Rat verabschiedet überarbeiteten Rechtsrahmen für eine europäische digitale Identität.

HS – 04/2024

Am 26. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union (EU) die neue Verordnung über die europäische digitale Identität (eID) verabschiedet. Sie wurde am 30. April im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wird die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) von 2014 angepasst, mit der die Voraussetzungen für den sicheren Zugang zu Diensten und die sichere Durchführung von grenzüberschreitenden Online-Transaktionen in der EU geschaffen wurden.


Im Zuge der Überarbeitung hatte die Europäische Kommission im Juni 2021 einen neuen Rechtsrahmen vorgeschlagen, mit dem allen Bürgerinnen und Bürgern sowie in der EU ansässigen Unternehmen eine Brieftasche für die europäische digitale Identität („EUid-Brieftasche“) zugänglich würde. Damit soll ein universeller Zugang zu einer sicheren und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet werden. Die Brieftasche ist auch Grundlage für den europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) und die hierfür vorgesehenen Anwendungen einer digitalen europäischen Gesundheitskarte und eines digitalen A1-Nachweises.

Sichere Brieftasche für die eID

Über die EUid-Brieftasche soll ein EU-weiter Identitätsnachweis möglich sein, sowohl zur Nutzung von Online-Diensten wie auch zur grenzüberschreitenden Prüfung digitaler Dokumente. So können mobile Personen für die Sozialversicherung relevante Nachweise auch digital erbringen. Dies soll geschehen, ohne private Identifizierungsmethoden verwenden oder unnötigerweise persönliche Daten weitergeben zu müssen.

Vereinheitlichung der Form und des Rahmens der eID

Über das online wie offline zugängliche Dashboard der EUid-Brieftaschen können alle Transaktionen eingesehen, eventuelle Verstöße gegen den Datenschutz gemeldet und Interaktionen zwischen den Brieftaschen möglich werden. Ferner sollen nationale eID-Systeme mit der Brieftasche verknüpft und elektronische Signaturen für nichtberufliche Zwecke genutzt werden können. Damit wird die Einheitlichkeit zwischen der Brieftasche als eine Form der eID und dem ausgebenden System hergestellt.

Weitere Eckdaten

Die Verwendung der Brieftasche soll freiwillig bleiben. Es wurden deshalb Vorkehrungen getroffen, um Diskriminierungen derer, die sich gegen die Nutzung der Brieftasche entscheiden, vorzubeugen. Gleichzeitig soll die Nutzung so niedrigschwellig wie möglich sein. Die Ausstellung, Verwendung und der Widerruf werden für natürliche Personen kostenlos sein.

Nächste Schritte

Mit der Verabschiedung durch den Rat wurde der letzte Schritt im Gesetzgebungsprozess getan und die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Bis zum Jahr 2026 soll sie vollständig umgesetzt werden. Bis dahin muss jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Brieftasche für die digitale Identität zur Verfügung stellen und EUid-Brieftaschen aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren.