Gleichstellung der Geschlechter
Rat billigt Schlussfolgerungen zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen.
05/2024
Am 7. Mai hat der
Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) Schlussfolgerungen
zur „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit der
Frau als Weg zu einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“ (nur in englischer Sprache) gebilligt. Die Schlussfolgerungen
basieren auf einem Bericht des Europäischen Instituts
für Gleichstellung (EIGE) zur finanziellen Gleichstellung der Geschlechter. Der
Bericht behandelt die Ursachen und Folgen des Wohlstandsgefälles zwischen den
Geschlechtern und mögliche Perspektiven, um eine finanzielle Unabhängigkeit der
Frau zu garantieren.
Gründe für geschlechterspezifisches Lohngefälle
Betrachtet
man die vom Statistischen Amt der Europäischen Union erhobenen
Daten, zeigt sich, dass das Lohngefällte zwischen Männern und Frauen (Gender Pay
Gap) in den letzten Jahren gesunken ist. Er liegt aber bei
Vollzeitbeschäftigten aktuell noch immer bei 10,2 Prozent. In Deutschland liegt
der Gender Pay Gap bei 7,7 Prozent. Die Gründe für die Differenzen sind vielfältig.
Einzelne strukturelle Faktoren können jedoch identifiziert werden. So arbeiten Frauen
eher in schlechter erzählten Berufen oder arbeiten
weniger Stunden. Außerdem übernehmen sie insbesondere im familiären Bereich mehr
Anteile der Care Arbeit. Darunter fällt neben der Betreuung von Kindern auch
die Pflege von alten oder kranken Familienmitgliedern. Dies ist mit einschlägigen Folgen für die berufliche
Laufbahn verbunden, da sich viele Frauen dazu gezwungen sehen, ihre berufliche
Tätigkeit zumindest zeitweise einzustellen oder zu reduzieren.
Lohnnachteile führen zu Rentengefälle
Dem
Lohngefälle folgt ein geschlechterspezifisches Rentengefälle, der sogenannte
Gender Pension Gap. Denn mit steigendem Alter ist eine wachsende Differenz im
Vermögen und in der Rente zu erkennen. Dies gründet auch auf der
Wechselhaftigkeit im beruflichen Werdegang von Frauen, die sich auf die
schlussendliche Berechnung der Rentenbeträge auswirkt. Demensprechend richten
sich die Forderungen des Rats auch an die Rentensysteme.
Mitgliedstaaten in der Verantwortung
So fordert
der Rat, dass die Mitgliedstaaten Gleichstellungsperspektiven in ihre
Rentensysteme miteinbeziehen. Einen besonderen Fokus legen sie dabei auf
Personen, die zur Pflege von Angehörigen ihre beruflichen Tätigkeiten zurückgestellt
haben. Der Rat legt zudem einen Ausbau
von Dienstleistungen und Infrastruktur im Langzeitpflegesektor nahe, um
Pflegende zu entlasten. Konkret sollen die Pflegeleistungen von Angehörigen in
die Berechnung der Altersrente einfließen. Ein Vorbild in Europa für ein
solches Konzept liefert Irland.
Anpassung der Steuersysteme
Darüber
hinaus werden auch Vorschläge für Anpassungen der Steuersysteme gemacht, zum
Beispiel bei der gemeinsamen Besteuerung. Häufig steigt bei der gemeinsamen
Veranlagung bei sinkendem gemeinsamem Steuersatz der Grenzsteuersatz für den
Zweitverdienenden – aktuell meist Frauen - an. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
solche Negativanreize abzuschaffen und durch Positivanreize zu ersetzen.
Ansprüche an die Europäische Kommission
Die
Europäische Kommission wird aufgefordert, Fortschritte bei den
Rechtsvorschriften, Strategien und Maßnahmen zur Verringerung des
geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles zu beobachten und bewährte
Praktiken fortzuführen. Zudem soll die Informationslage zu dem
mehrdimensionalen Konzept der finanziellen Abhängigkeit der Frauen sowie
geschlechterspezifischer Thematiken in der Pflege verbessert werden,
beispielsweise durch die Unterstützung von Forschung.