Soziale Rechte von Menschen aus Drittstaaten
Arbeitskräftemobilität in der EU
ANG/SW – 04/2023
Seit Wochen
streiken auf einer Raststätte in der Nähe von Darmstadt vor allem
Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer aus Usbekistan und Georgien, um gegen schlechte Arbeitsbedingungen,
Arbeitszeitverstöße und ausgefallene Lohnzahlungen ihres polnischen
Arbeitgebers zu protestieren. Dieses Ereignis wird nun auch auf europäischer
Ebene diskutiert. Am 19. April kamen Abgeordneten des Europäischen Parlaments
im Rahmen einer Plenartagung in Straßburg zu einer Aussprache mit der
Europäischen Kommission und dem Rat zusammen. Der Unmut über die
Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer war parteiübergreifend groß.
Mobilitätspaket I – auch für Drittstaatsangehörige
EU-Kommissar
für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, betonte, dass sich die
Europäische Kommission für faire Mobilität einsetze und verwies auf das Mobilitätspaket I aus 2020, das Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sozialrechte enthalte, die gleichermaßen für
Drittstaatsangehörige gelten, wenn sie in der EU beschäftigt sind.
Europäische Säule sozialer Rechte
Zudem führte er
aus, dass alle EU-Staaten im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte eine gemeinsame Verpflichtung eingegangen
seien, dass alle Menschen, die in der EU arbeiten, ein Recht auf gerechte
Arbeitsbedingungen und Entlohnung sowie Gewährleistung eines ausreichenden
Lebensstandards haben. Es dürfe keine zwei Klassen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in der EU geben, so Schmit während der Aussprache in Straßburg vor den Abgeordneten des EU-Parlaments.
Ratsempfehlung zur Stärkung des sozialen Dialogs
Die Richtlinie
über angemessene Mindestlöhne sehe zudem eine starke Rolle für
Tarifverhandlungen vor. Die Kommission schlägt eine Ratsempfehlung zur Stärkung
des sozialen Dialogs vor, die die Tarifverhandlung auf nationaler Ebene
erleichtern soll.
Nationalstaaten in der Pflicht
Laut Schmit
müssen die bestehenden Gesetze von den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt
werden. Sie sollen etwa die Genehmigung für Unternehmen aufheben, wenn sich nicht
an die Vorschriften in der EU gehalten wird. Zudem solle ein Informationssystem
eingerichtet werden, um den Informationsaustausch zwischen den nationalen
Behörden zu erleichtern. Darüber hinaus habe die Europäische Arbeitsbehörde die
Befugnis, gemeinsame koordinierte Inspektionen durchzuführen.
Erste Teilerfolge erzielt
Nach Gesprächen
mit den Streikenden und dem Unternehmen, sind vereinzelt Löhne gezahlt worden. Zudem
hatte auch ein deutsches Unternehmen den Vertrag mit dem polnischen
Logistikunternehmen gekündigt. Am 26. April akzeptierte die Spedition die
Bedingungen und der Streik in Gräfenhausen endete. Das Thema wird die
europäische Politik dennoch weiter beschäftigen.