Neue Maßnahmen zum Schutz vor Asbest
Beschäftigte sollen höchstmöglichen Schutz vor Asbest erfahren
UV – 05/2023
In der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlamentes (EMPL) vom 26. April haben
sich die Europaparlamentarier für die Absenkung des Arbeitsplatzgrenzwertes und
den Einsatz moderner Technologien sowie ergänzende Maßnahmen zum Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Asbest ausgesprochen. Der Ausschuss
stimmte mit erheblicher Mehrheit für den Berichtsentwurf der Berichterstatterin Véronique Trillet-Lenoir zum Änderungsvorschlag
der Richtlinie 2009/148/EC der Europäischen Kommission. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Bericht
am 10. Mai angenommen und damit seinen Standpunkt im Gesetzgebungsverfahren
festgelegt. Bereits einen Tag später haben die Trilogverhandlungen zwischen dem
Rat, dem Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission begonnen.
Absenkung des Arbeitsplatzgrenzwertes und Änderung der Asbestfasermessmethode
Konkret fordern die
Europaabgeordneten die Einhaltung eines Arbeitsplatzgrenzwertes von 0,001
Fasern/cm³, der wie bisher über einen Zeitraum von acht Stunden als
Schichtmittelwert gemessen werden soll. Eine entsprechende Anpassung soll nach
dem Wunsch des Europäischen Parlaments nach einer vierjährigen Übergangszeit erfolgen.
Während dieser Übergangszeit soll der von der Europäischen Kommission im
September 2022 vorgeschlagene Grenzwert von 0,01 Fasern/cm3 angewendet und mittels
der Phasenkontrastmikroskopie gemessen werden. Den Europaabgeordneten ist es
ein besonderes Anliegen gewesen, einen Arbeitsplatzgrenzwert vorzuschlagen, der
einen bestmöglichen Schutz unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und
technischer Aspekte ermöglicht. Dies soll auch über den Einsatz der
Elektronenmikroskopie als moderne und empfindliche Messmethode für die Zählung
von Asbestfasern, insbesondere nach Ablauf der Übergangszeit, für die Zukunft
sichergestellt werden.
Asbest: Häufigste Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen
Asbest war aufgrund seiner Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit
ein bevorzugtes Material, vor allem im Baugewerbe. Zwischen Exposition und Erkrankung liegt eine
Latenzzeit von mehr als 30 Jahren. Zum Teil sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann bereits
im Ruhestand. Insbesondere mit Blick auf die energetische Gebäudesanierung und
die zu erwartende „Renovierungswelle“ im Rahmen des Europäischen Green Deal ist
ein verbesserter Arbeitsschutz gegen Asbest besonders in den Fokus gerückt. Die
DSV begrüßt die Initiative zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
vor Gefahren durch Asbest und hatte im Januar dieses Jahres dazu Stellung genommen. Der von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern
favorisierte Grenzwert von 0,001 f/cm³ stelle perspektivisch eine erstrebenswerte
Zielgröße dar, so die DSV. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene
Expositionswert von 0,01 f/cm3 würde als ein Einstieg in einen Prozess und als Aufforderung
gesehen, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Asbest
kontinuierlich zu verbessern.