Österreich und seine Rentenanpassung …
Aliquotierung ja oder nein?
MB – 04/2023
In Österreich wird auf der politischen Ebene
über die Rentenanpassung – besser Pensionsanpassung wie es dort heißt – diskutiert.
Um genau zu sein, geht es um die sogenannte Aliquotierung.
Aliquotierung – was ist das?
Der Begriff ist für deutsche Leser kein gängiger Ausdruck, so dass
einleitend kurz erläutert werden soll, was damit in Österreich gemeint ist. Aliquotierung wird
betriebswirtschaftlich als anteilige Berechnung von Ansprüchen für Personen für
einen bestimmten Abrechnungszeitraum definiert. In Bezug auf die österreichische Rentenversicherung bedeutet dies, dass
rentenberechtigte Personen, deren Rentenbeginn im Vorjahr der Rentenanpassung
lag, grundsätzlich nur eine anteilige erste Rentenanpassung erhalten sollen. Dies ist entsprechend im § 108h Abs. 1a Allgemeines
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt: Person, die ihren Rentenbeginn im Vorjahr hatten, erhalten
bei einem Beginn zwischen Februar und November zur Rentenanpassung zum 01.01.
des Nachfolgejahres nur eine bestimmte Anpassung (90 bis 10 Prozent). Liegt der
Rentenbeginn im November oder im Dezember, erfolgt zum 1. Januar des Folgejahres
keine Anpassung, sondern die erste Erhöhung erfolgt erst mit dem zweitfolgenden
Kalenderjahr.
Inflationsausgleich oder Anpassung nach Gesetz
In Zeiten stark steigender Preise und einer hohen Inflation ist dies
natürlich Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Die
Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen wollte daher eine zeitweise Aussetzung
der Aliquotierung auf den Weg bringen, nachdem diese für 2023 bereits
abgemildert wurde. Grundsätzlich betrug der Anpassungswert für österreichische Pensionen
zum 1. Januar 2023 5,8 Prozent. Mit dem Anpassungsgesetz wurde aber ergänzend geregelt, dass die
Anpassung für alle Rentenberechtigten im Ergebnis mindestens im Umfang von 2,9 Prozent erfolgt.
Im Sozialausschuss des österreichischen Parlaments –
dem Nationalrat – konnte dazu am 23. März keine Einigung erfolgen, da die
politischen Parteien in ihren Vorstellungen zu weit auseinander liegen. Während ÖVP/ Grüne eine zeitweise Aussetzung
bevorzugen, fordert die SPÖ eine gänzliche Abschaffung, während die FPÖ eine
außerordentliche Pensionsanpassung und einen „vollen Inflationsschutz“ per
Antrag einfordert. Die NEOS – also die österreichischen Liberalen – fordern
hingegen die Wiedereinführung einer einjährigen Wartefrist für die erste
Pensionsanpassung. Vor diesem Hintergrund wurden alle Anträge vertagt.
Vergleich Österreich – Deutschland
Eine vergleichbare Diskussion
wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht; hier werden alle Renten –
unabhängig vom Rentenbeginn – am 01. Juli
2023 mit 4,39 Prozent in den alten beziehungsweise 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern
angepasst.