Im digitalen Austausch der Behörden drängt die EU auf gemeinsame Standards.

UM – 11/2023

Der Kommissionsvorschlag für ein Gesetz für ein interoperables Europazielt darauf ab, die digitale Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu verbessern. Der Entwurf sieht vor, dass Verwaltungen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts in der EU ihre Dienste und Daten leichter miteinander teilen können, indem sie gemeinsame technische Standards und Schnittstellen verwenden. Das Hauptziel besteht darin, die digitale Transformation in Europa zu fördern und die Vorteile der digitalen Technologien für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zugänglich zu machen. Am 14. November konnten die Trilogverhandlungen, die erst am 10. Oktober aufgenommen worden sind, überraschend schnell abgeschlossen werden (siehe Pressemitteilung der Europäischen Kommission). Der Rechtstext muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann.

Die Idee in Kürze

Im Zentrum der Initiative steht die Schaffung eines Governancerahmens, der öffentliche Stellen bei Investitionen in Netz- und Informationssysteme zu Interoperabilitätsbewertungen verpflichtet. Ein Beirat prüft die Lösungen und gibt Empfehlungen ab. Auf einem neuen EU-Portal werden die Interoperabilitätslösungen präsentiert beziehungsweise zur Nachahmung empfohlen und der Zugang zu Standards und Spezifikationen für die notwendige Informations- und Kommunikationstechnologie geschaffen. Ein Wissensaustausch wird ermöglicht. Die Herausforderungen, die sich dabei für die Mitgliedstaaten ergeben, könnten weitreichend sein. In der Konsequenz müssten sie sicherstellen, dass ihre eigenen Systeme und Infrastrukturen den vorgeschlagenen Standards entsprechen und kompatibel sind. Investitionen in die Aktualisierung oder den Austausch von bestehenden IT-Systemen könnten notwendig werden.

Rat drängte auf engeren Ansatz

Vor diesem Hintergrund hatte der Rat am 6. Oktober seine allgemeine Ausrichtung beschlossen und auf eine klare und enge Definition des Anwendungsbereichs gedrängt. Das Gesetz solle nur auf transeuropäische digitale öffentliche Dienste – und nicht allgemein auf Netz- und Informationssysteme - abstellen. Gemeint sind Dienste, die in erster Linie und mithilfe ihrer Netz- und Informationssysteme auf eine grenzüberschreitende Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten oder zwischen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und Einrichtungen der Union abstellen. Folgerichtig sollen sich auch die angedachten Interoperabilitätsbewertungen nur auf geplante Änderungen oder Investitionen beziehen, die solche transeuropäischen digitalen öffentlichen Dienste betreffen oder tangieren. Ebenso folgerichtig sei das geplante Portal für ein interoperables Europa auf den Informationsaustausch zu beschränken, der sich auf transeuropäische digitale öffentliche Dienste bezieht.

Initiative betrifft die Sozialversicherung am Rande

Explizit hatten die Länder in einem Erwägungsgrund für den Geltungsbereich des geplanten Gesetzes auch die Sozialversicherungsträger benannt. Dennoch dürften die Aufgabenstellungen, die auf die Sozialkassen und ihre Verbände zukommen, zunächst überschaubar sein. Maßgebliche Bereiche ihrer grenzüberschreitend ausgerichteten Kommunikation werden über EESSI abgedeckt. Die erweiterte Behördenkommunikation, die auch die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen will, wird im Rahmen des digitalen Zugangstors aufgebaut und sieht konkrete Dienste wie zum Beispiel die Beantragung und Ausstellung der A1-Bescheinigung oder der Europäischen Gesundheitskarte vor. Der Europäische Sozialversicherungspass (ESSPASS) und die digitale Identität (eID) – beide sind Voraussetzungen zur digitalen Kommunikation im Rahmen der sozialen Sicherheit – sind in Vorbereitung. Das schließt aber nicht aus, dass perspektivisch weitere Handlungsfelder für die Sozialversicherungen erschlossen werden.