Rat billigt Schlussfolgerungen zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen.

05/2024

Am 7. Mai hat der Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) Schlussfolgerungen zur „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit der Frau als Weg zu einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“ (nur in englischer Sprache) gebilligt. Die Schlussfolgerungen basieren auf einem Bericht des Europäischen Instituts für Gleichstellung (EIGE) zur finanziellen Gleichstellung der Geschlechter. Der Bericht behandelt die Ursachen und Folgen des Wohlstandsgefälles zwischen den Geschlechtern und mögliche Perspektiven, um eine finanzielle Unabhängigkeit der Frau zu garantieren.

Gründe für geschlechterspezifisches Lohngefälle

Betrachtet man die vom Statistischen Amt der Europäischen Union erhobenen Daten, zeigt sich, dass das Lohngefällte zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) in den letzten Jahren gesunken ist. Er liegt aber bei Vollzeitbeschäftigten aktuell noch immer bei 10,2 Prozent. In Deutschland liegt der Gender Pay Gap bei 7,7 Prozent. Die Gründe für die Differenzen sind vielfältig. Einzelne strukturelle Faktoren können jedoch identifiziert werden. So arbeiten Frauen eher in schlechter erzählten Berufen oder arbeiten weniger Stunden. Außerdem übernehmen sie insbesondere im familiären Bereich mehr Anteile der Care Arbeit. Darunter fällt neben der Betreuung von Kindern auch die Pflege von alten oder kranken Familienmitgliedern. Dies ist mit einschlägigen Folgen für die berufliche Laufbahn verbunden, da sich viele Frauen dazu gezwungen sehen, ihre berufliche Tätigkeit zumindest zeitweise einzustellen oder zu reduzieren.

Lohnnachteile führen zu Rentengefälle

Dem Lohngefälle folgt ein geschlechterspezifisches Rentengefälle, der sogenannte Gender Pension Gap. Denn mit steigendem Alter ist eine wachsende Differenz im Vermögen und in der Rente zu erkennen. Dies gründet auch auf der Wechselhaftigkeit im beruflichen Werdegang von Frauen, die sich auf die schlussendliche Berechnung der Rentenbeträge auswirkt. Demensprechend richten sich die Forderungen des Rats auch an die Rentensysteme.

Mitgliedstaaten in der Verantwortung

So fordert der Rat, dass die Mitgliedstaaten Gleichstellungsperspektiven in ihre Rentensysteme miteinbeziehen. Einen besonderen Fokus legen sie dabei auf Personen, die zur Pflege von Angehörigen ihre beruflichen Tätigkeiten zurückgestellt haben.  Der Rat legt zudem einen Ausbau von Dienstleistungen und Infrastruktur im Langzeitpflegesektor nahe, um Pflegende zu entlasten. Konkret sollen die Pflegeleistungen von Angehörigen in die Berechnung der Altersrente einfließen. Ein Vorbild in Europa für ein solches Konzept liefert Irland.

Anpassung der Steuersysteme

Darüber hinaus werden auch Vorschläge für Anpassungen der Steuersysteme gemacht, zum Beispiel bei der gemeinsamen Besteuerung. Häufig steigt bei der gemeinsamen Veranlagung bei sinkendem gemeinsamem Steuersatz der Grenzsteuersatz für den Zweitverdienenden – aktuell meist Frauen - an.  Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, solche Negativanreize abzuschaffen und durch Positivanreize zu ersetzen.

Ansprüche an die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission wird aufgefordert, Fortschritte bei den Rechtsvorschriften, Strategien und Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles zu beobachten und bewährte Praktiken fortzuführen. Zudem soll die Informationslage zu dem mehrdimensionalen Konzept der finanziellen Abhängigkeit der Frauen sowie geschlechterspezifischer Thematiken in der Pflege verbessert werden, beispielsweise durch die Unterstützung von Forschung.