Europäische digitale Identität
Rat verabschiedet überarbeiteten Rechtsrahmen für eine europäische digitale Identität.
HS – 04/2024
Am 26. März
2024 hat der Rat der Europäischen Union (EU) die neue Verordnung über die europäische
digitale Identität (eID) verabschiedet. Sie wurde am 30. April im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wird die Verordnung über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) von 2014 angepasst, mit der
die Voraussetzungen für den sicheren Zugang zu Diensten und die sichere
Durchführung von grenzüberschreitenden Online-Transaktionen in der EU
geschaffen wurden.
Im Zuge der
Überarbeitung hatte die Europäische Kommission im Juni 2021 einen neuen Rechtsrahmen
vorgeschlagen, mit dem allen Bürgerinnen und Bürgern sowie in der EU ansässigen
Unternehmen eine Brieftasche für die europäische digitale Identität („EUid-Brieftasche“)
zugänglich würde. Damit soll ein universeller Zugang zu einer sicheren und
vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet
werden. Die Brieftasche ist auch Grundlage für den europäischen
Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) und die hierfür vorgesehenen Anwendungen
einer digitalen europäischen Gesundheitskarte und eines digitalen
A1-Nachweises.
Sichere Brieftasche für die eID
Über die EUid-Brieftasche
soll ein EU-weiter Identitätsnachweis möglich sein, sowohl zur Nutzung von Online-Diensten
wie auch zur grenzüberschreitenden Prüfung digitaler Dokumente. So können
mobile Personen für die Sozialversicherung relevante Nachweise auch digital
erbringen. Dies soll geschehen, ohne private Identifizierungsmethoden verwenden
oder unnötigerweise persönliche Daten weitergeben zu müssen.
Vereinheitlichung der Form und des Rahmens der eID
Über das
online wie offline zugängliche Dashboard der EUid-Brieftaschen können alle
Transaktionen eingesehen, eventuelle Verstöße gegen den Datenschutz gemeldet
und Interaktionen zwischen den Brieftaschen möglich werden. Ferner sollen
nationale eID-Systeme mit der Brieftasche verknüpft und elektronische
Signaturen für nichtberufliche Zwecke genutzt werden können. Damit wird die
Einheitlichkeit zwischen der Brieftasche als eine Form der eID und dem
ausgebenden System hergestellt.
Weitere Eckdaten
Die Verwendung
der Brieftasche soll freiwillig bleiben. Es wurden deshalb Vorkehrungen
getroffen, um Diskriminierungen derer, die sich gegen die Nutzung der
Brieftasche entscheiden, vorzubeugen. Gleichzeitig soll die Nutzung so
niedrigschwellig wie möglich sein. Die Ausstellung, Verwendung und der Widerruf
werden für natürliche Personen kostenlos sein.
Nächste Schritte
Mit der
Verabschiedung durch den Rat wurde der letzte Schritt im Gesetzgebungsprozess
getan und die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Bis zum Jahr 2026 soll sie vollständig
umgesetzt werden. Bis dahin muss jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürgerinnen und
Bürgern eine Brieftasche für die digitale Identität zur Verfügung stellen und
EUid-Brieftaschen aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren.