Jährlicher Bericht zur Arbeitskräftemobilität in der EU
Stabilisierung nach der Pandemie
SW – 04/2023
Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
der Europäischen Kommission hat Anfang April ihren jährlichen Bericht
zur EU-Arbeitskräftemobilität 2022 veröffentlicht. Der Bericht identifiziert Trends in der Freizügigkeit
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und basiert auf den aktuellen
verfügbaren Daten aus 2020/2021. In dieser Ausgabe werden außerdem Erkenntnisse
zu grenzüberschreitender Mobilität, wie etwa zum Leben und Arbeiten in
verschiedenen Mitgliedstaaten, sowie die Mobilität verschiedener Berufsgruppen
fokussiert.
EU-Zuwanderung ist stabil
Ungeachtet der Pandemie ist die Zahl der
erwerbsfähigen EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als
in ihrem Herkunftsstaat leben und arbeiten, mit ca. 10,2 Millionen im Jahr 2021
stabil geblieben. Es wird erwartet, dass sich die mit der COVID-19-Pandemie
einhergehende restriktive Entwicklung mit Beendigung der Pandemie wieder ins
Gegenteil kehren wird.
Mehr als 30 Prozent der EU-Zuwanderinnern und
Zuwanderer zwischen 20 und 64 Jahren lebt in Deutschland, welches damit auch
2021 das Hauptempfängerland ist, dicht gefolgt von Spanien und Italien.
Anteilig zur eigenen Bevölkerung hat Luxemburg den höchsten Anteil an EU-Migrantinnen
und Migranten. Die Verteilung der Geschlechter ist nahezu gleich.
Der Bildungsgrad ist laut Bericht gestiegen: Waren es 2016
noch 28 Prozent Personen mit Hochschulabschluss, sind es 2021 bereits 32
Prozent, die über eine entsprechende höhere Bildung verfügen.
Grenzüberschreitende Tätigkeiten
In den Staaten der Europäischen Union (EU) und der
Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) waren 2021 ca. 1,7 Millionen
Arbeitskräfte grenzüberschreitend tätig. Auch für diese Personengruppe ist Deutschland eines der
Hauptziele: Zusammen mit der Schweiz und Luxemburg zog es 60 Prozent der
grenzüberschreitenden Arbeitskräfte in diese Länder.
Abhängig von der wirtschaftlichen Struktur grenznaher
Regionen variiert das Profil dieser Arbeitskräfte: Es handelt sich hierbei
insbesondere um Personen aus dem Bauwesen und der Industrie sowie um Hilfskräfte
und personenbezogene Dienstleistungen. Mit einem Anteil von ca. 70 Prozent sind
Männer überrepräsentiert. Die Hauptherkunftsländer sind Rumänien, Polen und
Italien.
Herausforderungen für die Sozialversicherung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Europas haben gemäß des
Grundsatzes des freien Personenverkehrs innerhalb der EU und der EFTA das
Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu arbeiten und zu leben. Daraus
resultierende Ansprüche auf Sozialleistungen werden zwischen den
Mitgliedstaaten und ihren sozialen Sicherungssystemen koordiniert.
Daraus ergeben sich weiterhin große Herausforderungen für
die Sozialversicherungssysteme. Insbesondere die Digitalisierung ist eine der
großen Schwerpunkte für die Mitgliedstaaten: Neben der Einführung des Systems
für den europäischen Austausch von Informationen zur sozialen Sicherheit (European
Exchange of Social Security Information – EESSI)
läuft seit März 2021 ein Pilotprojekt der Kommission zur Durchführbarkeit der
Einführung eines Europäischen Sozialversicherungsausweises (European Social
Security Pass – ESSPASS).