Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird digitaler.
VS – 09/2023
Die Europäische Kommission hat am 6.
September eine Mitteilung zur Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
veröffentlicht. Darin werden die europäischen Strategien und Prozesse
dargestellt, die den Rahmen für diese Initiativen bilden. Weiterhin werden die bereits
erzielten Fortschritte bei der Digitalisierung im Bereich der Koordinierung der
sozialen Sicherheit dargestellt und zukünftige Maßnahmen vorgeschlagen.
Mit diesem Überblick kommt die Europäische Kommission der
vielfach geäußerten Kritik nach, dass es zunehmend schwerer fällt, die Digitalisierungsprozesse
im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen der vielen
Digitalisierungsinitiativen auf europäischer Ebene zu verorten.
Rahmen für vielfältige Initiativen
Den Rahmen für diese Initiativen bilden die in der europäischen
digitalen Dekade vereinbarten Ziele, sowie die europäische
Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen.
Europäische Initiativen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
In der Mitteilung werden die sektorübergreifende
EU-Initiativen aufgeführt, die auf die Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung abzielen. Diese sind die Verordnung
für ein einheitliches digitales Zugangstor (Single Digital Gateway). Darin
hat man sich auf europäischer Ebene verständigt, 21 Prozesse der öffentlichen
Verwaltung vollständig digital zugänglich zu machen. Für
die Sozialversicherung relevant sind hierbei das Rentenantragsverfahren, die
Information über die erworbenen Rentenanwartschaften und die europäische
Krankenversichertenkarte (EHIC). Daneben soll als eines der ersten Projekte die
Beantragung, Ausstellung und Überprüfung des portablen Dokuments A1 zum
Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland europaweit vollständig digital
umgesetzt werden. Für diese Prozesse wird auf europäischer Ebene ein
einheitliches digitales Zugangstor, das Once
Only technische System entwickelt, um einen automatischen
zwischenstaatlichen Austausch von Dokumenten und Informationen zu ermöglichen.
Mit dem Rahmen für die europäische
digitale Identität soll den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen ein elektronischer
Identitätsnachweis in Form einer digitalen Brieftasche (EUiD) bereitgestellt
werden, die es ihnen ermöglicht, sich digital zu identifizieren.
Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung
für interoperable digitale öffentliche Dienste soll einen Rahmen für die
Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU schaffen und dazu
beitragen, den sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch bei
Digitalisierungsprozessen in den nationalen Verwaltungen immer mitzudenken.
EESSI und ESSPASS
Die aufgeführten sektorübergreifenden Initiativen bilden die Grundlage für die Einführung eines Europäischen
Sozialversicherungsausweis (ESSPASS). Letztgenannte Initiative verfolgt das Ziel, dass
Versicherte in Zukunft ihren Versicherungsstatus auch digital nachzuweisen
können. Dieser Nachweis soll mittels des ESSPASS erfolgen. Entsprechend der
Verordnung für ein einheitliches digitales Zugangstor sind dabei im ESSPASS
alle Anwendungen auf die Versicherten auszurichten sind. Diese sollen mittels
eines einzigen Zugangs, der EUid-Brieftasche, Zugriff auf Dokumente und
Informationen der Sozialversicherung erhalten.
Bisherige Erfahrungen
Die Verantwortung für die langsamere als ursprünglich
vorgesehene Umsetzung des elektronischen Austauschs von Informationen der
sozialen Sicherheit (EESSI) sieht die Europäische Kommission bei den
Mitgliedstaaten und bemängelt deren zum Teil mangelnde Bereitschaft mehr zu
investieren. Andere Lehren aus diesem Prozess, wie beispielsweise die
Sozialversicherungsträger zu spät eingebunden zu haben, werden in der
Mitteilung nicht benannt. In den praktischen Vorschlägen der Europäischen
Kommission stellt sich dies jedoch anders dar. So wird die möglichst
frühzeitige Einbindung aller Akteure bei den beiden Pilotprojekten zum ESSPASS
gewünscht. Bisher nichtbeteiligte Sozialversicherungsinstitutionen werden
aufgefordert sich an den Konsortien zu beteiligten, obwohl die Bewerbungsfrist
bereits im vergangenen Jahr geendet hat.
Weiteres Vorgehen
Die Europäische Kommission kündigt an, die europäische
Arbeitsbehörde (ELA) stärker einzubeziehen. Diese soll bis 2024 Beispiele
erfolgreich umgesetzter Digitalisierungsverfahren im Bereich der Koordinierung
der sozialen Sicherheit sammeln sowie über spezielle Workshops den regelmäßigen
Austausch zwischen den Sozialversicherungsträgern erleichtern.