Mandatsänderung der Europäischen Arbeitsbehörde
Das Europäische Parlament fordert eine Stärkung und Erweiterung des Mandats.
HS – 01/2024
Am 18.
Januar 2024 nahm das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) an.
In der Woche zuvor wurde der zugrunde liegende Bericht vom Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) bereits gebilligt. Die ELA
wurde 2019 eingerichtet, um die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und
die Europäische Kommission dabei zu unterstützen, die EU-Vorschriften über
Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der sozialen Sicherheit auf faire,
einfache und wirksame Weise durchzusetzen.
Abgeordnete fordern eine Kompetenzstärkung der ELA
In der Entschließung fordern die Abgeordneten die Europäische
Kommission auf, im Zuge ihrer Bewertung des Mandats und der operativen
Kapazitäten der ELA einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Gründungsverordnung der ELA – Verordnung (EU) 2019/1149 – vorzulegen, der die Befugnisse
und Kompetenzen der ELA und somit ihren Mehrwert für die nationalen Behörden
stärkt. So fordert das Europäische Parlament etwa, die ELA in die Lage zu
versetzen, in grenzüberschreitenden Fällen mutmaßliche Verstöße auch auf eigene
Initiative hin zu untersuchen sowie Kontrollen einleiten und durchführen zu
können.
Ausweitung des Mandats auf Drittstaatsangehörige
Des Weiteren stellen die Abgeordneten fest, dass
der Zuständig- und Tätigkeitsbereich der ELA auf Beschäftigte aus Drittstaaten ausgeweitet werden sollte. So sei die Behörde häufig mit Problemen im
Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen von Drittstaatsangehörigen konfrontiert
und müsste deswegen auch Handlungsbefugnisse erhalten. Das Europäische
Parlament fordert darüber hinaus, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des
einschlägigen Unionsrechts besser zu unterstützen sowie sektorspezifische
Rechtsvorschriften zum Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der
Arbeitskräftemobilität, etwa im Bereich Verkehr oder im Bauwesen, in das Mandat
aufzunehmen.
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, insbesondere
zur Durchführung von Kontrollen vor Ort zur Aufdeckung von Verstößen gegen das
Arbeitsrecht, benötige die ELA auch ausreichende Ressourcen, einschließlich
eigenen Personals, so die Entschließung weiter. Derzeit bestehe das Personal zu
einem großen Teil aus abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS), was
angesichts der zeitlichen Begrenzung mittel- bis langfristig zu einer
institutionellen Inkohärenz beitragen, die operative Kontinuität gefährden und
zu Schwierigkeiten bei der Erledigung der Kernaufgaben der ELA führen könne.
Eine ausreichende Zahl von ANS-Stellen müsse deshalb in Planstellen umgewandelt
werden.
Evaluation der ELA bis August 2024
Die Europäische Kommission ist nach Artikel 40 der
Gründungsverordnung der ELA verpflichtet, bis zum 1. August 2024 eine
Evaluation der Leistung der Agentur vorzulegen. Neben der Entschließung des
Europäischen Parlaments werden auch die Ergebnisse einer Konferenz der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zur Rolle der ELA am 25. Januar
2024 in diese Bewertung einfließen.