
Forderung nach Standards für Gleichbehandlungsstellen
Mehr europaweite Chancengleichheit
IF – 08/2023
Nach der
parlamentarischen Sommerpause werden der Ausschuss für die Rechte der Frauen
und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) einen Berichtsentwurf über die Richtlinie der Standards
für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und
Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen im Europäischen Parlament diskutieren.
Reaktion auf den Richtlinienentwurf
Die
Ko-Berichterstatter aus den beiden zuständigen Ausschüssen Sirpa Pietikäinen
(EPP/FIN) und Marc Angel (S&D/LUX) haben sich mehrere Monate mit der
Berichterstellung über die Richtlinie zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen
beschäftigt. Der Richtlinienentwurf wurde von der zuständigen Kommissarin
für Gleichstellung, Helena Dalli (S&D, MLT), Ende 2022 vorgelegt, um die Unabhängigkeit
und Befugnisse der nationalen Gleichbehandlungsstellen zu stärken. Diskriminierungen
in der europäischen Arbeitswelt sollen noch wirksamer bekämpft werden. Hauptziel
sei, laut Dalli, die Gleichbehandlungsstellen adäquat auszustatten, damit diese
ihre Aufgaben unabhängig, effektiv und effizient erfüllen können. Die
Mitgliedstaaten sollen deshalb verpflichtet werden, ausreichende personelle und
finanzielle Ressourcen bereitzustellen und ebenso den Zugang für Menschen mit
Behinderungen zu gewährleisten.
Aufgaben der Gleichbehandlungsstellen
Gleichbehandlungsstellen
spielen eine wichtige Rolle, um Diskriminierungsopfern in Arbeits- und
Beschäftigungsfragen zu helfen; besonders bei Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, bei
der Arbeitssuche, bei Lohnstreitigkeiten oder bei selbständiger Erwerbstätigkeit.
Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben bei
Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, wie beispielweise die Richtlinie zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine
selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (2010/41/EU), bleiben unangetastet. Die neue
Richtlinie soll im Gleichbehandlungsbereich bestehende gesetzliche Lücken
beseitigen, Unklarheiten ergänzen und vereinheitlichte Standards schaffen.
Aktuelle rechtliche Situation
Für die
Europäische Kommission sind Gleichbehandlungsstellen die indirekten Kontrolleure,
um die Umsetzung und Einhaltung der Gleichbehandlungsrichtlinien in den
Mitgliedstaaten zu beobachten. Die Richtlinien beinhalten aktuell nur wenige
Vorgaben, weshalb die Gleichbehandlungsstellen im europäischen Vergleich in
Bezug auf Mandat, Unabhängigkeit oder Effektivität sehr unterschiedlich aufgebaut
sind. Die neuen Rechtsvorschriften sollen sicherstellen, dass im Bereich des
Zugangs zu Dienstleistungen und im Bereich der sozialen Sicherheit Standards festgelegt
werden sollen. So sieht es auch die Europäische Säule sozialer Rechte mit den Grundsätzen der Gleichstellung
der Geschlechter, der Chancengleichheit, des Zugangs zu Beschäftigung und faire
Arbeitsbedingungen vor.
Diversität in den Mitgliedstaaten
Eine Stärkung
der Gleichbehandlungsstellen soll auch dazu beitragen, den wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalt zu stärken. Nicht nur die Menschen sind divers, sondern auch
die nationalen Gleichbehandlungsstellen. Die Systeme in den Mitgliedstaaten, in denen die Gleichbehandlungsstellen eingebettet sind, sind
ebenfalls vielfältig. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen
und Bürger in jedem Mitgliedstaat Schutz vor Diskriminierung mit vergleichbaren
Rechtsschutzansprüchen erhalten.