03/2023

Am 14. März hat der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) den gemeinsamen Beschäftigungsbericht von Rat und Europäischer Kommission verabschiedet und die Schlussfolgerungen des Jahresberichts über nachhaltiges Wachstum und des gemeinsamen Beschäftigungsberichts angenommen. Im Fokus des diesjährigen Berichts stehen die Auswirkungen des Energiepreisanstiegs in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs entgegenzuwirken und Kaufkraftverlusten von abhängigen Beschäftigten, insbesondere mit niedrigem Einkommen, abzumildern.

Ener­gie­armut und Auswir­kung des Ener­gie­preis­an­stiegs auf die Lebens­hal­tungs­kosten

Im Bericht wird festgestellt, dass sich der EU-Arbeitsmarkt vollständig von der COVID-19-Pandemie erholt hat und seit dem dritten Quartal 2021 das Beschäftigungsniveau aus der Zeit vor der Pandemie übertrifft. Auch scheint die Einkommensungleichheit in der EU während der COVID-19-Krise stabil geblieben zu sein.

Die neuen Herausforderungen sind allerdings die hohen und stark steigenden Energiepreise. Dadurch steigt die Gefahr von Energiearmut. Da der Preisdruck auch über den Energiesektor hinaus zunimmt, wird es immer wichtiger, dass befristete Unterstützungsmaßnahmen gezielt auf gefährdete Haushalte ausgerichtet sind. Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Unterstützung des Zugangs zu Energie für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt, um diese Risiken zu verhindern und zu mindern.

Erste Evalua­tion der im Akti­ons­plan zur Euro­päi­schen Säule sozialer Rechte verein­barten Ziele

Auf dem Sozialgipfel am 7. Mai 2021 in Porto haben die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte verabschiedet. Darin werden unter anderem Zielvorgaben festgelegt, die in ganz Europa bis 2030 umgesetzt werden sollen:


  • eine Beschäftigungsquote in der Europäischen Union von mindestens 78 Prozent;
  • die Teilnahme von mindestens 60 Prozent der Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen in jedem Jahr;
  • die Verringerung der Zahl der von sozialer Ausgrenzung oder Armut bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen, einschließlich 5 Millionen Kinder.


In der Folge haben die Mitgliedstaaten hierzu nationale Ziele festgelegt, die zusammengenommen die für die EU insgesamt formulierten Ziele übertreffen.

Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht werden nun erstmals die Fortschritte auf europäischer und nationaler Ebene evaluiert. Wobei die Entwicklung zwischen 2019 und den letztverfügbaren Daten primär durch die COVID-19-Pandemie geprägt ist. Auch wird im Bericht hervorgehoben, dass weiterhin große Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Sozialschutzsysteme zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.

Teil des Euro­päi­schen Semes­ters

Der gemeinsame Beschäftigungsbericht ist Teil der des europäischen Semesters. Hierbei handelt es sich um einen jährlich von November bis Juni andauernden europäischen Koordinierungsprozess politischer Maßnahmen zu Erreichung der gemeinsamen finanz-, wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Ziele. Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird dabei die Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert. Auf derselben Sitzung hat der EPSCO auch die Schlussfolgerungen zum Jahresbericht über nachhaltiges Wachstum 2023 und zum Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Prioritäten und Ergebnisse beider Dokumente in ihren bis Ende April zu erstellenden nationalen Reformprogrammen zu berücksichtigen.

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