
Interoperables Europa
Im digitalen Austausch der Behörden drängt die EU auf gemeinsame Standards.
UM – 11/2023
Der Kommissionsvorschlag
für ein Gesetz für ein interoperables Europazielt darauf ab, die digitale Zusammenarbeit und den
Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu
verbessern. Der Entwurf sieht vor, dass Verwaltungen, Behörden und
Einrichtungen des öffentlichen Rechts in der EU ihre Dienste und Daten leichter
miteinander teilen können, indem sie gemeinsame technische Standards und
Schnittstellen verwenden. Das Hauptziel besteht darin, die digitale
Transformation in Europa zu fördern und die Vorteile der digitalen Technologien
für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zugänglich zu machen. Am 14. November konnten die Trilogverhandlungen, die erst am 10. Oktober
aufgenommen worden sind, überraschend schnell abgeschlossen werden (siehe Pressemitteilung
der Europäischen Kommission). Der Rechtstext
muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft
treten kann.
Die Idee in Kürze
Im Zentrum der Initiative steht die Schaffung eines
Governancerahmens, der öffentliche Stellen bei Investitionen in Netz- und
Informationssysteme zu Interoperabilitätsbewertungen verpflichtet. Ein Beirat prüft
die Lösungen und gibt Empfehlungen ab. Auf einem neuen EU-Portal werden die
Interoperabilitätslösungen präsentiert beziehungsweise zur Nachahmung empfohlen
und der Zugang zu Standards und Spezifikationen für die notwendige
Informations- und Kommunikationstechnologie geschaffen. Ein Wissensaustausch
wird ermöglicht. Die
Herausforderungen, die sich dabei für die Mitgliedstaaten ergeben, könnten weitreichend
sein. In der Konsequenz müssten sie sicherstellen, dass ihre eigenen Systeme
und Infrastrukturen den vorgeschlagenen Standards entsprechen und kompatibel
sind. Investitionen in die Aktualisierung oder den Austausch von bestehenden
IT-Systemen könnten notwendig werden.
Rat drängte auf engeren Ansatz
Vor
diesem Hintergrund hatte der Rat am 6. Oktober seine allgemeine
Ausrichtung beschlossen und auf eine klare und enge Definition des
Anwendungsbereichs gedrängt. Das Gesetz solle nur auf transeuropäische digitale
öffentliche Dienste – und nicht allgemein auf Netz- und Informationssysteme - abstellen.
Gemeint sind Dienste, die in erster Linie und mithilfe ihrer Netz- und
Informationssysteme auf eine grenzüberschreitende Interaktion zwischen den
Mitgliedstaaten oder zwischen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und
Einrichtungen der Union abstellen. Folgerichtig sollen sich auch die
angedachten Interoperabilitätsbewertungen nur auf geplante Änderungen oder
Investitionen beziehen, die solche transeuropäischen digitalen öffentlichen
Dienste betreffen oder tangieren. Ebenso folgerichtig sei das geplante Portal
für ein interoperables Europa auf den Informationsaustausch zu beschränken, der
sich auf transeuropäische digitale öffentliche Dienste bezieht.
Initiative betrifft die Sozialversicherung am Rande
Explizit hatten
die Länder in einem Erwägungsgrund für den Geltungsbereich des geplanten
Gesetzes auch die Sozialversicherungsträger benannt. Dennoch dürften die Aufgabenstellungen,
die auf die Sozialkassen und ihre Verbände zukommen, zunächst überschaubar
sein. Maßgebliche Bereiche ihrer grenzüberschreitend ausgerichteten
Kommunikation werden über EESSI abgedeckt. Die erweiterte
Behördenkommunikation, die auch die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen will,
wird im Rahmen des digitalen Zugangstors aufgebaut und sieht konkrete Dienste
wie zum Beispiel die Beantragung und Ausstellung der A1-Bescheinigung oder der
Europäischen Gesundheitskarte vor. Der Europäische Sozialversicherungspass (ESSPASS)
und die digitale Identität (eID) – beide sind Voraussetzungen zur digitalen
Kommunikation im Rahmen der sozialen Sicherheit – sind in Vorbereitung. Das
schließt aber nicht aus, dass perspektivisch weitere Handlungsfelder für die
Sozialversicherungen erschlossen werden.