Das Europäische Parlament fordert eine Stärkung und Erweiterung des Mandats.

HS – 01/2024

Am 18. Januar 2024 nahm das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) an. In der Woche zuvor wurde der zugrunde liegende Bericht vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) bereits gebilligt. Die ELA wurde 2019 eingerichtet, um die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die Europäische Kommission dabei zu unterstützen, die EU-Vorschriften über Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der sozialen Sicherheit auf faire, einfache und wirksame Weise durchzusetzen.

Abgeordnete fordern eine Kompetenzstärkung der ELA

In der Entschließung fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, im Zuge ihrer Bewertung des Mandats und der operativen Kapazitäten der ELA einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Gründungsverordnung der ELA – Verordnung (EU) 2019/1149 – vorzulegen, der die Befugnisse und Kompetenzen der ELA und somit ihren Mehrwert für die nationalen Behörden stärkt. So fordert das Europäische Parlament etwa, die ELA in die Lage zu versetzen, in grenzüberschreitenden Fällen mutmaßliche Verstöße auch auf eigene Initiative hin zu untersuchen sowie Kontrollen einleiten und durchführen zu können.

Ausweitung des Mandats auf Drittstaatsangehörige

Des Weiteren stellen die Abgeordneten fest, dass der Zuständig- und Tätigkeitsbereich der ELA auf Beschäftigte aus Drittstaaten ausgeweitet werden sollte.  So sei die Behörde häufig mit Problemen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen von Drittstaatsangehörigen konfrontiert und müsste deswegen auch Handlungsbefugnisse erhalten. Das Europäische Parlament fordert darüber hinaus, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des einschlägigen Unionsrechts besser zu unterstützen sowie sektorspezifische Rechtsvorschriften zum Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Arbeitskräftemobilität, etwa im Bereich Verkehr oder im Bauwesen, in das Mandat aufzunehmen.

Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, insbesondere zur Durchführung von Kontrollen vor Ort zur Aufdeckung von Verstößen gegen das Arbeitsrecht, benötige die ELA auch ausreichende Ressourcen, einschließlich eigenen Personals, so die Entschließung weiter. Derzeit bestehe das Personal zu einem großen Teil aus abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS), was angesichts der zeitlichen Begrenzung mittel- bis langfristig zu einer institutionellen Inkohärenz beitragen, die operative Kontinuität gefährden und zu Schwierigkeiten bei der Erledigung der Kernaufgaben der ELA führen könne. Eine ausreichende Zahl von ANS-Stellen müsse deshalb in Planstellen umgewandelt werden.

Evaluation der ELA bis August 2024

Die Europäische Kommission ist nach Artikel 40 der Gründungsverordnung der ELA verpflichtet, bis zum 1. August 2024 eine Evaluation der Leistung der Agentur vorzulegen. Neben der Entschließung des Europäischen Parlaments werden auch die Ergebnisse einer Konferenz der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zur Rolle der ELA am 25. Januar 2024 in diese Bewertung einfließen.