Qualitätsrahmen für Praktika
Verbesserung von Praktikumsbedingungen in der EU.
AMB SK – 04/2024
In den letzten beiden Jahren wurde
vieles zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Europa angestoßen. Ein
wichtiger Aspekt, der sich aus den Diskussionen im Rahmen der Konferenz zur
Zukunft Europas und dem Europäischen Jahr der Jugend ergab, bezog sich auf die
Praktikumsbedingungen junger Menschen in der Europäischen Union (EU). Parallel zu
den Diskussionen analysierte die Europäische Kommission die Auswirkungen den Qualitätsrahmen
der EU für Praktika von 2014. Das Europäische Parlament publizierte zudem eine
Entschließung zu hochwertigen Praktika in der Union. Die verschiedenen
Initiativen mündeten in einem Vorschlage zur Überarbeitung der Empfehlung des
Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika.
Neuerungen im Qualitätsrahmen
Der Vorschlag, der am 20. März
von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, zielt auf eine Stärkung
des existierenden Qualitätsrahmens. Hierfür wurde der Anwendungsbereich
ausdrücklich für alle Praktikantinnen und Praktikanten unabhängig von der
Ausgestaltung des Praktikums eröffnet. Viele Elemente aus der Ratsempfehlung
von 2014 wurden im Vorschlag aufgenommen, zum Teil wurde ihre Bedeutung besonders
hervorgehoben. Diese sprachlichen Veränderungen des Textes lassen darauf
schließen, dass eine höhere Verbindlichkeit angestrebt wird.
Erweiterungen gibt es vor allem im
Bereich der Lern- und Ausbildungsziele sowie den Arbeitsbedingungen. Neben besseren
Informationen zur sozialen Absicherung, die auch den Kranken- und
Gesundheitsschutz sowie Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umfasst,
sollen Praktikantinnen und Praktikanten einen Mentor erhalten. Zusätzlich soll ihr
Sozialschutz im Einklang mit nationalem Recht und der Empfehlung des Rates von
2019 über den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige gewährleistet
werden.
Neu aufgenommen wurden Qualitätsgrundsätze,
die sich auf inklusive Praktika beziehen. Diese sollen sicherstellen, dass Praktikantinnen
und Praktikanten gleichbehandelt und nicht diskriminiert werden, der
Arbeitsplatz angepasst wird und potenzielle Praktiken aus Gruppen in prekären
Situationen gewonnen werden. Des Weiteren solle ein faires Gehalt gezahlt
werden, für eine geeignete Arbeitsumgebung gesorgt und keine Berufserfahrung
von Bewerbern verlangt werden. Es sei denn, dies kann objektiv für den
Tätigkeitsbereich des Praktikums begründet werden. Änderungen, die aufgrund des
Alters der momentan geltenden Empfehlung notwendig sind, beziehen sich auf die Nutzung
des EURES-Portals, das Erasmus+ Programm und den digitalen Wandel.
Weiteres Vorgehen
Der Entwurf der Empfehlung wurde
dem Rat zur Erörterung vorgelegt. Nach der Annahme des Textes durch den Rat
wird die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der
Empfehlung unterstützen. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) behält es sich vor, ob eine Entschließung des
Europäischen Parlaments zur Empfehlung des Rates erstellt wird.