Statusfeststellung bleibt umstritten

VS – 06/2023

Auf der Sitzung des Rats für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) ist es am 12. Juni gelungen, sich auf die allgemeine Ausrichtung des Rates für eine vorgeschlagene Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeit zu einigen. Das Europäische Parlament hat sich bereits am 2. Februar 2023 auf eine Position zum Richtlinienvorschlag geeinigt, so dass die Verhandlungen von Rat und Europäischen Parlament beginnen können.

Statusfeststellung und Transparenz beim algorithmischen Management

Der Richtlinienvorschlag für Plattformbeschäftigte verfolgt zwei Hauptziele. Erstens soll der tatsächliche Beschäftigungsstatus von Personen bestimmt werden, die für digitale Arbeitsplattformen in der EU arbeiten. Damit soll der Zugang zu Sozial- und Arbeitsschutz von Plattformbeschäftigten gestärkt werden und sowohl Plattformbetreibende als auch –beschäftigte mehr Rechtssicherheit erhalten. Zweitens soll die Richtlinie die Transparenz bei der Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen erhöhen und eine menschliche Aufsicht über wichtige Entscheidungen, die sich auf die Arbeitnehmer auswirken, sowie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten.

Statusfeststellung – zwei Lager stehen sich gegenüber

Bis zuletzt stand die Anwendung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung zur Feststellung der Statusfeststellung im Mittelpunkt der Kontroverse. Einige Staaten, darunter auch Frankreich, hatten Ausnahmen bei der Anwendung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung gefordert, während andere sich für die Beibehaltung des Kommissionsvorschlags einsetzten.

Um die Zustimmung Frankreichs zu gewinnen, hat die schwedische Ratspräsidentschaft im letzten Kompromissvorschlag Ausnahmeregeln für die Anwendung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung benannt. So sollen die der Beschäftigungsvermutung zugrunde liegenden Kriterien nicht herangezogen werden, wenn diese in Folge der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder von Vereinbarungen der Sozialpartner erfüllt werden. Den Befürwortern der Beibehaltung der Regelungen des Kommissionsvorschlags ist die Ratspräsidentschaft entgegengekommen, indem zugesichert wird, dass weitergehende nationale Regelungen beibehalten werden dürfen. Auch stellt der Text klar, dass die in den Kriterien aufgeführten Bedingungen im tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis erfüllt werden.

Fragiler Kompromiss

Die Zustimmung im Rat ist als Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu verstehen, die Verhandlungen zur Richtlinie voranzutreiben und die Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, obwohl die Regelungen zur Feststellung des Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten weiterhin umstritten sind. So wurde die Annahme des Mandats für die Trilogverhandlungen durch die Statements von Frankreich, Litauen und dem gemeinsamen Statement von Belgien, Luxemburg, Spanien, Malta, der Niederlande, Portugal und Rumänien begleitet. Darin werden jeweils Änderungen für eine endgültige Zustimmung benannt. Die Bundesregierung konnte sich noch auf keine Position einigen und hat sich wie Spanien, Griechenland, Lettland und Estland enthalten.

Wie geht es weiter?

Unter der spanischen Ratspräsidentschaft werden die Trilogverhandlungen aufgenommen. Alle Beteiligten betonen, dass weiterhin das Ziel ist, noch in dieser Legislaturperiode von Kommission und Europäischen Parlament die Richtlinie zu verabschieden.