Verbesserung von Praktikumsbedingungen in der EU.

AMB SK – 04/2024

In den letzten beiden Jahren wurde vieles zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Europa angestoßen. Ein wichtiger Aspekt, der sich aus den Diskussionen im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und dem Europäischen Jahr der Jugend ergab, bezog sich auf die Praktikumsbedingungen junger Menschen in der Europäischen Union (EU). Parallel zu den Diskussionen analysierte die Europäische Kommission die Auswirkungen den Qualitätsrahmen der EU für Praktika von 2014. Das Europäische Parlament publizierte zudem eine Entschließung zu hochwertigen Praktika in der Union. Die verschiedenen Initiativen mündeten in einem Vorschlage zur Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika.

Neuerungen im Qualitätsrahmen

Der Vorschlag, der am 20. März von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, zielt auf eine Stärkung des existierenden Qualitätsrahmens. Hierfür wurde der Anwendungsbereich ausdrücklich für alle Praktikantinnen und Praktikanten unabhängig von der Ausgestaltung des Praktikums eröffnet. Viele Elemente aus der Ratsempfehlung von 2014 wurden im Vorschlag aufgenommen, zum Teil wurde ihre Bedeutung besonders hervorgehoben. Diese sprachlichen Veränderungen des Textes lassen darauf schließen, dass eine höhere Verbindlichkeit angestrebt wird.


Erweiterungen gibt es vor allem im Bereich der Lern- und Ausbildungsziele sowie den Arbeitsbedingungen. Neben besseren Informationen zur sozialen Absicherung, die auch den Kranken- und Gesundheitsschutz sowie Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umfasst, sollen Praktikantinnen und Praktikanten einen Mentor erhalten. Zusätzlich soll ihr Sozialschutz im Einklang mit nationalem Recht und der Empfehlung des Rates von 2019 über den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige gewährleistet werden.


Neu aufgenommen wurden Qualitätsgrundsätze, die sich auf inklusive Praktika beziehen. Diese sollen sicherstellen, dass Praktikantinnen und Praktikanten gleichbehandelt und nicht diskriminiert werden, der Arbeitsplatz angepasst wird und potenzielle Praktiken aus Gruppen in prekären Situationen gewonnen werden. Des Weiteren solle ein faires Gehalt gezahlt werden, für eine geeignete Arbeitsumgebung gesorgt und keine Berufserfahrung von Bewerbern verlangt werden. Es sei denn, dies kann objektiv für den Tätigkeitsbereich des Praktikums begründet werden. Änderungen, die aufgrund des Alters der momentan geltenden Empfehlung notwendig sind, beziehen sich auf die Nutzung des EURES-Portals, das Erasmus+ Programm und den digitalen Wandel.

Weiteres Vorgehen

Der Entwurf der Empfehlung wurde dem Rat zur Erörterung vorgelegt. Nach der Annahme des Textes durch den Rat wird die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) behält es sich vor, ob eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Empfehlung des Rates erstellt wird.