Beschäftigte sollen höchstmöglichen Schutz vor Asbest erfahren

UV – 05/2023

In der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlamentes (EMPL) vom 26. April haben sich die Europaparlamentarier für die Absenkung des Arbeitsplatzgrenzwertes und den Einsatz moderner Technologien sowie ergänzende Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Asbest ausgesprochen. Der Ausschuss stimmte mit erheblicher Mehrheit für den Berichtsentwurf der Berichterstatterin Véronique Trillet-Lenoir zum Änderungsvorschlag der Richtlinie 2009/148/EC der Europäischen Kommission. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Bericht am 10. Mai angenommen und damit seinen Standpunkt im Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Bereits einen Tag später haben die Trilogverhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission begonnen.

Absenkung des Arbeitsplatzgrenzwertes und Änderung der Asbestfasermessmethode 

Konkret fordern die Europaabgeordneten die Einhaltung eines Arbeitsplatzgrenzwertes von 0,001 Fasern/cm³, der wie bisher über einen Zeitraum von acht Stunden als Schichtmittelwert gemessen werden soll. Eine entsprechende Anpassung soll nach dem Wunsch des Europäischen Parlaments nach einer vierjährigen Übergangszeit erfolgen. Während dieser Übergangszeit soll der von der Europäischen Kommission im September 2022 vorgeschlagene Grenzwert von 0,01 Fasern/cm3 angewendet und mittels der Phasenkontrastmikroskopie gemessen werden. Den Europaabgeordneten ist es ein besonderes Anliegen gewesen, einen Arbeitsplatzgrenzwert vorzuschlagen, der einen bestmöglichen Schutz unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Aspekte ermöglicht. Dies soll auch über den Einsatz der Elektronenmikroskopie als moderne und empfindliche Messmethode für die Zählung von Asbestfasern, insbesondere nach Ablauf der Übergangszeit, für die Zukunft sichergestellt werden.

Asbest: Häufigste Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen

Asbest war aufgrund seiner Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit ein bevorzugtes Material, vor allem im Baugewerbe. Zwischen Exposition und Erkrankung liegt eine Latenzzeit von mehr als 30 Jahren. Zum Teil sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann bereits im Ruhestand. Insbesondere mit Blick auf die energetische Gebäudesanierung und die zu erwartende „Renovierungswelle“ im Rahmen des Europäischen Green Deal ist ein verbesserter Arbeitsschutz gegen Asbest besonders in den Fokus gerückt. Die DSV begrüßt die Initiative zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefahren durch Asbest und hatte im Januar dieses Jahres dazu Stellung genommen. Der von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern favorisierte Grenzwert von 0,001 f/cm³ stelle perspektivisch eine erstrebenswerte Zielgröße dar, so die DSV. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Expositionswert von 0,01 f/cm3 würde als ein Einstieg in einen Prozess und als Aufforderung gesehen, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Asbest kontinuierlich zu verbessern.