Trilog für neue Expositionsgrenzwerte kann starten

SW/UV – 06/2023

In der Sitzung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) vom 12. Juni haben die Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales ihren gemeinsamen Standpunkt festgelegt. Der Rat schließt sich dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen verbesserten Schutz vor der Exposition durch Blei und Diisocyanate durch die Einführung strengerer Grenzwerte für Blei sowie erstmaliger Grenzwerte für Diisocyanate weitgehend an.

Um die Einhaltung des überarbeiteten biologischen Grenzwertes für Blei zu gewährleisten, sieht der Rat hier eine Übergangsphase bis Ende 2028 vor. Die Mitgliedstaaten sollen so genügend Zeit erhalten, um Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und Produktionsverfahren anzupassen.

Besondere Sorgfalt in bestimmten Fallgruppen

Die Position des Rates umfasst darüber hinaus besondere Bestimmungen für Beschäftigte, die aufgrund einer früheren Exposition bereits hohe Bleikonzentrationen im Blut verzeichnen. Auch für Frauen im gebärfähigen Alter sollen besondere Bestimmungen gelten, die jedoch keinen Anlass für eine Diskriminierung am Arbeitsplatz geben dürfen. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang eine medizinische Untersuchung für Frauen im gebärfähigen Alter, deren Blutbleispiegel einen bestimmten Wert erreicht bzw. über dem Referenzwert der Allgemeinbevölkerung liegt, die keiner berufsbedingten Exposition gegenüber Blei ausgesetzt ist.

Ferner hat der Rat die Erarbeitung von Leitlinien für die Gesundheitsüberwachung in seine allgemeine Ausrichtung aufgenommen. Die Leitlinien sollen unter anderem Empfehlungen zur Umsetzung der Bestimmung zum Blutbleigehalt enthalten und auf die Umsetzung der für den Blutbleigehalt geltenden Vorschriften ausgerichtet sein.

Besserer Arbeitsschutz notwendig

„Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen, die sich für die Umsetzung des grünen Wandels einsetzen, vor potenziellen Gesundheitsrisiken geschützt werden,“ so  Paulina Brandberg, schwedische Ministerin für Gleichstellung und Beschäftigung und derzeitige Vorsitzende des EPSCO. Vor dem Hintergrund des Grünen Deals und der zu erwartenden Gebäuderenovierungswelle erscheint es besonders wichtig, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Blei und Diisocyanaten besser zu schützen. Denn Blei findet sich noch häufig genug als Bleiweiss in Altanstrichen, in Verbindung mit Stein bei Scharnieren oder Metallklammern, auf den Dächern als Dachabschluss oder Einfassung von Dachöffnungen.

Diisocyanate werden unter anderem in zur Herstellung von Lacken, Klebern, Bauschaum, Isoliermaterial oder Beschichtungen verwendet.

Gesundheitliche Schäden vermeiden

Blei kann vor allem zu Schädigungen der Blutbildung, der Blutgefäße, des Magen-Darm-Systems, der Nieren, der Nerven und des Gehirns führen. Daneben ist Blei ein reproduktionstoxischer Stoff, der sich auf die Sexualfunktion, die Fruchtbarkeit und die Entwicklung eines Fötus bei schwangeren Frauen auswirken kann. Diisocyanate – eine Stickstoff-, Kohlenstoff- und Sauerstoffgruppe – können ursächlich für Lungen- und Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Asthma sein. Gründe für ein entschiedenes Handeln und einen effektiven Arbeitsschutz gibt es folglich genug.

Trilog kann starten

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Februar 2023 ihren Änderungsvorschlag zur Überarbeitung der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Stoffe sowie zur erstmaligen Einführung von Grenzwerten für Diisocyanate. Mit dem Vorschlag sollen die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reporduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit und die Richtlinie zum Schutz vor Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit geändert werden.

Mit der allgemeinen Ausrichtung erhält Spanien, das am 1. Juli den Vorsitz im Rat übernimmt, ein Mandat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die DSV begrüßte in ihrem Feedback die Initiative, wies aber darauf hin, dass trotz neuer Grenzwerte technische und organisatorische Schutzmaßnahmen weiterhin wichtig bleiben.