Änderung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Abgeordnete nehmen Bericht zur Umsetzung der Reform „Parlament 2024“ an.
HS – 04/2024
Am
10. April 2024 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Bericht
zur Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe „Parlament
2024“ mit 429 Ja-Stimmen, 148 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen angenommen. Die
Arbeitsgruppe war am 18. Januar 2023 von der Konferenz der Präsidenten (bestehend
aus der Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Fraktionsvorsitzenden) eingesetzt
worden, um konkrete und umsetzbare Reformvorschläge zur Stärkung der internen
Arbeitsweise des Parlaments sowie seiner institutionellen Rolle und
Handlungsfähigkeit zu erarbeiten. Das Mandat der Arbeitsgruppe
umfasste die Bereiche Gesetzgebung, Kontrolle, Haushaltsfunktionen und
-kontrollen, Plenum und Außenbeziehungen.
Das
erarbeitete Reformpaket wurde von der Konferenz der Präsidenten am 7. Dezember
2023 mit dem Ziel gebilligt, es bis zum Ende der Legislaturperiode vollständig
umzusetzen. Auf dieser Basis billigte die Konferenz der Präsidenten am 31.
Januar 2024 die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des
Europäischen Parlaments und leitete sie an den Ausschuss für konstitutionelle
Fragen (AFCO) weiter mit dem Ziel, das Reformpaket bis zum Ende der
Legislaturperiode vollständig umzusetzen.
Verbesserung des Gesetzgebungsverfahren
Nach den neuen
Regeln werden Vorschläge der Europäischen Kommission auf vereinfachte Weise an
zuständige Ausschüsse überwiesen, was die Zusammenarbeit der Ausschüsse verbessern
und es insgesamt ermöglichen soll, zügiger mit der legislativen Arbeit zu
beginnen. Des Weiteren wird die Konferenz der Präsidenten die Möglichkeit
haben, dem Plenum die Einsetzung eines nichtständigen Legislativausschusses
vorzuschlagen, der sich mit besonders weitreichenden Angelegenheiten befasst,
die in die Zuständigkeit von mehr als drei Ausschüssen fallen (Artikel 207 a).
Stärkung der institutionellen Rolle des Europäischen Parlaments
Die
überarbeitete Geschäftsordnung sieht einen neuen Mechanismus der
Rechenschaftspflicht vor, um die institutionelle Rolle des Parlaments zu
stärken. Dies gilt mit Blick auf Artikel 122 AEUV, nach dem die Europäische
Kommission dem Rat Beschlussvorschläge zur Bewältigung gravierender
Schwierigkeiten in den Mitgliedstaaten unterbreiten kann, zum Beispiel im Fall
von Naturkatastrophen oder einer Unterbrechung in der Versorgung mit bestimmten
Waren. Obgleich dieser Artikel ursprünglich nur in bestimmten Ausnahmesituationen
angewandt werden sollte, beruft sich die Kommission zunehmend darauf. Entsprechend
soll die Anwendung des Artikels in Zukunft stärker vom Parlament kontrolliert
werden (Artikel 133 a).
Mehr parlamentarische Kontrolle der Europäischen Kommission
Die
Abgeordneten stimmten unter anderem für die Einführung kurzfristiger besonderer
Anhörungen, bei denen Kommissionsmitglieder zu einem Thema von großer
politischer Bedeutung befragt werden können (Artikel 135 a). Darüber hinaus
sehen die Reformen vor, dass einmal pro Tagung eine Sitzung zur besonderen
Kontrolle ohne vorher festgelegtes Thema mit dem Präsidenten bzw. der
Präsidentin der Kommission oder ausgewählten Kommissionsmitgliedern
stattfindet. Das Verfahren der Bestätigungsanhörungen für designierte Kommissionsmitglieder
wird ebenfalls vereinfacht und flexibler gestaltet.
Rolle des Parlaments als Haushalts- und Entlastungsbehörde
Die
Abgeordneten stimmten für eine enge Verbindung zwischen der legislativen und
der haushaltsbezogenen Arbeit des Parlaments, um dafür zu sorgen, dass die politischen
und die haushaltspolitischen Ziele vollständig miteinander übereinstimmen. Alle
Legislativvorschläge, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Union haben,
werden nun einer haushaltspolitischen Bewertung unterzogen (Artikel 56 a).
Nächste Schritte
Die neuen
Regeln werden mit der ersten Plenartagung nach den Europawahlen in Kraft
treten, das heißt am 16. Juli 2024. Damit die Änderungen bezüglich der
interinstitutionellen Zusammenarbeit umgesetzt werden können, muss die
Rahmenvereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission aus dem Jahr 2010
überarbeitet werden. Die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat hierzu
bereits die ersten Schritte eingeleitet.