ELA-Programm 2023

MB – 08/2023

Die European Labour Authority (ELA) beziehungsweise auf Deutsch – die Europäische Arbeitsbehörde – verfolgt im Jahresprogramm 2023 bis 2025 verschiedene strategische Ziele, die auch für die deutsche Sozialversicherung wesentliche Bedeutung haben, sofern es um die Freizügigkeit und die Entsendung von Beschäftigten und das diesbezügliche Informationsangebot geht.   

In ihrem Programm für 2023 hat die ELA ihre Vorstellungen zur Entsendung und Freizügigkeit weiter konkretisiert. Ein wichtiger Ansatz ist dabei, ein in sich schlüssiges Informationsangebot auf europäischer- und nationaler Ebene zu bestimmten Fragestellungen anzubieten und einen Kooperationsrahmen zu schaffen, damit „interoperable“ Informationen am Ende zur Verfügung stehen.  

Entsendung im Bereich Bau

Im Jahr 2023 konzentriert sich die ELA dabei auf die Entsendung von Arbeitnehmern im Bausektor. Die Behörde schaut sich in diesem Zusammenhang an, wie die einzelnen Mitgliedstaaten rein national bei ihrer Kommunikation vorgehen und welche Angebote nachahmenswert sind. Die ELA führt dazu auch eine Informations- und Sensibilisierungskampagne durch und hat jüngst ein Factsheet zu den Rechten und Pflichten für entsandte Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe online gestellt.

In Deutschland gibt es bereits verschiedenste Informationsangebote. Die Bundesregierung hat mit der EU-Gleichbehandlungsstelle eine zentrale Einrichtung für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland geschaffen, die allgemeine umfangreiche Informationen für entsandte Arbeitnehmer in vielen Sprachen anbietet. Dort wird auch explizit auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte und insbesondere die Krankenversicherung eingegangen. Auch die Kranken- und Rentenversicherung bieten Informationen an, die aber nicht speziell nur auf den Bausektor zugeschnitten sind.

Seitens der Sozialpartner haben die Gewerkschaften mit ‚Faire Mobilität‘ ein sehr gutes Informations- und Beratungsangebot – nicht nur für den Bausektor.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt Informationen sowohl für die Entsendung aus Deutschland und umgekehrt für ausländische Arbeitgeber bereit.

Freizügigkeit & Saisonarbeit

Auch das Thema „Saisonarbeit“ ist für die ELA ein wichtiger Punkt, da insbesondere in der Landwirtschaft viele Europäerinnen und Europäer zeitweise in einem anderen Land arbeiten. Ein deutsches Projekt wurde seitens der Behörde dabei besonders ausgezeichnet, bei dem es um die Kooperation verschiedener Stellen bezüglich der Information und Begleitung moldauischer Saisonarbeitskräfte ging.

Auch hierzu bieten verschiedene deutsche Stelle ein umfangreiches Informationsangebot an. Die EU-Gleichbehandlungsstelle hat breitgefächerte Information zur Saisonarbeit auf ihrer Website und dort wird bereits auf die landwirtschaftliche Unfallversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls hingewiesen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet zur Saisonarbeit nicht nur deutschen Arbeitgebern umfassende Informationen an, sondern hat auch für ausländische Arbeitskräfte  eine mehrsprachige App im Angebot.

Fazit:

Auf europäischer Ebene ist „Your Europe“ das Informationsportal (Single Digital Gateway/ SDG), über das mobile Bürgerinnen und Bürger grundlegende Informationen zum Europarecht erhalten sollen. Von dort können sie über die nationalen Portale der einzelnen Mitgliedstaaten gezielt Informationen zum Beschäftigungsland erhalten, wie die obengenannten Quellen der deutschen (Sozial-) Institutionen zeigen.  

Um der Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors gerecht zu werden, sollte die ELA eng mit dem Portal kooperieren und etwaige Informationen unmittelbar im SDG bereitstellen. Sofern einzelnen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, wäre eine engere Kooperation mit den Mitgliedstaaten wünschenswert. Gemeinsame Informationsangebote könnten dann über das SDG und die nationalen Portale verfügbar gemacht werden.