Mehr europaweite Chancengleichheit

IF – 08/2023

Nach der parlamentarischen Sommerpause werden der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) einen Berichtsentwurf über die Richtlinie der Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen im Europäischen Parlament diskutieren.

Reaktion auf den Richtlinienentwurf

Die Ko-Berichterstatter aus den beiden zuständigen Ausschüssen Sirpa Pietikäinen (EPP/FIN) und Marc Angel (S&D/LUX) haben sich mehrere Monate mit der Berichterstellung über die Richtlinie zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen beschäftigt. Der Richtlinienentwurf wurde von der zuständigen Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli (S&D, MLT), Ende 2022 vorgelegt, um die Unabhängigkeit und Befugnisse der nationalen Gleichbehandlungsstellen zu stärken. Diskriminierungen in der europäischen Arbeitswelt sollen noch wirksamer bekämpft werden. Hauptziel sei, laut Dalli, die Gleichbehandlungsstellen adäquat auszustatten, damit diese ihre Aufgaben unabhängig, effektiv und effizient erfüllen können. Die Mitgliedstaaten sollen deshalb verpflichtet werden, ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und ebenso den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Aufgaben der Gleichbehandlungsstellen

Gleichbehandlungsstellen spielen eine wichtige Rolle, um Diskriminierungsopfern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen zu helfen; besonders bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, bei der Arbeitssuche, bei Lohnstreitigkeiten oder bei selbständiger Erwerbstätigkeit. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben bei Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, wie beispielweise die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (2010/41/EU), bleiben unangetastet. Die neue Richtlinie soll im Gleichbehandlungsbereich bestehende gesetzliche Lücken beseitigen, Unklarheiten ergänzen und vereinheitlichte Standards schaffen.

Aktuelle rechtliche Situation

Für die Europäische Kommission sind Gleichbehandlungsstellen die indirekten Kontrolleure, um die Umsetzung und Einhaltung der Gleichbehandlungsrichtlinien in den Mitgliedstaaten zu beobachten. Die Richtlinien beinhalten aktuell nur wenige Vorgaben, weshalb die Gleichbehandlungsstellen im europäischen Vergleich in Bezug auf Mandat, Unabhängigkeit oder Effektivität sehr unterschiedlich aufgebaut sind. Die neuen Rechtsvorschriften sollen sicherstellen, dass im Bereich des Zugangs zu Dienstleistungen und im Bereich der sozialen Sicherheit Standards festgelegt werden sollen. So sieht es auch die Europäische Säule sozialer Rechte mit den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, der Chancengleichheit, des Zugangs zu Beschäftigung und faire Arbeitsbedingungen vor.

Diversität in den Mitgliedstaaten

Eine Stärkung der Gleichbehandlungsstellen soll auch dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken. Nicht nur die Menschen sind divers, sondern auch die nationalen Gleichbehandlungsstellen. Die Systeme in den Mitgliedstaaten, in denen die Gleichbehandlungsstellen eingebettet sind, sind ebenfalls vielfältig. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger in jedem Mitgliedstaat Schutz vor Diskriminierung mit vergleichbaren Rechtsschutzansprüchen erhalten.