Die Koor­di­nie­rung der Systeme der sozialen Sicher­heit wird digi­taler.

VS – 09/2023

Die Europäische Kommission hat am 6. September eine Mitteilung zur Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit veröffentlicht. Darin werden die europäischen Strategien und Prozesse dargestellt, die den Rahmen für diese Initiativen bilden. Weiterhin werden die bereits erzielten Fortschritte bei der Digitalisierung im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit dargestellt und zukünftige Maßnahmen vorgeschlagen.


Mit diesem Überblick kommt die Europäische Kommission der vielfach geäußerten Kritik nach, dass es zunehmend schwerer fällt, die Digitalisierungsprozesse im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen der vielen Digitalisierungsinitiativen auf europäischer Ebene zu verorten. 

Rahmen für viel­fäl­tige Initia­tiven

Den Rahmen für diese Initiativen bilden die in der europäischen digitalen Dekade vereinbarten Ziele, sowie die europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen.

Euro­päi­sche Initia­tiven zur Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Verwal­tung

In der Mitteilung werden die sektorübergreifende EU-Initiativen aufgeführt, die auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung abzielen. Diese sind die Verordnung für ein einheitliches digitales Zugangstor (Single Digital Gateway). Darin hat man sich auf europäischer Ebene verständigt, 21 Prozesse der öffentlichen Verwaltung vollständig digital zugänglich zu machen. Für die Sozialversicherung relevant sind hierbei das Rentenantragsverfahren, die Information über die erworbenen Rentenanwartschaften und die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Daneben soll als eines der ersten Projekte die Beantragung, Ausstellung und Überprüfung des portablen Dokuments A1 zum Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland europaweit vollständig digital umgesetzt werden. Für diese Prozesse wird auf europäischer Ebene ein einheitliches digitales Zugangstor, das Once Only technische System entwickelt, um einen automatischen zwischenstaatlichen Austausch von Dokumenten und Informationen zu ermöglichen.


Mit dem Rahmen für die europäische digitale Identität soll den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen ein elektronischer Identitätsnachweis in Form einer digitalen Brieftasche (EUiD) bereitgestellt werden, die es ihnen ermöglicht, sich digital zu identifizieren.


Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung für interoperable digitale öffentliche Dienste soll einen Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU schaffen und dazu beitragen, den sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch bei Digitalisierungsprozessen in den nationalen Verwaltungen immer mitzudenken.

EESSI und ESSPASS

Die aufgeführten sektorübergreifenden Initiativen bilden die Grundlage für die Einführung eines Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS). Letztgenannte Initiative verfolgt das Ziel, dass Versicherte in Zukunft ihren Versicherungsstatus auch digital nachzuweisen können. Dieser Nachweis soll mittels des ESSPASS erfolgen. Entsprechend der Verordnung für ein einheitliches digitales Zugangstor sind dabei im ESSPASS alle Anwendungen auf die Versicherten auszurichten sind. Diese sollen mittels eines einzigen Zugangs, der EUid-Brieftasche, Zugriff auf Dokumente und Informationen der Sozialversicherung erhalten.

Bishe­rige Erfah­rungen

Die Verantwortung für die langsamere als ursprünglich vorgesehene Umsetzung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) sieht die Europäische Kommission bei den Mitgliedstaaten und bemängelt deren zum Teil mangelnde Bereitschaft mehr zu investieren. Andere Lehren aus diesem Prozess, wie beispielsweise die Sozialversicherungsträger zu spät eingebunden zu haben, werden in der Mitteilung nicht benannt. In den praktischen Vorschlägen der Europäischen Kommission stellt sich dies jedoch anders dar. So wird die möglichst frühzeitige Einbindung aller Akteure bei den beiden Pilotprojekten zum ESSPASS gewünscht. Bisher nichtbeteiligte Sozialversicherungsinstitutionen werden aufgefordert sich an den Konsortien zu beteiligten, obwohl die Bewerbungsfrist bereits im vergangenen Jahr geendet hat.

Weiteres Vorgehen

Die Europäische Kommission kündigt an, die europäische Arbeitsbehörde (ELA) stärker einzubeziehen. Diese soll bis 2024 Beispiele erfolgreich umgesetzter Digitalisierungsverfahren im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit sammeln sowie über spezielle Workshops den regelmäßigen Austausch zwischen den Sozialversicherungsträgern erleichtern.

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