Hoher Stellenwert der sozialen Sicherheit

IF – 03/2023

Die Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion und zur Führung eines selbstbestimmten Lebens wurde noch im Dezember 2022 unter tschechischer Ratspräsidentschaft von den Sozialministerinnen und -ministern des EPSCO-Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) auf beschlossen.

Warum ist eine Mindestsicherung notwendig?

Ziel der Empfehlung für eine angemessene Mindestsicherung ist die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Um europaweit ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen, sind politische und finanzielle Maßnahmen wie eine angemessene Einkommensunterstützung durch eine adäquate Mindestsicherung eine sinnvolle Stütze, gerade in Krisensituationen und besonderen Lebenslagen. Eine Mindestsicherung kann den Zugang zu unterstützenden und wichtigen Dienstleistungen für Personen ohne ausreichende Mittel fördern. Es soll in allen Lebensabschnitten ein gefestigtes Leben in Würde gewährleistet und gestärkt werden. Von der Mindestsicherung können besonders Menschen mit Behinderungen profitieren.

Mehr Ausbau der sozialen Sicherheit

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, die Netze der sozialen Sicherheit auszubauen. Alle Mitgliedstaaten bieten Sozialschutzsysteme an, aber Fortschritte im Hinblick auf Zugänglichkeit und Angemessenheit dieser Netze sind europaweit nicht einheitlich. Der Rat empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten resiliente Systeme der sozialen Sicherheit aufbauen und weiterhin stärken sollen. Eine Verstärkung könnte durch Einkommensunterstützung eben genau durch jene Mindestsicherungsleistungen ermöglicht werden. Es sollten Geld- und Sachleistungen verknüpft und der Zugang zu unterstützenden und zentralen Dienstleistungen besser ermöglicht werden. Die Höhe des Mindesteinkommens sollen die Mitgliedstaaten selbst anhand ihrer nationalen Regelungen festlegen.

Europäisches Parlament fordert Anhebung nationaler Mindesteinkommen

Die Debatte in der politischen Landschaft ist aufgrund der Ratsempfehlung noch nicht beendet. Die Europaabgeordneten fordern zumal mehr Unterstützung und bessere Zugänglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger und sehen die Empfehlung als Schritt in die richtige Richtung. Ein neues Gesetz zur Anhebung des nationalen Mindesteinkommens in den Mitgliedstaaten, um die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zu verringern, wünschen sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Daher haben sie die Kommission und den Rat mittels einer Fragestunde  in der Plenarsitzung am 15. März aufgefordert weitere Schritte zu erläutern. Die Europaabgeordneten wollten wissen, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Mindesteinkommensregelungen nicht von sozialpolitischen Maßnahmen in Gebieten wie Wohnsituation, Gesundheitsfürsorge, Unterstützung von Behinderten oder Arbeitsmarktintegration treten. Innerhalb der Parlamentsfraktionen herrschte Uneinigkeit ob nun eine Richtlinie eine sinnvolle Maßnahme sei oder nicht. Ob es hierfür Pläne der Europäischen Kommission und des Rates gibt und wie sich diese auf die nationalen Sicherungssysteme auswirken, bleibt bisher noch fraglich.

Das Plenum nahm die Entschließung in der geänderten Fassung mit 336 Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen und 121 Enthaltungen an.