Rat winkt Dossier für angemessene Mindestsicherung durch
Hoher Stellenwert der sozialen Sicherheit
IF – 03/2023
Die Empfehlung des Rates für eine
angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion und zur Führung eines
selbstbestimmten Lebens wurde noch im Dezember 2022 unter tschechischer
Ratspräsidentschaft von den Sozialministerinnen und -ministern des EPSCO-Rates (Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) auf
beschlossen.
Warum ist eine Mindestsicherung notwendig?
Ziel der
Empfehlung für eine angemessene Mindestsicherung ist die Bekämpfung von Armut
und sozialer Ausgrenzung. Um europaweit ein hohes Beschäftigungsniveau zu
erreichen, sind politische und finanzielle Maßnahmen wie eine angemessene
Einkommensunterstützung durch eine adäquate Mindestsicherung eine sinnvolle
Stütze, gerade in Krisensituationen und besonderen Lebenslagen. Eine
Mindestsicherung kann den Zugang zu unterstützenden und wichtigen
Dienstleistungen für Personen ohne ausreichende Mittel fördern. Es soll in allen
Lebensabschnitten ein gefestigtes Leben in Würde gewährleistet und gestärkt
werden. Von der Mindestsicherung können besonders Menschen mit Behinderungen profitieren.
Mehr Ausbau der sozialen Sicherheit
Der Rat fordert
die Mitgliedstaaten auf, die Netze der sozialen Sicherheit auszubauen. Alle Mitgliedstaaten
bieten Sozialschutzsysteme an, aber Fortschritte im Hinblick auf Zugänglichkeit
und Angemessenheit dieser Netze sind europaweit nicht einheitlich. Der Rat
empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten resiliente Systeme der sozialen Sicherheit aufbauen
und weiterhin stärken sollen. Eine Verstärkung könnte durch
Einkommensunterstützung eben genau durch jene Mindestsicherungsleistungen ermöglicht
werden. Es sollten Geld- und Sachleistungen verknüpft und der Zugang zu
unterstützenden und zentralen Dienstleistungen besser ermöglicht werden. Die Höhe
des Mindesteinkommens sollen die Mitgliedstaaten selbst anhand ihrer nationalen
Regelungen festlegen.
Europäisches Parlament fordert Anhebung nationaler Mindesteinkommen
Die Debatte in
der politischen Landschaft ist aufgrund der Ratsempfehlung noch nicht beendet.
Die Europaabgeordneten fordern zumal mehr Unterstützung und bessere
Zugänglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger und sehen die Empfehlung als
Schritt in die richtige Richtung. Ein neues Gesetz zur Anhebung des nationalen
Mindesteinkommens in den Mitgliedstaaten, um die Zahl der von Armut und
sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zu verringern, wünschen sich die Parlamentarierinnen
und Parlamentarier.
Daher haben sie
die Kommission und den Rat mittels einer Fragestunde in
der Plenarsitzung am 15. März aufgefordert weitere Schritte zu erläutern. Die
Europaabgeordneten wollten wissen, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass
Mindesteinkommensregelungen nicht von sozialpolitischen Maßnahmen in Gebieten
wie Wohnsituation, Gesundheitsfürsorge, Unterstützung von Behinderten oder
Arbeitsmarktintegration treten. Innerhalb der Parlamentsfraktionen herrschte
Uneinigkeit ob nun eine Richtlinie eine sinnvolle Maßnahme sei oder nicht. Ob
es hierfür Pläne der Europäischen Kommission und des Rates gibt und wie sich
diese auf die nationalen Sicherungssysteme auswirken, bleibt bisher noch fraglich.
Das Plenum nahm die Entschließung in der geänderten
Fassung mit 336
Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen und 121 Enthaltungen an.