Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Im Rat stellt sich Deutschland hinter die Sozialversicherung.
UM – 03/2024
Gute Nachrichten aus Deutschland. Die Bundesregierung hat
sich am 7. März im Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) hinter die
Sozialversicherung gestellt. In einem Austausch zum Fortgang der Verhandlungen
zum Dossier
zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr unterstrich Staatssekretär Sven
Giegold die Notwendigkeit, dass starre Vorgaben nicht sachgerecht und an
verschiedenen Stellen zu Kollisionen führen würden. Unter anderem müsse
sichergestellt werden, dass die Sozialversicherung ausreichend Zeit hat, ihre
Zahlungen zu prüfen.
Vorfahrt für Vertragsfreiheit
Damit hat sich die Bundesregierung den Appell
der DSV aufgegriffen, die besondere Situation der Sozialversicherungsträger
in den Blick zu nehmen. Renten-, Unfall- und Krankenversicherungsträger haben
mit den Vertretungen ihrer Dienstleister eine Vielzahl von Verträgen
geschlossen, die sich nicht immer mit einer starren Zahlungsfrist von 30 Tagen
decken, wie sie der Europäischen Kommission vorschwebt. Insbesondere dann, wenn
die Rechnung oder die erbrachte Leistung Fragen aufwirft. In der geltenden
Zahlungsverzugsrichtlinie hatte eine Ausnahmeregelung im Gesundheitsbereich die
notwendigen zeitlichen Spielräume für sachgerechte Vertragslösungen geboten.
Keine Strafzinsen für gesetzliche Prüfaufgaben
Eine besondere Situation besteht in der Krankenversicherung,
wo die Abrechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenhäusern nach
der Zahlung über zum Teil lange Zeiträume geprüft und gegebenenfalls korrigiert
werden. Hier erfüllt die Krankenversicherung Prüfaufgaben aus dem
Sozialgesetzbuch. Diese dürfen nicht sanktioniert werden. Im Rat ist diese
Botschaft angekommen.
Ausnahmen für Gesundheitssektor gefordert
Für Binnenmarktkommissar Thierry Breton war die Sitzung am
7. März nicht erfreulich. Die weit überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten
plädiert für mehr Vertragsfreiheit und hegt große Skepsis an der Notwendigkeit
einer Verordnung. Zumal sich eine Richtlinie einfacher ins nationale Zivilrecht
einfügen ließe. Auf breiten Widerstand stößt auch die Einrichtung neuer
Bürokratie, die im Zweifel mit der Zuständigkeit der Gerichte kollidiert. Last
but not least: Neben Deutschland forderten auch weitere Länder wie Italien, Malta
und Slowenien Ausnahmen für den Gesundheitssektor. Gespannt darf man nun
auf das Europäische Parlament blicken, wo die Kontroversen zum Vorschlag der
Europäischen Kommission ebenfalls Gräben – zum Teil auch innerhalb der
Fraktionen - aufgeworfen haben. Wegen des hohen Klärungsbedarfs wird der
Bericht von Róża Thun und Hohenstein (Renew, PL) erst am 21. März erwartet.
Ende offen
Die Beratungsverläufe in Parlament wie Rat lassen erwarten,
dass der Entwurf der Europäischen Kommission massive Änderungen erfahren wird.
Ob am Ende eine Verordnung verabschiedet wird oder es überhaupt zu einer
Einigung kommt, ist höchst ungewiss.