Reform und Erweiterung der EU
Europäisches Parlament nimmt Entschließungsantrag zu vertiefter Integration an.
HS – 03/2024
Am 29. Februar 2024 hat das Europäische Parlament
einen Entschließungsantrag zur Vertiefung der
EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung angenommen. Am 30. Januar hatten der Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten (AFET) und der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) gemeinsam
für den zugrundeliegenden Initiativbericht gestimmt. Grundsätzlich vertritt das
Europäische Parlament die Ansicht, dass aufgrund der Herausforderungen im
Zusammenhang mit einer größeren Europäischen Union (EU) eine verstärkte
Erweiterungspolitik erforderlich sei, die auf einer schrittweisen Integration
in gemeinsamen Politikbereichen beruht.
EU-Erweiterung als geopolitisches Instrument
In der Entschließung stellen die Abgeordneten fest,
dass die Erweiterung zu einem der stärksten politischen und geopolitischen
Instrumente der EU geworden sei, und dass laut der Eurobarometer-Umfrage vom
Juni 2023 eine Mehrheit der EU-Bevölkerung die künftige Erweiterung der EU
befürworte. Gleichzeitig seien neue Impulse und eine neue Vision erforderlich,
um dem Erweiterungsprozess neuen Schwung zu verleihen. Durch das mangelnde
Engagement der vergangenen Jahre sei ein Vakuum entstanden, das Russland, China
und anderen externen Akteuren Handlungsräume eröffnet habe.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament sei zweifellos das Organ
der EU, das die Erweiterung am stärksten unterstütze, seine Rolle sei jedoch
während des gesamten Erweiterungsprozesses äußerst begrenzt, so die
Abgeordneten. Sie betonen vor diesem Hintergrund, dass eine stärkere,
wirksamere und aussagekräftigere Beschlussfassung im Europäischen Parlament
sowie seine Kontrolle der Erweiterungspolitik der EU und ihrer Finanzierung
erforderlich sei, um die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht zu
stärken. Entsprechend sei die Rolle des Europäischen Parlaments im gesamten
Beitrittsprozess und seinen einzelnen Zwischenschritten zu stärken. Dazu gehöre
auch eine umfassende Prüfung der Fortschritte der Bewerberländer in allen
Politikbereichen.
Reformbedarf vor einer Erweiterung
Darüber hinaus vertritt das Europäische Parlament in
der Entschließung die Ansicht, dass die Prozesse der Vorbereitung auf die
Erweiterung in der EU und in den Beitrittsländern parallel verlaufen sollten.
Es seien sowohl institutionelle als auch finanzielle Reformen erforderlich, um
die gegenwärtigen Herausforderungen bewältigen, neue Mitglieder aufnehmen und
ihre erfolgreiche Integration fördern zu können. Zu den geforderten Reformen
zählen die Überprüfung der Zusammensetzung und die Stärkung des Europäischen
Parlaments durch ein allgemeines und unmittelbares Recht auf gesetzgeberische
Initiative. Des Weiteren befürworten die Abgeordneten eine Beschlussfassung im
Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit in Bereichen wie dem Schutz der
Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, dem mehrjährigen
Finanzrahmen, Sanktionen und anderen einschlägigen außenpolitischen
Beschlüssen, etwa dem Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen.