Abgeordnete nehmen Bericht zur Umsetzung der Reform „Parlament 2024“ an.

HS – 04/2024

Am 10. April 2024 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe „Parlament 2024“ mit 429 Ja-Stimmen, 148 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen angenommen. Die Arbeitsgruppe war am 18. Januar 2023 von der Konferenz der Präsidenten (bestehend aus der Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Fraktionsvorsitzenden) eingesetzt worden, um konkrete und umsetzbare Reformvorschläge zur Stärkung der internen Arbeitsweise des Parlaments sowie seiner institutionellen Rolle und Handlungsfähigkeit zu erarbeiten. Das Mandat der Arbeitsgruppe umfasste die Bereiche Gesetzgebung, Kontrolle, Haushaltsfunktionen und -kontrollen, Plenum und Außenbeziehungen.


Das erarbeitete Reformpaket wurde von der Konferenz der Präsidenten am 7. Dezember 2023 mit dem Ziel gebilligt, es bis zum Ende der Legislaturperiode vollständig umzusetzen. Auf dieser Basis billigte die Konferenz der Präsidenten am 31. Januar 2024 die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und leitete sie an den Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) weiter mit dem Ziel, das Reformpaket bis zum Ende der Legislaturperiode vollständig umzusetzen.

Verbesserung des Gesetzgebungsverfahren

Nach den neuen Regeln werden Vorschläge der Europäischen Kommission auf vereinfachte Weise an zuständige Ausschüsse überwiesen, was die Zusammenarbeit der Ausschüsse verbessern und es insgesamt ermöglichen soll, zügiger mit der legislativen Arbeit zu beginnen. Des Weiteren wird die Konferenz der Präsidenten die Möglichkeit haben, dem Plenum die Einsetzung eines nichtständigen Legislativausschusses vorzuschlagen, der sich mit besonders weitreichenden Angelegenheiten befasst, die in die Zuständigkeit von mehr als drei Ausschüssen fallen (Artikel 207 a).

Stärkung der institutionellen Rolle des Europäischen Parlaments

Die überarbeitete Geschäftsordnung sieht einen neuen Mechanismus der Rechenschaftspflicht vor, um die institutionelle Rolle des Parlaments zu stärken. Dies gilt mit Blick auf Artikel 122 AEUV, nach dem die Europäische Kommission dem Rat Beschlussvorschläge zur Bewältigung gravierender Schwierigkeiten in den Mitgliedstaaten unterbreiten kann, zum Beispiel im Fall von Naturkatastrophen oder einer Unterbrechung in der Versorgung mit bestimmten Waren. Obgleich dieser Artikel ursprünglich nur in bestimmten Ausnahmesituationen angewandt werden sollte, beruft sich die Kommission zunehmend darauf. Entsprechend soll die Anwendung des Artikels in Zukunft stärker vom Parlament kontrolliert werden (Artikel 133 a).

Mehr parlamentarische Kontrolle der Europäischen Kommission

Die Abgeordneten stimmten unter anderem für die Einführung kurzfristiger besonderer Anhörungen, bei denen Kommissionsmitglieder zu einem Thema von großer politischer Bedeutung befragt werden können (Artikel 135 a). Darüber hinaus sehen die Reformen vor, dass einmal pro Tagung eine Sitzung zur besonderen Kontrolle ohne vorher festgelegtes Thema mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der Kommission oder ausgewählten Kommissionsmitgliedern stattfindet. Das Verfahren der Bestätigungsanhörungen für designierte Kommissionsmitglieder wird ebenfalls vereinfacht und flexibler gestaltet.

Rolle des Parlaments als Haushalts- und Entlastungsbehörde

Die Abgeordneten stimmten für eine enge Verbindung zwischen der legislativen und der haushaltsbezogenen Arbeit des Parlaments, um dafür zu sorgen, dass die politischen und die haushaltspolitischen Ziele vollständig miteinander übereinstimmen. Alle Legislativvorschläge, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Union haben, werden nun einer haushaltspolitischen Bewertung unterzogen (Artikel 56 a).

Nächste Schritte

Die neuen Regeln werden mit der ersten Plenartagung nach den Europawahlen in Kraft treten, das heißt am 16. Juli 2024. Damit die Änderungen bezüglich der interinstitutionellen Zusammenarbeit umgesetzt werden können, muss die Rahmenvereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission aus dem Jahr 2010 überarbeitet werden. Die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat hierzu bereits die ersten Schritte eingeleitet.