
Plattformbeschäftigung - Rat legt seinen Standpunkt fest
Statusfeststellung bleibt umstritten
VS – 06/2023
Auf
der Sitzung des Rats für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz“ (EPSCO) ist es am 12. Juni gelungen, sich auf die allgemeine
Ausrichtung des Rates für eine vorgeschlagene
Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeit zu
einigen. Das Europäische Parlament hat sich bereits am 2. Februar 2023 auf eine Position zum Richtlinienvorschlag geeinigt, so dass die Verhandlungen von Rat und
Europäischen Parlament beginnen können.
Statusfeststellung und Transparenz beim algorithmischen Management
Der
Richtlinienvorschlag für Plattformbeschäftigte verfolgt zwei Hauptziele.
Erstens soll der tatsächliche Beschäftigungsstatus von Personen bestimmt
werden, die für digitale Arbeitsplattformen in der EU arbeiten. Damit soll der
Zugang zu Sozial- und Arbeitsschutz von Plattformbeschäftigten gestärkt werden
und sowohl Plattformbetreibende als auch –beschäftigte mehr Rechtssicherheit
erhalten. Zweitens soll die Richtlinie die Transparenz bei der Nutzung von
Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen erhöhen und eine menschliche
Aufsicht über wichtige Entscheidungen, die sich auf die Arbeitnehmer auswirken,
sowie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten.
Statusfeststellung – zwei Lager stehen sich gegenüber
Bis
zuletzt stand die Anwendung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung zur
Feststellung der Statusfeststellung im Mittelpunkt der Kontroverse. Einige
Staaten, darunter auch Frankreich, hatten Ausnahmen bei der Anwendung der
gesetzlichen Beschäftigungsvermutung gefordert, während andere sich für die
Beibehaltung des Kommissionsvorschlags einsetzten.
Um die
Zustimmung Frankreichs zu gewinnen, hat die schwedische Ratspräsidentschaft im
letzten Kompromissvorschlag Ausnahmeregeln für die Anwendung der gesetzlichen
Beschäftigungsvermutung benannt. So sollen die der Beschäftigungsvermutung
zugrunde liegenden Kriterien nicht herangezogen werden, wenn diese in Folge der
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder von Vereinbarungen der Sozialpartner erfüllt
werden. Den Befürwortern der Beibehaltung der Regelungen des Kommissionsvorschlags
ist die Ratspräsidentschaft entgegengekommen, indem zugesichert wird, dass
weitergehende nationale Regelungen beibehalten werden dürfen. Auch stellt der
Text klar, dass die in den Kriterien aufgeführten Bedingungen im tatsächlichen
Beschäftigungsverhältnis erfüllt werden.
Fragiler Kompromiss
Die
Zustimmung im Rat ist als Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu verstehen, die
Verhandlungen zur Richtlinie voranzutreiben und die Gespräche mit dem Europäischen
Parlament aufzunehmen, obwohl die Regelungen zur Feststellung des
Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten weiterhin umstritten sind. So
wurde die Annahme des Mandats für die Trilogverhandlungen durch die Statements
von Frankreich, Litauen und dem gemeinsamen
Statement von Belgien, Luxemburg, Spanien, Malta, der Niederlande, Portugal
und Rumänien begleitet. Darin werden jeweils Änderungen für eine endgültige
Zustimmung benannt. Die Bundesregierung konnte sich noch auf keine Position
einigen und hat sich wie Spanien, Griechenland, Lettland und Estland enthalten.
Wie geht es weiter?
Unter der spanischen Ratspräsidentschaft werden die Trilogverhandlungen aufgenommen. Alle Beteiligten betonen, dass weiterhin das Ziel ist, noch in dieser Legislaturperiode von Kommission und Europäischen Parlament die Richtlinie zu verabschieden.